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Säfte
Fruchtsäfte
- 100 % Saftanteil oder Konzentrat (=> Wasser wird vor Transport entzogen und hinterher wieder zugesetzt)
- pasteurisiert
- aus Kern-, Beeren- oder Steinobst, Wildfrüchten, Trauben, Südfrüchten
- Früchte müssen gesund, im zweckentsprechenden Reifezustand und zum Verzehr geeignet sein
- Gewinnung durch Zerkleinern, Pressen und Zentrifugieren
- müssen Farbe, arteigenes Aroma und Geschmack aufweisen
- ohne Farb- und Konservierungsstoffe
- bei Mehrfruchtsäften darf auch Fruchtmark verwendet werden
- fruchtart- oder wetterbedingt darf Zucker bei Mangel zugesetzt werden
Fruchtnektare
- aus frischem oder konzentriertem Fruchtsaft (25-50% Saftanteil) oder Mark
- oder ein Gemisch aus beidem mit Zusatz von Wasser und Zucker
- Vitamin-C Zugabe (Geschmacksgeber)
- Angabe von Zusatz von Fruchtmark, Honig, Zitronensaft, Wein- oder Milchsäure ist Pflicht
Gemüsesäfte
- unverdünnt, aus Gemüse oder konzentriertem Gemüsesaft
- Gemüsesaft, Speisesalz, Genußsäuren, Essig, Zucker, Gewürze und Kräuter dürfen zugesetzt werden (kennzeichnungspflichtig)
Gemüsetrunke
- Gemüsesaft wird verdünnt
- Gemüseanteil mind. 40%, Rest ist Wasser