Säfte

Fruchtsäfte

  • 100 % Saftanteil oder Konzentrat (=> Wasser wird vor Transport entzogen und hinterher wieder zugesetzt)
  • pasteurisiert
  • aus Kern-, Beeren- oder Steinobst, Wildfrüchten, Trauben, Südfrüchten
  • Früchte müssen gesund, im zweckentsprechenden Reifezustand und zum Verzehr geeignet sein
  • Gewinnung durch Zerkleinern, Pressen und Zentrifugieren
  • müssen Farbe, arteigenes Aroma und Geschmack aufweisen
  • ohne Farb- und Konservierungsstoffe
  • bei Mehrfruchtsäften darf auch Fruchtmark verwendet werden
  • fruchtart- oder wetterbedingt darf Zucker bei Mangel zugesetzt werden

Fruchtnektare

  • aus frischem oder konzentriertem Fruchtsaft (25-50% Saftanteil) oder Mark
  • oder ein Gemisch aus beidem mit Zusatz von Wasser und Zucker
  • Vitamin-C Zugabe (Geschmacksgeber)
  • Angabe von Zusatz von Fruchtmark, Honig, Zitronensaft, Wein- oder Milchsäure ist Pflicht

Gemüsesäfte

  • unverdünnt, aus Gemüse oder konzentriertem Gemüsesaft
  • Gemüsesaft, Speisesalz, Genußsäuren, Essig, Zucker, Gewürze und Kräuter dürfen zugesetzt werden (kennzeichnungspflichtig)

Gemüsetrunke

  • Gemüsesaft wird verdünnt
  • Gemüseanteil mind. 40%, Rest ist Wasser