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Getränke absetzen

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(@matze1963)
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Hallo Forum!

Ich habe eine Freundin die ein Lokal neu eröffnet hat. Jetzt mus Sie jeden Monat Umsatzvorsteuer machen. Gleich nach dem ersten Monat muss Sie 327 Euro an das Finantzamt zahlen. Meiner Meinung stimmt das nicht.

Sie hat ein Umsatz von ca 4400Euro gehabt und aleine schon Getränke im Wert von 2000Euro eingekauft(mit Erstausstatung)

Meine Frage kann das stimmen bzw. kann man die Gtränke nicht vom Umsatz abziehen.

Über Hilfe währe ich sehr dankbar

 
Veröffentlicht : 30/07/2012 5:38 pm
 Till
(@till)
Beiträge: 441
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Hört sich aber richtig an:

Der Umsatz ist umsatzsteuerpflichtig, dh 19% vom Umsatz gehört Väterchen Staat, Sie darf aber die bezahlte Mehrwertsteuer (sog. Vorsteuer) davon abziehen (Umsatzsteuerzahllast). Beide Begriffen laufen auch unter dem Oberbegriff Mehrwertsteuer.

VK 4.400 = 702,00* USt
EK 2.000 = 319,00* VoSt.
UStzahllast = 382,00*

*Werte vereinfacht

So grob würde es hin kommen

Hier könnte Ihre Werbung stehen!

 
Veröffentlicht : 26/08/2012 6:23 pm



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