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Brutto- und Nettopreise

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 lion
(@lion)
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Hallöle,

wir hatten in der Schule vor kurzem ein paar Berechnungen (Kalk.-Faktor, Aufschläge, Rabatte, Skonti, brutto, netto, etc.).
Unser Lehrer erklärte, für Business-to-Business-Verträge wären vor allem die Nettopreise (also der reine Warenwert ohne MwSt) wichtig, weil die Steuer ja eh an den Gast weitergegeben wird.

Soweit so gut.
Jetzt habe ich im Internet aber einen Shop für Berufsbekleidung gefunden, der Gastronomen seine Waren zum Nettopreis verkauft.
Ich raffe nur nicht, wieso. Hier kann nichts an den Gast durchgereicht werden, klar, aber treibt der Händler da nicht Steuerhinterziehung oder sowas, wenn er mir die Sachen zum Netto, statt zum Brutto verkauft?

 
Veröffentlicht : 25/01/2012 12:53 am
 Till
(@till)
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Das die MwSt "an den Gast" weitergegeben wird ist etwas ungenau:

Der Unternehmer bezahlt wie alle anderen zunächst mal die MwSt kann diese aber von der MwSt die er bei seinen verkauften Waren aufschlägt wieder abziehen. (Umsatzsteuerzahllast)

MwSt die der Unternehmer eingenommen hat (Umsatzsteuer)
./. MwSt die der Unternehmer selber bezahlt hat (Vorsteuer)
= Umsatzsteuerzahllast (das was der U tatsächlich an das Finanzamt bezahlen muss)

Für den U ist die MwSt (MwSt = Ustg & VSt) ein uninteresanter Posten weil sie ja durchläuft (MwSt kann auch wie die Kurtaxe oder Gastauslagen als Durchlaufende Posten gesehen werden)

Zu deinem Beispiel: Der Händler verkauft dem Unternehmen Kleidung mit MwSt das U kann sie verrechnen.
Da du das nicht machen kannst sagt man das die MwSt weitergegeben wird und der Endkunde die MwSt trägt....

Ich hoffe das war halbwegs versändlich...
Metro - die sich ja ganz bewusst an Firmen richten geben auch nur Nettopreise raus

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Veröffentlicht : 25/01/2012 10:04 pm
 lion
(@lion)
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Hm, könnten wir das mal mit n paar Zahlen durchspielen? Ehrlich gesagt verwirren mich die ganzen Begriffe bei Steuern etc. immer tierisch ....

Sagen wir mal, ich kauf n Kilo Äpfel für 1,99 €. Ohne MwSt (7%) wären das 1,86 € reiner Warenwert.

Bei Faktor 4 macht das: 7,44€ + 19 % MwSt = 8,85€.

Heißt: Ich hab 1,41 € (Umsatzsteuer?) eingenommen, 13 ct (Vorsteuer?) bezahlt.

Bekäme das Finanzamt jetzt 1,28€ (Zahllast?) von mir?

Aber irgendwie ist mir noch nicht so ganz klar, warum man hier von "durchreichen" redet. Immerhin hab ich ja im Einkauf nen anderen Steuersatz als im Verkauf und durch den Kalkulationsfaktor sind die Beträge ja nichtmal annähernd gleich ?)

 
Veröffentlicht : 26/01/2012 11:40 pm



 Till
(@till)
Beiträge: 441
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Die Zahlen passen, die Zahllast ist €1,28.

Man spricht von durchreichen da die VoSt die man als Betrieb bezahlt hat von der Umsatzsteuer abziehen kann. Sie ist also aufwandsneutral (verändert nicht den Gewinn) die Zahllast (die € 1,28) ist natürlich ein Aufwand.
Aber es ist nicht sodas der Betrieb die €0,13 + €1,14 bezahlen muss sondern eben nur die Differenz.

Der Endkunde/ Verbraucher (du selber) kann das nicht machen und kann nichts verrechnen.

Für deine Kalkulation ist das egal du rechnest deinen Nettopreis aus und haust die MwSt drauf.

Guck mal Hier die Grafik Ende oberes Drittel

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Veröffentlicht : 27/01/2012 3:07 am
 lion
(@lion)
Beiträge: 126
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Ah, ok.
Vielen Dank, ich glaub ich habs jetzt.

 
Veröffentlicht : 30/01/2012 6:07 pm
(@hotelfachmann)
Beiträge: 10
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Hallo,

der Verkauf zum "Netto" Preis ist normalerweise nicht möglich, da die Umsatzsteuer bei jedem gewerblichem Verkauf abgeführt werden muss. Wahrscheinlich meinen die eher, dass du 19% Rabatt bekommst! Das gleiche ist, wenn oft damit geworben wird "Wir schenken Ihnen die Mehrwertsteuer", das gleiche Prinzip.

 
Veröffentlicht : 11/07/2012 1:07 am





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