Kaufvertrag
- „Zug-um-Zug-Geschäft“: Austausch der Interessen
- Geld gegen Ware
- Vertrag mündlich: bei verschmerzbaren Beträgen
- Vertrag schriftlich: bei Summen, die die Schmerzgrenze überschreiten
Angebot … ist eine Willenserklärung, die an eine bestimmte Person gerichtet ist!!
Flugblätter, Wurfsendungen, „Sonderangebote“ sind Anpreisungen.
Störungen bei Abwicklung des Kaufvertrages
Lieferverzug
- drei Voraussetzungen:
- Fälligkeit der Lieferung
- Verschulden des Lieferers
- Mahnung durch den Käufer (schriftlich o. mündlich)
- … liegt nicht vor, wenn Ware durch höhere Gewalt verzögert wird
nach Eintritt des Lieferverzuges hat der Käufer folgende Rechte:
- ohne Nachfrist
- => Anspruch auf Lieferung
- Käufer besteht weiter auf der Lieferung
- entsteht durch verspätete Lieferung ein Schaden (Umsatzeinbussen), so hat der Käufer Anspruch auf Schadensersatz, dieser muss aber geschätzt werden => abstrakter Schaden
- mit Nachfrist
- => bei Gewährung einer Nachfrist wird zugleich die Ablehnung der Ware nach der Frist angedroht
- => Verzicht auf die Lieferung
- Käufer verzichtet auf die Ware und fordert Schadensersatz wegen Nichterfüllung des Vertrages
- er deckt seinen Bedarf bei einem anderen Lieferer => Deckungskauf
- Schaden ist genau feststellbar durch Mehrsumme bei Deckungskauf => konkreter Schaden
- => Rücktritt vom Vertrag
- Käufer kann vom Vertrag zurücktreten
- kann aber kein Schadensersatz mehr fordern
Häufig wird auch eine Konventionalstrafe vereinbart, um Schadensstreitigkeiten zu vermeiden.
Mängelrüge
Arten der Mängel:
- – Mängel in der Qualität – erhebliche Fehler in Güte und Beschaffenheit
- => Fehler in der Ware (Glasbruch, verdorbene Lebensmittel, mindere Qualität)
- => Fehlen einer zugesicherten Eigenschaft (Diabetikerware ist gezuckert)
- – wenn keine bestimmte Qualität vereinbart war, muss der Verkäufer Ware mittlerer Qualität liefern
- – Mängel in der Menge – falsche Menge der Ware
- – Mängel in der Art (Gattungsmangel) – es wird eine völlig andere Warengattung geliefert (Salz statt Zucker)
- – Mängel in der Aufmachung – falsche Verpackung und falsche Verpackungsgrösse (Portionsbutter 25g statt 20g)
Offene Mängel sind sofort erkennbar, während versteckte Mängel sich erst später beim Ge- bzw. Verbrauch der Ware herausstellen
Pflichten des Käufers
(um Rechte geltend machen zu können)
- Nachprüfungspflicht
- der Käufer muss die gelieferte Ware beim Eintreffen anhand des Lieferscheines nachprüfen (Art, Menge, Qualität durch Stichproben)
- Rügepflicht
- der Käufer muss Mängel dem Verkäufer mitteilen (mündlich o. schriftlich)
- der Verkäufer muss danach Art und Umfang der Mängel kennen
- Rügefristen
- .. für offene Mängel
- – zwischen Kaufleuten unverzüglich
- – Nichtkaufleute 6 Monate
- .. für verborgene Mängel
- – sofort nach Entdeckung, spätestens innerhalb von 6 Monaten nach Eingang der Ware
- Aufbewahrungspflicht
- will der Käufer die Ware zurückgeben, hat er Aufbewahrungspflicht => auf Kosten des Lieferers
- verfügt der Verkäufer nicht rechtzeitig darüber, auch zurücksenden möglich
- leichtverderbliche Ware, die sich nicht lagern lässt zum Marktpreis verkaufen oder versteigern => Notverkauf
Rechte des Käufers
(er kann immer nur ein Recht geltend machen)
- Rücktritt vom Vertrag (Wandlung)
- Vertrag wird rückgängig gemacht,
Ware und Geld werden zurückgegeben - => Wandlung nur möglich, wenn Mängel wesentlich sind
- Vertrag wird rückgängig gemacht,
- Minderung
- einzelne Teile der Lieferung haben Mängel oder schlechte Ware
- => Herabsetzung des Kaufpreises
- Nachbesserung
- der Käufer kann einwandfreie Ware verlangen
- der Verkäufer hat zwei Versuche der Nachbesserung (Reparatur/Umtausch)
- wenn das erfolglos ist, dann kann der Käufer vom Vertrag zurücktreten, Minderung verlangen oder Schadensersatz beanspruchen
- Schadensersatz
- wegen Nichterfüllung
- => arglistige Täuschung durch den Verkäufer
- => Fehlen einer zugesicherten Eigenschaft
Annahmeverzug
Voraussetzungen: Käufer verweigert Annahme der bestellten und ordnungsgemäss gelieferten Ware bei Lieferung oder schon im Vorfeld.
Rechte des Lieferers
Rücktritt vom Vertrag oder | => Vertrag wird rückgängig gemacht |
Lagerung der Ware | => entweder beim Verkäufer oder in einem öffentlichen Lagerhaus am Ort des Käufers (Kosten trägt der Käufer) |
dann | => Käufer kann die Ware jederzeit abholen und damit annehmen |
Klage auf Abnahme oder | => Verkäufer kann auf Abnahme klagen |
Selbsthilfeverkauf | => durch Verkauf zum Marktpreis o. Börsenpreis o. Versteigerung => muss dem Käufer vorher mit Frist angekündigt werden |
Zahlungsverzug
Voraussetzungen
- Mahnung durch den Verkäufer
- Fälligkeit der Schuld (Zahlung muss fällig sein, wenn keine Frist, dann sofort fällig)
- Verschulden des Käufers und Mahnung des Verkäufers
Rechte des Verkäufers
- Verzugszinsen (5% über dem Basiszinssatz, bei Kaufleuten 8% über dem Basiszinssatz)
- Kostenersatz (der Verkäufer kann die dabei entstehenden Kosten dem Käufer in Rechnung stellen)