Kaufvertrag

» Lieferverzug
» Mängelrüge
» Annahmeverzug
» Zahlungsverzug

  • “Zug-um-Zug-Geschäft”: Austausch der Interessen
  • Geld gegen Ware
  • Vertrag mündlich: bei verschmerzbaren Beträgen
  • Vertrag schriftlich: bei Summen, die die Schmerzgrenze überschreiten

Kaufvertrag

Angebot … ist eine Willenserklärung, die an eine bestimmte Person gerichtet ist!!
Flugblätter, Wurfsendungen, “Sonderangebote” sind Anpreisungen.

Kaufvertrag


Störungen bei Abwicklung des Kaufvertrages

Kaufvertrag

Lieferverzug

  • drei Voraussetzungen:
    • Fälligkeit der Lieferung
    • Verschulden des Lieferers
    • Mahnung durch den Käufer (schriftlich o. mündlich)
  • … liegt nicht vor, wenn Ware durch höhere Gewalt verzögert wird

nach Eintritt des Lieferverzuges hat der Käufer folgende Rechte:

ohne Nachfrist
=> Anspruch auf Lieferung

  • Käufer besteht weiter auf der Lieferung
  • entsteht durch verspätete Lieferung ein Schaden (Umsatzeinbussen), so hat der Käufer Anspruch auf Schadensersatz, dieser muss aber geschätzt werden => abstrakter Schaden
mit Nachfrist
=> bei Gewährung einer Nachfrist wird zugleich die Ablehnung der Ware nach der Frist angedroht
=> Verzicht auf die Lieferung

  • Käufer verzichtet auf die Ware und fordert Schadensersatz wegen Nichterfüllung des Vertrages
  • er deckt seinen Bedarf bei einem anderen Lieferer => Deckungskauf
  • Schaden ist genau feststellbar durch Mehrsumme bei Deckungskauf => konkreter Schaden
=> Rücktritt vom Vertrag

  • Käufer kann vom Vertrag zurücktreten
  • kann aber kein Schadensersatz mehr fordern

Häufig wird auch eine Konventionalstrafe vereinbart, um Schadensstreitigkeiten zu vermeiden.



Mängelrüge

Arten der Mängel:

– Mängel in der Qualität – erhebliche Fehler in Güte und Beschaffenheit
=> Fehler in der Ware (Glasbruch, verdorbene Lebensmittel, mindere Qualität)
=> Fehlen einer zugesicherten Eigenschaft (Diabetikerware ist gezuckert)
– wenn keine bestimmte Qualität vereinbart war, muss der Verkäufer Ware mittlerer Qualität liefern
– Mängel in der Menge – falsche Menge der Ware
– Mängel in der Art (Gattungsmangel) – es wird eine völlig andere Warengattung geliefert (Salz statt Zucker)
– Mängel in der Aufmachung – falsche Verpackung und falsche Verpackungsgrösse (Portionsbutter 25g statt 20g)

Offene Mängel sind sofort erkennbar, während versteckte Mängel sich erst später beim Ge- bzw. Verbrauch der Ware herausstellen

Pflichten des Käufers

(um Rechte geltend machen zu können)

  1. Nachprüfungspflicht
    • der Käufer muss die gelieferte Ware beim Eintreffen anhand des Lieferscheines nachprüfen (Art, Menge, Qualität durch Stichproben)
  2. Rügepflicht
    • der Käufer muss Mängel dem Verkäufer mitteilen (mündlich o. schriftlich)
    • der Verkäufer muss danach Art und Umfang der Mängel kennen
    • Rügefristen
       .. für offene Mängel
      – zwischen Kaufleuten unverzüglich
      – Nichtkaufleute 6 Monate
       .. für verborgene Mängel
      – sofort nach Entdeckung, spätestens innerhalb von 6 Monaten nach Eingang der Ware
  3. Aufbewahrungspflicht
    • will der Käufer die Ware zurückgeben, hat er Aufbewahrungspflicht => auf Kosten des Lieferers
    • verfügt der Verkäufer nicht rechtzeitig darüber, auch zurücksenden möglich
    • leichtverderbliche Ware, die sich nicht lagern lässt zum Marktpreis verkaufen oder versteigern => Notverkauf

Rechte des Käufers

(er kann immer nur ein Recht geltend machen)

  1. Rücktritt vom Vertrag (Wandlung)
    • Vertrag wird rückgängig gemacht,
      Ware und Geld werden zurückgegeben
    • => Wandlung nur möglich, wenn Mängel wesentlich sind
  2. Minderung
    • einzelne Teile der Lieferung haben Mängel oder schlechte Ware
    • => Herabsetzung des Kaufpreises
  3. Nachbesserung
    • der Käufer kann einwandfreie Ware verlangen
    • der Verkäufer hat zwei Versuche der Nachbesserung (Reparatur/Umtausch)
    • wenn das erfolglos ist, dann kann der Käufer vom Vertrag zurücktreten, Minderung verlangen oder Schadensersatz beanspruchen
  4. Schadensersatz
    • wegen Nichterfüllung
    • => arglistige Täuschung durch den Verkäufer
    • => Fehlen einer zugesicherten Eigenschaft

Annahmeverzug

Voraussetzungen: Käufer verweigert Annahme der bestellten und ordnungsgemäss gelieferten Ware bei Lieferung oder schon im Vorfeld.

Rechte des Lieferers

Rücktritt vom Vertrag
oder
=> Vertrag wird rückgängig gemacht
Lagerung der Ware=> entweder beim Verkäufer oder in einem öffentlichen Lagerhaus am Ort des Käufers (Kosten trägt der Käufer)
dann=> Käufer kann die Ware jederzeit abholen und damit annehmen
Klage auf Abnahme
oder
=> Verkäufer kann auf Abnahme klagen
Selbsthilfeverkauf=> durch Verkauf zum Marktpreis o. Börsenpreis o. Versteigerung
=> muss dem Käufer vorher mit Frist angekündigt werden

Zahlungsverzug

Voraussetzungen

  • Mahnung durch den Verkäufer
  • Fälligkeit der Schuld (Zahlung muss fällig sein, wenn keine Frist, dann sofort fällig)
  • Verschulden des Käufers und Mahnung des Verkäufers

Rechte des Verkäufers

  • Verzugszinsen (5% über dem Basiszinssatz, bei Kaufleuten 8% über dem Basiszinssatz)
  • Kostenersatz (der Verkäufer kann die dabei entstehenden Kosten dem Käufer in Rechnung stellen)