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Beherbergungsgesetz?! - Angebl. Diebstahl => Schadenersatz?

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sakura
(@sakura)
Beiträge: 908
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Hallo Ihr alle,

ich habe mal ´ne Frage bezüglich einer Aufgabe, die im Rahmen unserer wundervollen, momentan andauernden Projektwoche gestellt wurde. 😉

Und zwar wurde an mein imaginäres Hotel folgender Brief geschickt:

"Während des Ärztekongresses nächtigte ich in Ihrem Hotel.
Am Abreisetag packte ich meinen Koffer ohne vorher zu prüfen, ob auch alles vollständig war.

Beim Auspacken mußte ich leider feststellen, dass meine neue Digitalkamera fehlte.
Ich bin mir ganz sicher, dass sie in meinem Koffer lag.

Meine Zimmertür hatte ich immer ordnungsgemäß verriegelt. Spuren einer gewaltsamen Öffnung der Tür gab es nicht. Meiner Meinung nach gehört der/die Dieb/in zu Ihrem Personal. Ich bin aber nicht der Ermittler, das ist Sache der Polizei.

Von Ihnen fordere ich Schadenersatz in Höhe von € 1.634,-. Eine Kopie der Rechnung über den Kauf der Kamera liegt bei.

Ich hoffe, dass der Diebstahl aufgeklärt wird und die Schadensregulierung zügig erfolgt."

Wir haben in der Bibliothek nach entsprechenden Büchern gesucht, aber die waren natürlich alle ausgeliehen und im Schulbuch steht auch nix drin. 🙁

Wie verfährt man in so einem Fall und woran orientiert man sich? Der Gast kann ja nicht beweisen, dass er die Kamera dabei bzw. die Tür wirklich immer abgeschlossen hatte. Er widerspricht sich auch, wenn er sagt, dass er nicht nachgeprüft hätte, ob er all seinen Kram wirklich eingepackt hätte, aber trotzdem "ganz sicher" sei, dass die Kamera fehlt.
Ist der Gast verpflichtet, Wertsachen im Hotelsafe zu hinterlegen?
Muss die Polizei eingeschaltet werden, weil der Gast es wünscht?

Vielen Dank für Eure Hilfe!

Moe: "Damit kannst du einen Ochsen in 40 Sekunden blitzfrittieren."
Homer: "In 40 Sekunden?! Ich will ihn JETZT!"

 
Veröffentlicht : 01/12/2003 7:58 pm
(@dwagner)
Beiträge: 7
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also es ist zwar schon etwas zeit seit diesem post vergangen und ich bin mir auch nicht so sicher aber fgolgendes:

"Der Gast kann ja nicht beweisen, dass er die Kamera dabei bzw. die Tür wirklich immer abgeschlossen hatte. "

1.) die beweispflicht, das die kamera zum zeitpunkt der abreise im zimmer lag, liegt beim gast, wenn er die mitarbeiter des hotels dafür verantwortlich machen will
(was er ja unmittelbar mit seinem schreiben tut)

"Ist der Gast verpflichtet, Wertsachen im Hotelsafe zu hinterlegen?"
2.) ich denke schon. denn damit wird bei verlust das hotel zur rechenschaft gezogen.

"Muss die Polizei eingeschaltet werden, weil der Gast es wünscht?"
3.) Das Hotel muss dies nicht tun. Der Gast muss seinen Verlust melden.

Zusammenfassend ist wohl hier von einer Nichtschuld des Hotels auszugehen, da die Beweislage nicht eindeutig und der Vorgang ungeklärt ist.

Desweiteren geht ja durch den Beherbergungsvertrag das Zimmer als solches in den "Eigentum" des Gastes über. Daher wird der ganze Vorgang also eine Versicherungsfrage sein. Nämlich die Hausratversicherung des Gastes.

MfG
hogaSCOUT - mehr Gastgewerbe geht nicht
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hogaSCOUT - Infos hier

 
Veröffentlicht : 20/04/2004 4:48 pm
sakura
(@sakura)
Beiträge: 908
Prominent Member
Themenstarter
 

Hallo,

vielen Dank für Deine Antwort.
Die einfachste Lösung wäre gewesen, dass das Hotel nicht haften muss, da der Gast den Diebstahl nicht unverzüglich (also sofort beim Check Out) gemeldet hat (nach BGB, ich glaube, es war § 702). Daher hätte die Kamera, falls er sie erwiesenermaßen im Hotel dabeigehabt hätte, auch irgendwann zwischen Check Out und Heimreise, oder sogar zu Hause, gestohlen worden sein können.
Naja, darauf sind wir auch nicht gekommen...

Moe: "Damit kannst du einen Ochsen in 40 Sekunden blitzfrittieren."
Homer: "In 40 Sekunden?! Ich will ihn JETZT!"

 
Veröffentlicht : 21/04/2004 12:19 pm



(@dwagner)
Beiträge: 7
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ja das ist wohl richtig. wäre einfacher gewesen 💡 🙂

MfG
hogaSCOUT - mehr Gastgewerbe geht nicht
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Veröffentlicht : 22/04/2004 1:38 pm



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