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Zugelassen zur Abschlussprüfung und dann Kündigung?

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(@dono-linchen)
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Themenstarter
 

Hallo,

hab da mal ne sehr wichtige Frage. Habe neulich erfahren, dass ich zur Abschlussprüfung* im November zugelassen bin. An sich ja echt ne tolle Sache.

Wie sieht es aus, wenn mich der Betrieb noch vor der Abschlussprüfung kündigt bzw. ich selber kündige?

Kann ich dann die Prüfung trotzdem ablegen? Wer bezahlt dann die Prüfung, der Betrieb, der mich ja ja angemeldet hat oder ich selber?

Wäre toll, wenn sich damit jemand aus kennt.

Lg

Nina

 
Veröffentlicht : 21/09/2005 12:48 pm
Alex
 Alex
(@gastro-alex)
Beiträge: 3501
Mitglied
 

Wie sieht es aus, wenn mich der Betrieb noch vor der Abschlussprüfung* kündigt bzw. ich selber kündige?
Warum um alles in der Welt sollte Dich ein Betrieb einen Monat vor der Prüfung kündigen?? Und warum solltest Du so kurzfristig vor der Prüfung kündigen wollen?? So richtig verstehe ich den Sinn der Frage nicht.
Aber beantwortet werden soll sie trotzdem:
Zulassung zur Abschlußprüfung

(1) Zur Abschlußprüfung ist zuzulassen,
1. wer die Ausbildungszeit zurückgelegt hat oder wessen Ausbildungszeit nicht später als zwei Monate nach dem Prüfungstermin endet
Ich denke, das beantwortet Deine Frage.
Sollten jetzt wirklich schwerwiegende Gründe zu einer Kündigung von Deiner Seite aus führen, solltest Du sowieso die IHK befragen, ob und wie die Ausbildung fortgesetzt wird und was mit der Prüfung ist. Aber das sollten wirklich schwerwiegende Gründe sein ...
Und ich glaube nicht, daß der Betrieb Deine Prüfung zahlt, wenn Du kündigst. Leider geht das aus dem Gesetz nicht hervor. Dort steht nur, daß die Abschlußprüfung für den Auszubildenden gebührenfrei sein muß - aber Du bist dann ja kein Auszubildender mehr ...

"Watch, learn and don't eat my cookie!" - Phoebe in Friends S05E14

"Aus Respekt vor dem Arbeitgeber erscheint man eine halbe Stunde vor Arbeitsbeginn, verbeugt sich vor dem Chef und nach Dienstschluss entschuldigt man sich, dass man nun gehen wird, und bedankt sich gleichzeitig, dass man heute arbeiten durfte ..." - Martin Schulz im Rolling Pin 07/2010 - (über das Arbeiten in Japan ...)

hotelfach.de - Gastro-Community und -Fachwissen

 
Veröffentlicht : 21/09/2005 4:30 pm
BenTheMan
(@bentheman)
Beiträge: 1906
Noble Member
 

Nur mal für mich zum Verständnis: Die Abschlussprüfung* steht am Ende deiner Ausbildung. Während dieser kannst du nicht, bzw. nur durch schwerwiegende Gründe gekündigt werden.

Warum also sollte dein Betrieb dir vor deiner Prüfung kündigen? Ich für meinen Teil verstehe das nicht.

Ein Hotel ohne Concierge ist wie eine Kirche ohne Pfarrer

"Die Goldenen Schlüssel" -- "Union Internationale des clefs d'or"

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Veröffentlicht : 21/09/2005 7:04 pm



sakura
(@sakura)
Beiträge: 908
Prominent Member
 

In meinem Ausbildungsjahr war einer, der ein halbes Jahr vor der Abschlussprüfung* zum Bund musste, weil er den nötigen Papierkram nicht erledigt hatte.
Er war bei der Abschlussprüfung dabei und hat sie auch irgendwie bestanden.
Ebenso ein anderer Mit-Ex-Azubi, der ca. vier Monate vor Ende nicht mehr gearbeitet hat. Er hat uns anderen das nie genau erklärt, aber ich bin ziemlich sicher, dass er zum Zeitpunkt der Prüfung keinen Ausbildungsvertrag mehr mit dem Hotel hatte - dennoch war er zugelassen und hat auch bestanden.

Moe: "Damit kannst du einen Ochsen in 40 Sekunden blitzfrittieren."
Homer: "In 40 Sekunden?! Ich will ihn JETZT!"

 
Veröffentlicht : 22/09/2005 5:35 am
Hofa1981
(@hofa1981)
Beiträge: 309
Reputable Member
 

Geschichten, die das Leben schreiben.... 😉 Wahnsinn!

Geht nicht, gibts nicht !!

 
Veröffentlicht : 22/09/2005 2:34 pm

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