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Aufenthaltsraum oder Kantine

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(@nhoessl72)
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Themenstarter
 

WISST IHR WIE DASS MIT EINEM AUFENTHALTSRAUM IST.BEI UNS WIRD KEINER ZU VERFUEGUNG GESTELLT. MAN KANN IM STEHEN ESSEN, NACHDEM MANN 9 STD GEARBEITET HAT. ALSO KEINE PAUSE WAEHREND DER ARBEIT. IST DASS BEI EUCH AUCH SO TOLL

 
Veröffentlicht : 16/11/2007 12:20 am
sakura
(@sakura)
Beiträge: 908
Prominent Member
 

KLEMMT DEINE HOCHSTELLTASTE ODER WAS IST DA LOS? WIR HABEN ALLE KEINE AUGENPROBLEME UND LESEN LIEBER NORMAL! DANKE! 🙂

Zur Frage: Ich habe noch nie gehört, dass man im Stehen Pause machen muss - das ist ja echt übel!

Moe: "Damit kannst du einen Ochsen in 40 Sekunden blitzfrittieren."
Homer: "In 40 Sekunden?! Ich will ihn JETZT!"

 
Veröffentlicht : 16/11/2007 3:50 pm
Alijana
(@alijana)
Beiträge: 16
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Also wir haben auch eine Kantine in der man sich während der Pause hinsetzten kann ich hab zwar schon schöneres gesehen aber wenn ich hör das du gar nichts zum Aufhalten hast bin ich selbst über unser loch ziemlich froh...

~~Gast ist König~~

 
Veröffentlicht : 20/11/2007 11:04 am



Alex
 Alex
(@gastro-alex)
Beiträge: 3501
Mitglied
 

Jugendlichen muss ein extra Aufenthaltsraum für die Pause zur Verfügung gestellt werden. Jedenfalls dürfen sie sich zur Pause nicht ins Arbeitsräumen aufhalten, wenn dort gearbeitet wird.

Bei neun Stunden Arbeit ist eine Pausenzeit von mindestens 30 Minuten zu geben. Länger als sechs Stunden darf man nicht ohne Pause beschäftigt werden.

"Watch, learn and don't eat my cookie!" - Phoebe in Friends S05E14

"Aus Respekt vor dem Arbeitgeber erscheint man eine halbe Stunde vor Arbeitsbeginn, verbeugt sich vor dem Chef und nach Dienstschluss entschuldigt man sich, dass man nun gehen wird, und bedankt sich gleichzeitig, dass man heute arbeiten durfte ..." - Martin Schulz im Rolling Pin 07/2010 - (über das Arbeiten in Japan ...)

hotelfach.de - Gastro-Community und -Fachwissen

 
Veröffentlicht : 20/11/2007 4:18 pm
Lothywien
(@lothywien)
Beiträge: 569
Honorable Member
 

Das ist mal eine interessantes Thema,....

"Gilt im Stehen essen als Pause?" Das wäre echt mal eine Frage die ich genau erklärt hätte.

Sprich:

Welcher Umstand gilt rechtlich als Pause?

Ich meine 30 minuten Nicht arbeiten sind ja theoretisch "Pause" aber um sich in einer Pause erholen zu können?!? Überlege die IHK mit dieser Frage mal zu ärgern 😛

habe ein wenig gegoogelt und folgendes gefunden

  • § 6 Arbeitsräume, Sanitärräume, Pausen- und Bereitschaftsräume, Erste-Hilfe-Räume, Unterkünfte
    (1) Der Arbeitgeber hat solche Arbeitsräume bereitzustellen, die eine ausreichende Grundfläche und Höhe sowie einen ausreichenden Luftraum aufweisen.

    (2) 1Der Arbeitgeber hat Toilettenräume bereitzustellen. 2Wenn es die Art der Tätigkeit oder gesundheitliche Gründe erfordern, sind Waschräume vorzusehen. 3Geeignete Umkleideräume sind zur Verfügung zu stellen, wenn die Beschäftigten bei ihrer Tätigkeit besondere Arbeitskleidung tragen müssen und es ihnen nicht zuzumuten ist, sich in einem anderen Raum umzukleiden. 4Umkleide-, Wasch- und Toilettenräume sind für Männer und Frauen getrennt einzurichten oder es ist eine getrennte Nutzung zu ermöglichen. 5Bei Arbeiten im Freien und auf Baustellen mit wenigen Beschäftigten sind Waschgelegenheiten und abschließbare Toiletten ausreichend.

    (3) 1Bei mehr als zehn Beschäftigten, oder wenn Sicherheits- oder Gesundheitsgründe dies erfordern, ist den Beschäftigten ein Pausenraum oder ein entsprechender Pausenbereich zur Verfügung zu stellen. 2Dies gilt nicht, wenn die Beschäftigten in Büroräumen oder vergleichbaren Arbeitsräumen beschäftigt sind und dort gleichwertige Voraussetzungen für eine Erholung während der Pause gegeben sind. 3Fallen in die Arbeitszeit regelmäßig und häufig Arbeitsbereitschaftszeiten oder Arbeitsunterbrechungen und sind keine Pausenräume vorhanden, so sind für die Beschäftigten Räume für Bereitschaftszeiten einzurichten. 4Schwangere Frauen und stillende Mütter müssen sich während der Pausen und, soweit es erforderlich ist, auch während der Arbeitszeit unter geeigneten Bedingungen hinlegen und ausruhen können.

    (4) Erste-Hilfe-Räume oder vergleichbare Einrichtungen müssen entsprechend der Unfallgefahren oder der Anzahl der Beschäftigten, der Art der ausgeübten Tätigkeiten sowie der räumlichen Größe der Betriebe vorhanden sein.

    (5) Für Beschäftigte auf Baustellen hat der Arbeitgeber Unterkünfte bereitzustellen, wenn Sicherheits- oder Gesundheitsgründe, insbesondere wegen der Art der ausgeübten Tätigkeit oder der Anzahl der im Betrieb beschäftigten Personen, und die Abgelegenheit der Baustelle dies erfordern und ein anderweitiger Ausgleich vom Arbeitgeber nicht geschaffen ist.

    (6) Für Sanitärräume, Pausen- und Bereitschaftsräume, Erste-Hilfe-Räume und Unterkünfte nach den Absätzen 2 bis 5 gilt Absatz 1 entsprechend.

  • google aber noch bisschen weiter

    gruß Lothy

    Merkwürdige Feststellung: Als ich klein war, war 2000 noch Science-Fiction. Jetzt ist es letztes Jahr - ich muss erwachsen geworden sein.
    (39,90 - Frederic Beigbeder)

     
    Veröffentlicht : 23/11/2007 8:31 pm
    Lothywien
    (@lothywien)
    Beiträge: 569
    Honorable Member
     

    und weiter gehts

    Wo wir schon mal Thema Pause haben, nochmal eine Definition und Erläuterung.
    Pausenregelung für Beamte, Angestellte und Arbeiter

    Die Ruhepause beträgt

    bei einer Arbeitszeit von über 6 bis 9 Stunden 30 Minuten,
    bei einer Arbeitszeit von 9 bis 10 Stunden 45 Minuten.

    Bei Jugendlichen (unter 18 Jahren) beträgt die Ruhepause

    bei einer Arbeitszeit von 4 ½ bis 6 Stunden 30 Minuten,
    bei einer Arbeitszeit von mehr als 6 Stunden 60 Minuten.

    Nach 6 Stunden (Jugendliche 4 ½ Stunden) ununterbrochener Arbeit muss spätestens eine Ruhepause eingelegt werden. Die Pause kann jedoch auch früher genommen werden.

    Die Ruhepause darf in mehrere Zeitabschnitte von jeweils mindestens 15 Minuten aufgeteilt werden.

    Im Ausnahmefall kann die Dauer der Pause mit Zustimmung der/des Vorgesetzten verlängert werden.

    Die Pausenzeiten sind keine Arbeitszeit und sind im vollen Umfang von der Anwesenheitszeit abzusetzen.

    Auf die Pausen kann nicht verzichtet werden.

    Die Pausen sind außerhalb eventueller Sprechzeiten zu legen. Die Inanspruchnahme der Pause ist frühestens eine Stunde nach Beginn und spätestens eine Stunde vor Ende der Arbeitszeit zulässig.

    Auf eine zusätzliche Frühstückspause besteht kein Anspruch.

    Rechtsgrundlagen:
    § 1 Abs. 4 und § 4 Arbeitszeitverordnung (AZVO),
    § 4 Arbeitszeitgesetz (AZG)
    § 11 Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG)

    und noch etwas interessante

    Dialog 4193
    Frage :
    --------------------------------------------------------------------------------

    Ich habe einen Arbeitsvertrag über 42 Wochenstunden, in diesem Betrieb ist Gleitzeitarbeit möglich. Ich arbeite von Mo - Do ca. 10 Std. und freitags 5 Std.
    Laut Arbeitszeitgesetz muss ab 9 Std. eine Pause von 45 Minuten gemacht werden. Ich bin jung und es reicht mir eine halbe Stunde Mittagspause. Gibt es eine Möglichkeit, dies irgendwie ändern zu lassen für mich?

    Kurzfassung :
    --------------------------------------------------------------------------------

    Darf die gesetzlich vorgeschriebene Pause auf freiwilliger Basis geküzt werden?

    Antwort :
    --------------------------------------------------------------------------------

    Die im Arbeitszeitgesetz - ArbZG festgelegten Ruhepausen dienen der Erhaltung der Arbeitskraft und der Gesundheit der Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen.
    Der Arbeitgeber ist verpflichtet auf die Einhaltung der Ruhepausen zu achten und geeignete Rahmenbedingungen (Arbeitszeitregelungen, ggf. Bereitstellung von Pausenbereichen oder Pausenräumen nach Arbeitstättenverordnung) zu schaffen.
    Da es sich beim Arbeitszeitgesetz um öffentliches Recht handelt, müssen die dort festgelegten Regelungen zum Schutze der Beschäftigten auch dann beachtet werden, wenn Beschäftigte auf einzelne Regelungen freiwillig verzichten würden.

    Die Regelungen sind nur im Rahmen der im Arbeitszeitgesetz beschriebenen Ausnahmen und Abweichungen möglich, z.B. lässt das ArbZG für bestimmte Branchen Änderungen in Lage und Dauer der Pausen zu, wenn entsprechende tarifvertragliche Regelungen bzw. Betriebsvereinbarungen getroffen sind und sofern der Gesundheitsschutz der Arbeitnehmer/innen durch einen entsprechenden Zeitausgleich gewährleistet wird (§ 7 ArbZG). Dazu müsste ggf. die Fragestellung an entsprechend autorisierte Stellen wie Betriebsrat, Gewerkschaft, Verbände, Arbeitsrechtler gerichtet werden.
    Bei der zehnstündigen Arbeitszeit (die unter den in § 3 ArbZG beschriebenen Bedingungen zulässig ist) sollte der Arbeitgeber die Lage und jeweilige Dauer der Pause mit dem Betriebsarzt und, sofern vorhanden, dem Betriebsrat, unter Berücksichtigung der Interessen der Beschäftigten festlegen. Z.B. könnte eine Mittagspause von 30 Minuten und eine weitere Pause von 15 Minuten Dauer vereinbart werden.

    Freitags muss bei einer fünfstündigen Arbeitszeit nach dem Arbeitszeitgesetz keine Pause eingelegt werden.

    Stand: April 2006

    wobei ich das Fett-Markierte selbst gemacht habe, da ich es als sehr wichtig empfinde. Es ist egal ob man einverstanden ist oder nicht, die Pause darf nicht verkürzt werden...

    Merkwürdige Feststellung: Als ich klein war, war 2000 noch Science-Fiction. Jetzt ist es letztes Jahr - ich muss erwachsen geworden sein.
    (39,90 - Frederic Beigbeder)

     
    Veröffentlicht : 23/11/2007 9:02 pm



    Alex
     Alex
    (@gastro-alex)
    Beiträge: 3501
    Mitglied
     

    Essen nach 9 Stunden Arbeiten ist ja auch keine Pause, sondern Feierabend 😉

    "Watch, learn and don't eat my cookie!" - Phoebe in Friends S05E14

    "Aus Respekt vor dem Arbeitgeber erscheint man eine halbe Stunde vor Arbeitsbeginn, verbeugt sich vor dem Chef und nach Dienstschluss entschuldigt man sich, dass man nun gehen wird, und bedankt sich gleichzeitig, dass man heute arbeiten durfte ..." - Martin Schulz im Rolling Pin 07/2010 - (über das Arbeiten in Japan ...)

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    Veröffentlicht : 24/11/2007 2:27 am
    (@nonchef)
    Beiträge: 188
    Estimable Member
     

    drauf bestehen nach ca4 h, also halbzeit, eine 1/2 h zu verduften. nach 9 h wuerd ich mich gar nicht mehr da aufhalten sondern nach Hause gehen

    Don't let me be misunderstood, Santa Esmeralda

     
    Veröffentlicht : 18/01/2008 7:33 am
    Lothywien
    (@lothywien)
    Beiträge: 569
    Honorable Member
     

    und direkt da haben wir den ersten Fehler:-P
    Nach 6 Stunden (Jugendliche 4 ½ Stunden) ununterbrochener Arbeit muss spätestens eine Ruhepause eingelegt werden. Die Pause kann jedoch auch früher genommen werden.

    Du kannst darauf bestehen nach ca 4 Stunden verduften zu dürfen, aber gesetzlich ist der Arbeitgeber erst nach 6 Stunden (Jugendliche 4,5 Stunden) dazu verpflichtet.

    Merkwürdige Feststellung: Als ich klein war, war 2000 noch Science-Fiction. Jetzt ist es letztes Jahr - ich muss erwachsen geworden sein.
    (39,90 - Frederic Beigbeder)

     
    Veröffentlicht : 19/01/2008 8:12 pm



    (@parkplazadaiz)
    Beiträge: 30
    Eminent Member
     

    wir haben ne kantine 🙂 da kriegen wir jeden mittag und abend essen. müssen halt nur die steuern von 35 euro latzen, also die werden abgezogen und später beim netto betrag wieder draufgeschlagen...eigentlich billig 🙂 aber manchmal auch dementsprechend 😛

    Hospes salve! Salve quis, quisquis es!
    Sei gegrüßet Gast! Wer du auch bist, lass es Dir wohlergehen!

     
    Veröffentlicht : 05/05/2008 10:25 pm
     Haze
    (@haze)
    Beiträge: 738
    Honorable Member
     

    Wir haben auch ne Kantine und unsren Platz draußen mit Stühlen und Tischen, wo wir bei Sonnenschein draußen essen können 🙂 Und Pause machen. ICh find das auch wirklich nötig, weil wir das einfach brauchen, diese 5 Minuten einfach Pause 🙂

     
    Veröffentlicht : 06/05/2008 4:18 pm
    (@sunny149)
    Beiträge: 19
    Active Member
     

    ja bei uns ist das auch so...aufenthaltsraum wird total überbewertet... bracuht man nicht....nene ich wär froh wenn man sich mal irgendwo hinsetzen könnt. wir essen am stammtisch aber wenn schon gäste da sind gehts das halt nicht...

     
    Veröffentlicht : 23/10/2008 12:11 pm



     Haze
    (@haze)
    Beiträge: 738
    Honorable Member
     

    Unser Platz ist jetzt zum kleinen Partyhäuschen geworden, überdacht und mit so ner Partylichtschlange.. 😀 Man kann sich hinsetzen und eigentlich ist immer jemand draußen 🙂

     
    Veröffentlicht : 23/10/2008 2:09 pm
    Ali Baba
    (@ali-baba)
    Beiträge: 749
    Honorable Member
     

    Uns haben se immer in das letzte Loch gepackt, meist im Keller. Grausam.

    Der Glubb is a Debb!
    Wou die Hasen Hoosn und die Hosen Huusn haaßn dou is Franken.

     
    Veröffentlicht : 23/10/2008 2:40 pm

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