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Abschlussprüfung bestanden oder nicht ?

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(@guelcan)
Beiträge: 1
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Themenstarter
 

Hallo zusammen,

ich hatte vor 2 monaten meine Abschlussprüfung* den schriftlichen Teil, was ich wiederholen musste,
meine Frage ist jetzt ob ich bestanden habe oder mündliche ergänzungsprüfung machen muss, weil die mitarbeiter von ihk meinten ich hätte bestanden doch ein anderer war nicht der selben meinung
meine ergebnisse :

Gästeempfang beratung 79 ( 3 )
Marketing und Arbeitsorganisation 46 ( 5 )
Wirtschaft Sozialkunde 38 ( 5 )

ich weiss ist nicht grad die beste aber das gesamtergebniss wäre 54 punkt also eine 4:

Hoffe ihr könnt mir da weiterhelfen wäre sehr nett

 
Veröffentlicht : 18/01/2013 3:51 pm
(@friesenotto)
Beiträge: 312
Reputable Member
 

Moin, mouin, Guelcan!
Hallo zusammen,

ich hatte vor 2 monaten meine Abschlussprüfung* den schriftlichen Teil, was ich wiederholen musste,
meine Frage ist jetzt ob ich bestanden habe oder mündliche ergänzungsprüfung machen muss, weil die mitarbeiter von ihk meinten ich hätte bestanden doch ein anderer war nicht der selben meinung
meine ergebnisse :

Gästeempfang beratung 79 ( 3 )
Marketing und Arbeitsorganisation 46 ( 5 )
Wirtschaft Sozialkunde 38 ( 5 )

ich weiss ist nicht grad die beste aber das gesamtergebniss wäre 54 punkt also eine 4:

Hoffe ihr könnt mir da weiterhelfen wäre sehr nett

:super: Gratuliere Dir! viel Spass beim: :guinness: feiern!

gruss

Otto

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Veröffentlicht : 19/01/2013 11:49 am
(@lajessy89)
Beiträge: 47
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du brauchst mind 50 pkt in jedem Bereich, daher durchgefalle...

 
Veröffentlicht : 24/01/2013 2:43 am



(@friesenotto)
Beiträge: 312
Reputable Member
 

Moin, moin, LaJessy89
du brauchst mind 50 pkt in jedem Bereich, daher durchgefalle...

FALSCH, Du musst, gem

Verordnung über die Berufsausbildung im Gastgewerbe vom 13. Februar 1998
(abgedruckt im Bundesgesetzblatt Teil I S. 351 vom 18. Februar 1998),

in der Kenntnisprüfung mindestens 50 Prozent aller Fragen richtig beantwortet haben!

Guelcan hat 54 Prozent der Fragen richtig beantwortet und hat damit BESTANDEN! 😀

Gästempfang & Beratung hat sie/ihn rausgerissen!

Schaust Du hier: http://www.frankfurt-main.ihk.de/pdf/berufsbildung/ausbildung/ausbildungsordnung/VO_Hotelfachmann.pdf

gruss

friesenotto

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Veröffentlicht : 24/01/2013 12:19 pm
(@sajulie)
Beiträge: 21
Eminent Member
 

Auszug aus der Verordnung über die Berufsbildung im Gastgewerbe

(6) Sind in der schriftlichen Prüfung die Prüfungsleistungen in bis zu zwei Prüfungsbereichen
mit „mangelhaft" und in den übrigen Prüfungsbereichen mit mindestens „ausreichend"
bewertet worden, so ist auf Antrag des Prüflings oder nach Ermessen des
Prüfungsausschusses in einem der mit „mangelhaft" bewerteten Prüfungsbereiche die
schriftliche Prüfung durch eine mündliche Prüfung von etwa 15 Minuten zu ergänzen, wenn
diese für das Bestehen der Prüfung den Ausschlag geben kann. Der Prüfungsbereich ist
vom Prüfling zu bestimmen. Bei der Ermittlung des Ergebnisses für diesen Prüfungsbereich
sind die Ergebnisse der schriftlichen Prüfung und der mündlichen Ergänzungsprüfung im
Verhältnis 2 : 1 zu gewichten.
(7) Die Prüfung ist bestanden, wenn jeweils in der praktischen und schriftlichen Prüfung
mindestens ausreichende Leistungen erbracht sind. Werden die Prüfungsleistungen in einem
Prüfungsbereich mit „ungenügend" bewertet, so ist die Prüfung nicht bestanden.

Das bedeutet, das die Prüfung noch nicht bestanden ist. Es wird noch eine mündliche Nachprüfung machen müssen.

 
Veröffentlicht : 24/01/2013 10:37 pm
(@friesenotto)
Beiträge: 312
Reputable Member
 

Moin, moin, SaJulie!
Auszug aus der Verordnung über die Berufsbildung im Gastgewerbe
(6) Sind in der schriftlichen Prüfung die Prüfungsleistungen in bis zu zwei Prüfungsbereichen
mit „mangelhaft" und in den übrigen Prüfungsbereichen mit mindestens „ausreichend"
bewertet worden, so ist auf Antrag des Prüflings oder nach Ermessen des
Prüfungsausschusses in einem der mit „mangelhaft" bewerteten Prüfungsbereiche die
schriftliche Prüfung durch eine mündliche Prüfung von etwa 15 Minuten zu ergänzen, wenn
diese für das Bestehen der Prüfung den Ausschlag geben kann. Der Prüfungsbereich ist
vom Prüfling zu bestimmen. Bei der Ermittlung des Ergebnisses für diesen Prüfungsbereich
sind die Ergebnisse der schriftlichen Prüfung und der mündlichen Ergänzungsprüfung im
Verhältnis 2 : 1 zu gewichten.
(7) Die Prüfung ist bestanden, wenn jeweils in der praktischen und schriftlichen Prüfung
mindestens ausreichende Leistungen erbracht sind.
Werden die Prüfungsleistungen in einem
Prüfungsbereich mit „ungenügend" bewertet, so ist die Prüfung nicht bestanden.

Das bedeutet, das die Prüfung noch nicht bestanden ist. Es wird noch eine mündliche Nachprüfung machen müssen.

Guelcan hat ohne Ergänzungsprüfung bestanden!

schaust Du: http://www.hotelfach.de/forum/pruefungen/habe-ich-die-prufung-bestanden-oder-bin-ich-durchgefallen-t3407.html

gruss

friesenotto

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Veröffentlicht : 25/01/2013 1:22 pm



pjotr
(@pjotr)
Beiträge: 11
Active Member
 

Die Prüfung ist bestanden. Zumindest der schriftliche Teil. Ob da bei dir jetzt noch eine mündlcihe Prüfung folgt bin ich mir auch nicht so sicher. Aber es ist so, dass die Hälfte der Fragen aus allen 3 Teilen richtig sein musste und das hast du ja erreicht. Also Herzlcihen Glückwunsch auch wenn es sehr knapp war.

 
Veröffentlicht : 27/01/2013 6:46 am

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