Mehrwertsteuerumste...
 
Benachrichtigungen
Alles löschen

Mehrwertsteuerumstellung in Fidelio

33 Beiträge
6 Benutzer
0 Likes
10.4 K Ansichten
(@nightysb)
Beiträge: 485
Reputable Member
Themenstarter
 

Arbeitet jemand von euch in der Nacht 31. Dezember auf 01. Januar und hat auch das Glück, dass er die Mehrwertsteuererhöhung ins Fidelio-System einpflegen darf??

Falls ja, wie bereitet ihr euch darauf vor?
Lasst ihr nach Möglichkeit weitesgehend alles vom Support umstellen und hofft, dass das auch rechtzeitig passiert, oder macht ihr es möglichst selbst und hofft, dass nichts schief geht??? Oder bleibt ihr von der Umstellung verschont, da euer FO-Manager die Umstellung vornimmt?

Ich werd mich einfach mal daran versuchen und schauen, ob ich das alles richtig hinbekomme.. Hab mir mal von http://www.micros-fidelio.de die pdf Datei gezogen, damit ich schon mal ungefähr weiß, was mich so alles erwartet.. Jetzt bin ich nur noch am überlegen, ob ich mir noch ein Trainingsprogramm aufspielen lasse, damit ich das ganze mal gefahrlos proben kann..

Carpe noctem - Nutze die Nacht

 
Veröffentlicht : 23/11/2006 12:54 pm
Buffy
(@buffy)
Beiträge: 1985
Noble Member
 

Müsst ihr dann eigentlich vor 12 Uhr alle abkassiert haben? Oder macht das Hotel dann Verlust und rechnet an dem Abend noch mit 16% bis zum Tagesabschluss? Oder geht läuft das dann automatisch auf den Rechnungen auf? Sprich bist 12 Uhr mit 16& und nach 12 dann mit 19%. ❓

Ich muss leider nach Hause - da wartet noch ein Bett voller Arbeit... 😀

 
Veröffentlicht : 23/11/2006 3:12 pm
(@nightysb)
Beiträge: 485
Reputable Member
Themenstarter
 

So weit bin ich leider noch nit..

Ich hab bisher erst rausgefunden, dass ich alle Beträge, die bis zum 31.12.06 irgendwo aufgelaufen sind, erst mit 16% ausbuchen muss und dann später wieder mit 19% einbuchen muss.. Automatisch geht da leider gar nix, wie ich das bisher verstanden hab..
Weiß halt noch nicht, wie es rein rechtlich aussieht, da das Hoteldatum erst nach dem Tagesabschluß wechselt, offiziel aber ab 0:00 Uhr der 01.01.07 ist und ab dann die neue MwSt gilt.. Bei den Logis-Buchungen bzw allen Buchungen, die auf irgendeinem Konto sind, ist das ja egal, da ich die ausbuche und später wieder neu einbuche..
Was aber mit den F&B Buchungen ist, die nach 0:00 Uhr getätigt werden, weiß ich nicht..

Carpe noctem - Nutze die Nacht

 
Veröffentlicht : 23/11/2006 4:21 pm



Buffy
(@buffy)
Beiträge: 1985
Noble Member
 

Ich hab bisher erst rausgefunden, dass ich alle Beträge, die bis zum 31.12.06 irgendwo aufgelaufen sind, erst mit 16% ausbuchen muss und dann später wieder mit 19% einbuchen muss..

Aber das wäre doch dann Besch... am Gast, oder?! 😕

Ich muss leider nach Hause - da wartet noch ein Bett voller Arbeit... 😀

 
Veröffentlicht : 23/11/2006 4:55 pm
Alex
 Alex
(@gastro-alex)
Beiträge: 3501
Mitglied
 

Da muß es doch irgendeine Sonderregelung geben, um bis zum Tagesabschluß warten zu können.

"Watch, learn and don't eat my cookie!" - Phoebe in Friends S05E14

"Aus Respekt vor dem Arbeitgeber erscheint man eine halbe Stunde vor Arbeitsbeginn, verbeugt sich vor dem Chef und nach Dienstschluss entschuldigt man sich, dass man nun gehen wird, und bedankt sich gleichzeitig, dass man heute arbeiten durfte ..." - Martin Schulz im Rolling Pin 07/2010 - (über das Arbeiten in Japan ...)

hotelfach.de - Gastro-Community und -Fachwissen

 
Veröffentlicht : 23/11/2006 8:07 pm
(@nightysb)
Beiträge: 485
Reputable Member
Themenstarter
 

@Alex: Ich gehe auch davon aus, dass es hierfür eine Sonderregelung gibt bzw dass es einfach stillschweigend so hingenommen wird.. Alles andere wäre technisch auch nicht wirklich problemlos durchführbar..

@Buffy: Es ist deshalb kein Beschiss am Gast, weil das Datum der endgültigen Rechnungsstellung gilt, egal von wann die aufgelaufenen Beträge sind..
Wenn du dir heute ein Auto kaufst, welches erst am 02.01.07 geliefert wird, ist auch hierfür schon die neue MwSt mit 19% gültig.. Zumindest hab ich das so verstanden.. Falls ich mich irre und jemand es besser wissen sollte, darf er/sie mich natürlich gerne berichtigen..

Carpe noctem - Nutze die Nacht

 
Veröffentlicht : 24/11/2006 7:37 am



Alex
 Alex
(@gastro-alex)
Beiträge: 3501
Mitglied
 

Also ich sehe das anders (wobei ich im Umsatzsteuergesetz nichts zum Wechsel an sich finde):
Im Prinzip ist das "Auf's-Zimmer-Buchen" eine Zahlart. Die Leistung bzw. Lieferung wurde im alten Jahr erbracht und muß m.E. demzufolge mit dem alten Steuersatz berechnet werden.
Auch das mit dem Auto. Für mich zählt der Zeitpunkt der Rechnung. Für einen Lieferverzug des Unternehmers kann ich doch nichts.

edit: Zwar betrifft mich das alles dieses Jahr überhaupt nicht, aber ich möchte natürlich Klarheit bringen. Kurz gesagt ist alles genauso, wie ich schon vermutet habe. 8) 😆
Wer es lang haben will, kann sich hier die Auswirkungen und Bestimmungen der Umsatzsteuererhöhung downloaden.

Hier aber das Wichtigste:
[...] Werden statt einer Gesamtleistung Teilleistungen (§ 13 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a Satz 2 und 3 UStG) erbracht, kommt es für die Anwendung einer Änderungsvorschrift (z.B. der Anhebung des Steuersatzes) nicht auf den Zeitpunkt der Gesamtleistung, sondern darauf an, wann die einzelnen Teilleistungen ausgeführt werden.
Soweit zu Deinem Zurückbuchen von Rechnungen ... 😉
Der neue allgemeine Steuersatz von 19 % ist auf die Lieferungen, sonstigen Leistungen und die innergemeinschaftlichen Erwerbe anzuwenden, die nach dem 31. Dezember 2006 bewirkt werden (vgl. Rzn. 2 und 3). Maßgebend für die Anwendung dieses Steuersatzes ist stets der Zeitpunkt, in dem der jeweilige Umsatz ausgeführt wird. Auf den Zeitpunkt der vertraglichen Vereinbarung kommt es ebenso wenig an wie auf den Zeitpunkt der Entgeltsvereinnahmung oder der Rechnungserteilung (vgl. Abschnitt 160 Abs. 3 UStR). Entsprechendes gilt für Teilleistungen (vgl. Rz. 2), für die die Rzn. 19 bis 25 besondere Übergangsregelungen enthalten.
Nochmal contra zum Zurückbuchen ... 😉

Aber jetzt kommt das Beste: 😀
Zur Vermeidung von Übergangsschwierigkeiten wird zugelassen, dass auf Bewirtungsleistungen (z.B. Abgabe von Speisen und Getränken zum Verzehr an Ort und Stelle, Tabakwarenlieferungen usw.), die dem allgemeinen Steuersatz unterliegen und in der Nacht vom 31. Dezember 2006 zum 1. Januar 2007 in Gaststätten, Hotels, Clubhäusern, Würstchenständen und ähnlichen Betrieben ausgeführt werden, der bis zum 31. Dezember 2006 geltende allgemeine Steuersatz von 16 % angewandt wird. Dies gilt nicht für die Beherbergungen und die damit zusammenhängenden Leistungen.

Dann sollte ja jetzt alles geklärt sein, oder? 8)
Und hoffentlich weniger Arbeit für das Servicepersonal und die Nighties.
M.E. müssten dann sogar beide Steuersätze auf der endgültigen Zimmerrechnung auftauchen (wenn F&B-Umsätze vorliegen).

"Watch, learn and don't eat my cookie!" - Phoebe in Friends S05E14

"Aus Respekt vor dem Arbeitgeber erscheint man eine halbe Stunde vor Arbeitsbeginn, verbeugt sich vor dem Chef und nach Dienstschluss entschuldigt man sich, dass man nun gehen wird, und bedankt sich gleichzeitig, dass man heute arbeiten durfte ..." - Martin Schulz im Rolling Pin 07/2010 - (über das Arbeiten in Japan ...)

hotelfach.de - Gastro-Community und -Fachwissen

 
Veröffentlicht : 24/11/2006 4:41 pm
BenTheMan
(@bentheman)
Beiträge: 1906
Noble Member
 

Also, bei uns sitzt das Controlling derzeit an der Planung, wie das genau laufen wird, weiss ich auch noch nicht.

Bin mal gespannt was mich da am 31.12. erwartet. Ich vermute mal, dass die Umsätze bis zum Tagesabschluss mit 16% gebucht werden und ab dem 01.01. 19% auflaufen. Werde mich da in den nächsten Tagen mal genauer informieren.

Ein Hotel ohne Concierge ist wie eine Kirche ohne Pfarrer

"Die Goldenen Schlüssel" -- "Union Internationale des clefs d'or"

Meine Bilder auf flickr.com

 
Veröffentlicht : 24/11/2006 7:20 pm
Buffy
(@buffy)
Beiträge: 1985
Noble Member
 

Ich denke auch, dass es so laufen wird, wie Ben gesagt hat. Alles andere wäre auch ziemlich bekloppt. Stellt Euch mal vor, dass ihr um 12 Uhr alle Rechnungen abschliessen müsst, um dann schnell die Computersysteme auf 19% umzustellen...

Ich muss leider nach Hause - da wartet noch ein Bett voller Arbeit... 😀

 
Veröffentlicht : 24/11/2006 10:55 pm



(@nightysb)
Beiträge: 485
Reputable Member
Themenstarter
 

@Buffy: Es ist deshalb kein Beschiss am Gast, weil das Datum der endgültigen Rechnungsstellung gilt, egal von wann die aufgelaufenen Beträge sind..

Was ich hier geschrieben habe, scheint wirklich falsch zu sein, ebenso das Bsp mit dem Auto.. Die Erklärung hierfür kann man Alex' Beitrag entnehmen.. Sorry dafür 😳 ..
In diesem Zusammenhang auch Danke an Alex, dass du dir die Mühe gemacht hast!!! :super:

Ich habe mir die Unterlagen von Fidelio nochmal etwas genauer durchgelesen (hatte sie vorher nur überflogen) und verstehe es mittlerweile auch etwas anders.. Ich muss zwar alle bis zum 31.12 aufgelaufenen Buchungen ausbuchen, allerdings gibt es hierfür dann eine Zahlart, die sich "Saldentransfer MwSt 16%" nennt.. Dieser ausgebuchte Betrag wird dann wieder neu eingebucht und ist somit wieder offen.. Das System behandelt ihn aber anscheinend, als ob es hierzu schon eine Zahlung gegeben habe..

Alles in allem hab ich jetzt beschlossen, dass ich mir doch eine Trainingsversion aufspielen lasse, damit ich das ganze gefahrlos proben kann und dann endlich weiß, was mich am 31.12 erwartet..

Carpe noctem - Nutze die Nacht

 
Veröffentlicht : 25/11/2006 11:27 am
Buffy
(@buffy)
Beiträge: 1985
Noble Member
 

Na dann, Viel Spaß beim üben. Und Du musst uns dann aber auch berichten, wie es im Endeffekt sich abgespielt hat.

Ich muss leider nach Hause - da wartet noch ein Bett voller Arbeit... 😀

 
Veröffentlicht : 25/11/2006 1:26 pm
BenTheMan
(@bentheman)
Beiträge: 1906
Noble Member
 

Wenn du dir heute ein Auto kaufst, welches erst am 02.01.07 geliefert wird, ist auch hierfür schon die neue MwSt mit 19% gültig.. Zumindest hab ich das so verstanden.. Falls ich mich irre und jemand es besser wissen sollte, darf er/sie mich natürlich gerne berichtigen..

Ich habe zu dem Thema Auto etwas gefunden, dass Licht ins Dunkel bringen könnte:
"Wenn ich die Auslieferung im neuen Jahr vereinbare, dann gilt schon der neue Steuersatz und die Auslieferung ist entscheidend für die Bemessung der Steuer. Im Vertrag gibt es Preisanpassungsklauseln, darauf muss ich achten, ob da was im Kleingedruckten steht, die besagen, wenn hier eine Erhöhung ist, geht das zu Lasten der Kunden. Solche Vereinbarungen sind nur zulässig, wenn zwischen Vertragsschluss und vereinbartem Liefertermin mindestens 4 Monate liegen, ansonsten ist so etwas unzulässig. Mit einem vereinbarten Festpreis kann man dieses Problem umgehen."

Ein Hotel ohne Concierge ist wie eine Kirche ohne Pfarrer

"Die Goldenen Schlüssel" -- "Union Internationale des clefs d'or"

Meine Bilder auf flickr.com

 
Veröffentlicht : 25/11/2006 8:42 pm



(@nightysb)
Beiträge: 485
Reputable Member
Themenstarter
 

Wusste ich doch, dass ich irgendwo mal etwas speziell zum Thema Autokauf und MwSt.-Erhöhung aufgeschnappt habe..

Carpe noctem - Nutze die Nacht

 
Veröffentlicht : 26/11/2006 1:34 am
(@kaeserinchen_1587247100)
Beiträge: 22
Eminent Member
 

Ich bin ja eher nur so ein Aushilfs-Nighti, normalerweise bin ich verantwortlich für die Gruppenreservierung,
aber wir brüten auch schon alle Mann über diesem Thema. Wenn ich die Doku von Fidelio richtig verstanden habe, kann man ja schon einiges davon vorbereiten.

Wir haben jedes Jahr eine Gala mit ca. 400 Gästen, dieses Jahr mit dem schönen Thema "Traumschiff" und überlegen, wie wir es anstellen sollen, das den Gästen zu erklären, die Gäste schön vor 12 alle abzukassieren und dann die Umstellung vorzunehmen.

Wir werden unserem, anscheinend durch jahrelange Nachtschichten schon etwas langsamen Nighti 😈 , wohl nen zweiten Mann zur Seite stellen, damit der uns nicht abschwimmt.

 
Veröffentlicht : 26/11/2006 6:16 am
Alex
 Alex
(@gastro-alex)
Beiträge: 3501
Mitglied
 

Das Erklären sollte bei einer 2,6%igen Preiserhöhung leicht sein 😉
Alternativ kann das Hotel auch auf eine Erhöhung der Preise durch die Mehrwertsteuererhöhung verzichten. So macht es meine Telefongesellschaft - sehr angenehm 😀
Aber wieso sollen denn Eure Gäste vor 12 Uhr bezahlen? Hast Du die obigen Beiträge gelesen? Das ist nicht nötig.

"Watch, learn and don't eat my cookie!" - Phoebe in Friends S05E14

"Aus Respekt vor dem Arbeitgeber erscheint man eine halbe Stunde vor Arbeitsbeginn, verbeugt sich vor dem Chef und nach Dienstschluss entschuldigt man sich, dass man nun gehen wird, und bedankt sich gleichzeitig, dass man heute arbeiten durfte ..." - Martin Schulz im Rolling Pin 07/2010 - (über das Arbeiten in Japan ...)

hotelfach.de - Gastro-Community und -Fachwissen

 
Veröffentlicht : 26/11/2006 2:14 pm



Seite 1 / 3

Teile diese Beiträge!

Teilen: