Mineralwasser


 Darf nicht chemisch behandelt werden. Zulässig sind drei technische Eingriffe:

  • Enteisung (Entfärbung)
  • Entschwefelung (unangenehmen Geruch entfernen)
  • Zusatz oder Entzug von Kohlensäure

Wirkung der Kohlensäure

  • regt Magen- und Darmschleimhaut zur verstärkten Sekretbildung an
  • verbessert die Resorption wichtiger Nährstoffe
  • verhindert die Vermehrung von Keimen im Wasser
  • erfrischt

Natürliches Mineralwasser

  • entstammt einer unterirdischen Quelle, vor Verunreinigungen schützen
  • ursprünglich rein => frei von Stoffen, die nicht natürlich sind
  • besitzt ernährungsphysiologische Wirkungen (in der EG Vorschrift nicht mehr berücksichtigt)
  • am Quellort abgefüllt
  • amtlich anerkannt (Analyse, die ca. 200 Inhaltstoffe umfaßt)
  • min. 1000mg gelöste Mineralstoffe oder 250mg Kohlensäure pro Liter

Verkehrsbezeichnungen auf dem Flaschenetikett

VerkehrsbezeichnungEigenschaften
Säuerling oder Sauerbrunnenmehr als 250mg/l Kohlensäure
SprudelZusatz von Kohlensäure vor der Abfüllung
Stilles WasserKohlensäure ganz oder teilweise entzogen
natürl. kohlensäurehaltiges Wasserwie es an der Quelle austritt, wird es abgefüllt
=> Kohlensäuregehalt bleibt gleich
… mit eigener Quellkohlensäure versetztZusatz von Kohlensäure, die aus gleicher Quelle stammt
=> Gehalt wird erhöht
… mit Kohlensäure versetztZusatz von Kohlensäure aus anderen Quellen

Quellwasser

  • entstammt einer unterirdischen Quelle, muß nicht vor Verunreinigungen geschützt sein
  • keine ernährungsphysiologischen Wirkungen nachweisen
  • am Quellort abgefüllt
  • keine amtliche Anerkennung

Tafelwasser

  • z.B. Bonaqa
  • aus Wasser, daß wie Trinkwasser behandelt wird (Ozonisieren, Chlorieren usw.)
  • Sole, Meerwasser, Mineralwasser, Kohlendioxid dürfen zugesetzt werden (kennzeichnen)
  • keine ernährungsphysiologische Wirkung nachweisen
  • Abfüllung darf überall erfolgen
  • keine amtliche Anerkennung

Selters

  • eigenständiger Produktname, Mineralwasser aus Selters (Taunus)

Sodawasser

  • Tafelwasser mit mind. 570mg/l Natriumhydrogencarbonat-Zusatz -> weicher im Geschmack
  • (aber auch: Trinkwasser mit Kohlenstoffdioxid-Zusatz)

Heilwasser

  • z.B. St.Gero, Heppinger, Fachinger, Hirschquelle
  • unterliegt dem Arzneimittelgesetz
  • unterirdische Quelle
  • muss heilwirksame Stoffe enthalten
  • wird immer in Flaschen abgefüllt

Service von Mineralwasser

  • bei 4 – 8°C
  • Heilwasser auch Zimmertemperatur
  • Flasche am Tisch öffnen
  • kein Eis und Zitrone
  • bei großen Flaschen mit Kühler
  • sauberes Glas

ausländische Wässer

  • Italien: San Pellegrino
  • Schweden: Ramlösa
  • Frankreich: Perrier, Vittel, Evian, Volvic
  • Belgien: Spa

Das Flaschenetikett

  • Herkunft (Quellname, Name des Abfüllers)
  • die Zusammensetzung, das Analyseinstitut (amtliche Anerkennung)
  • Mindesthaltbarkeit
  • Angaben zur Kohlensäure
  • „fluoridhaltig“ bei über 1,5 mg/l
  • für Heilwässer die Angabe über Zusammensetzung