Guten Morgen:-),
so mein allererster Beitrag hier....Ich fange im August eine Ausbildung im Hotel an.... Die Berufsschule ist etwa 30 min von meinem Arbeitsort entfernt...Nun meine hoffentlich nicht allzu dumme Frage: Werden die Fahrtkosten übernommen?
danke für eure Hilfe
In welchem Bundesland machst du denn deine Ausbildung?
In NRW bekommt man das Fahrtgeld erstattet, wenn dein Wohnort in einer bestimmten Entfernung von der Berufsschule liegt. Denn du fährst ja von zu hause aus zur Schule und nicht vom Betrieb aus, hinzu kommt, das die Kosten dieser Fahrtstrecke einen bestimmten Betrag übersteigen müssen, denn ein kleiner Teil kann durchaus dem Auszubildenden zugemutet werden.
Deine Lehrer werden zu Anfang des Schuljahres diese Formulare austeilen und alles genau erklären.
Meine Kosten werden nicht übernommen, ich muss es eigenhändig zahlen.
Arbeitswegkosten werden in der Regel nicht erstattet. Der Schulweg gehört hier zum Arbeitsweg.
Ausnahmeregelungen kann es natürlich geben, wie leosanas Beitrag zeigt.
"Watch, learn and don't eat my cookie!" - Phoebe in Friends S05E14
"Aus Respekt vor dem Arbeitgeber erscheint man eine halbe Stunde vor Arbeitsbeginn, verbeugt sich vor dem Chef und nach Dienstschluss entschuldigt man sich, dass man nun gehen wird, und bedankt sich gleichzeitig, dass man heute arbeiten durfte ..." - Martin Schulz im Rolling Pin 07/2010 - (über das Arbeiten in Japan ...)
Wie gesagt, die Kosten müssen eine bestimmte Grenze übersteigen, um Anspruch auf Erstattung zu haben.
Also ich bin in Coesfeld (NRW) aufm Berufskolleg und ich bekomm gar nix erstattet weil ich Vollzeit Azubi bin und dadurch nicht täglich in der Schule.
Total blöd und teuer, aber was soll man machen.
alles was über 395,00€ liegt bekommst du zurück erstattet!
Das Leben besteht aus vielen kleinen Münzen, nur wer versucht sie aufzuheben, hat ein Vermögen!
ich bin 1 Stunde zur Berufsschule unterwegs.
Hatte im 1. Lehrjahr 2x die Woche und
jetzt im 2. Lehrjahr Blockunterricht.
Bekomme auch nichts erstattet.
Meine Mam versucht über die
Steuererklärung einen Teil zurück zu bekommen