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(@hofa07)
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Hab leider über den Suchmodus nix gefunden was meine Frage irgendwie beantworten könnte.

Wenn nicht im Vertrag (nach MTV Baden-Württemberg) drin steht bis zu welchem Tag mein Gehalt auf dem Konto sein muss, was ist dann die Frist laut MTV? Der 1. des Monats?
Es ist so das mein Gehalt immer an unterschiedlichen Tagen drauf ist. Mal am 4. mal am 5. etc. Jetzt hab ich allerdings Probleme da am 1. Miete etc. per Dauerauftrag abgebucht wird. Bevor ich zu meinem AG gehe und darüber spreche, hätte ich gern sicher etwas in der Hand worauf ich mich berufen kann.
Danke schonmal für euere Hilfe!

Zaehlt ihr auch jeden Tag wieviele Stunden Schlaf euch noch bleiben?!

 
Veröffentlicht : 26/01/2011 1:23 pm
(@friesenotto)
Beiträge: 312
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Moin, moin, hofa07!
§ 5
Entlohnung
I. Allgemeine Grundsätze

A Eingruppierung

1. Die Entlohnung erfolgt aufgrund eines besonderen Lohn- und Gehaltstarifvertrages. Die Arbeitnehmer sind entsprechend ihrer Tätigkeit in eine der im Lohn- und Gehaltstarifvertrag vorhandenen Positionen einzustufen.
Auf Verlangen ist die Eingruppierung schriftlich zu bestätigen.

2. Die Löhne und Gehälter des Lohn- und Gehaltstarifvertrages sind Mindestsätze. Alle Bestimmungen des Lohn- und Gehaltstarifvertrages sind unabdingbar.

B Zeitpunkt der Lohn- oder Gehaltszahlung

Die Lohn- oder Gehaltszahlung erfolgt spätestens am 5. des unmittelbar folgenden Monats. Bei Lohn- oder Gehaltsabrechnung über Datenträger erfolgt die Lohn- oder Gehaltsabrechnung und Restzahlung jeweils bis zum 7. Werktag des unmittelbar folgenden Monats.

Auf Verlangen des Arbeitnehmers ist am Monatsschluß eine Abschlagszahlung in Höhe des zu erwartenden Verdienstes auszuzahlen.

Ich glaube, Dir ist damit geholfen.

gruss

friesenotto

Dieser Beitrag wurde extrem umweltfreundlich aus wiederverwerteten Buchstaben und Wörtern von weggeworfenen e-mails geschrieben und ist deshalb voll digital abbaubar!

 
Veröffentlicht : 26/01/2011 1:35 pm
(@hofa07)
Beiträge: 140
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Themenstarter
 

Ich hoffe das ich es richtig verstehe 🙂 Also ist es völlig rechtens, so lange mein Lohn bis zum 5. Werktag des Monats auf dem Konto ist? (So lange nichts anderes schriftlich im Vertrag festgehalten wurde)

Zaehlt ihr auch jeden Tag wieviele Stunden Schlaf euch noch bleiben?!

 
Veröffentlicht : 26/01/2011 1:47 pm



(@friesenotto)
Beiträge: 312
Reputable Member
 

Moin, moin, hofa07!
Ich hoffe das ich es richtig verstehe 🙂 Also ist es völlig rechtens, so lange mein Lohn bis zum 5. Werktag des Monats auf dem Konto ist? (So lange nichts anderes schriftlich im Vertrag festgehalten wurde)

Ja, aber:

Auf Verlangen des Arbeitnehmers ist am Monatsschluß eine Abschlagszahlung in Höhe des zu erwartenden Verdienstes auszuzahlen.

Da Du wahrscheinlich ein festes Monatgehalt bekommst, kannst Du die Auszahlung zum Monatsende verlangen.

gruss

friesenotto

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Veröffentlicht : 26/01/2011 2:08 pm
(@doc_debil)
Beiträge: 108
Estimable Member
 

@ friesenotto

Lässt sich das generell verlangen, oder nur "einmalig"?
Kann ich meinem AG sagen: "Mensch, ich brauch dieses Mal das Geld schon zum 1. Wäre toll, wenn das klappt!" oder kann ich sagen: "ICH WILL mein Geld immer zum Monatsende."???

 
Veröffentlicht : 26/01/2011 4:46 pm
(@friesenotto)
Beiträge: 312
Reputable Member
 

Moin, moin, Doc_Debil!

Hofa07 kann, weil der MTV allgemeinverbindlich ist, den Abschlag jeden Monat zum Monatsende verlangen.

In HH gibt es aktuell keinen gültigen Manteltarifvertrag, so dass dort das Gehalt nach betriebsüblichkeit überwiesen wird.

gruss

friesenotto

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Veröffentlicht : 26/01/2011 6:40 pm



Wind01
(@wind01)
Beiträge: 21
Eminent Member
 

Abschlag regelmäßig zum Monatsende

Da kann ich meinem Kollgen "friesenotto" nur zustimmen.

Grüße aus Ungarn

Peter Weber
staatl.gepr. Hotelbetriebswirt (BW)

Hotelbetriebswirte im Netz
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Veröffentlicht : 26/01/2011 9:00 pm
(@hofa07)
Beiträge: 140
Estimable Member
Themenstarter
 

Vielen Dank fas hilft mir sehr! 😀

Zaehlt ihr auch jeden Tag wieviele Stunden Schlaf euch noch bleiben?!

 
Veröffentlicht : 27/01/2011 12:54 am
Alex
 Alex
(@gastro-alex)
Beiträge: 3501
Mitglied
 

Trotzdem andersrum:
Stört sich Dein Vermieter, wenn er die Miete pünktlich, aber drei Tage später bekommt?!

"Watch, learn and don't eat my cookie!" - Phoebe in Friends S05E14

"Aus Respekt vor dem Arbeitgeber erscheint man eine halbe Stunde vor Arbeitsbeginn, verbeugt sich vor dem Chef und nach Dienstschluss entschuldigt man sich, dass man nun gehen wird, und bedankt sich gleichzeitig, dass man heute arbeiten durfte ..." - Martin Schulz im Rolling Pin 07/2010 - (über das Arbeiten in Japan ...)

hotelfach.de - Gastro-Community und -Fachwissen

 
Veröffentlicht : 02/02/2011 12:49 am



Wind01
(@wind01)
Beiträge: 21
Eminent Member
 

Trotzdem andersrum:
Stört sich Dein Vermieter, wenn er die Miete pünktlich, aber drei Tage später bekommt?!

Das ist nicht der Punkt, sondern, wenn im Vertrag der 1. jeden Monats vereinbart ist, dann muss man das einhalten, da man anderenfalls den Vertrag verletzt. . Oder, man bittet ´darum den Vertrag in dem Punkt zu ändern. Das sollte man schriftlich machen.

Grüße aus Ungarn

Peter Weber
staatl.gepr. Hotelbetriebswirt (BW)

Hotelbetriebswirte im Netz
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Veröffentlicht : 02/02/2011 9:57 am
(@hofa07)
Beiträge: 140
Estimable Member
Themenstarter
 

Ich weiß das es kein Problem wäre mit meinen Vermietern zu sprechen, weil wir uns sehr gut verstehen. Aber wie schon gesagt wurde, geht es da auch irgendwie um's Prinzip. Mein Arbeitgeber will auch das die Gäste ihre Rechnung beim Check out bezahlen und nicht erst in ner Woche! Deswegen erlauben die Chefs in der Gastro sich auch soviel, weil die meisten AN nichts sagen weil Sie denken es bringt nix. Es sollten einfach viel mehr zusammenhalten. Ich weiß ja das nicht nur ich den Lohn erst so spät kriege!

Zaehlt ihr auch jeden Tag wieviele Stunden Schlaf euch noch bleiben?!

 
Veröffentlicht : 07/02/2011 12:14 pm

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