Wie schaut es eigendlich mit Steuersatzaus?
Da bei Taxirechnungen, Theaterkarten, Blumen aus dem
Blumenladen auf der Hotelrechnung die Steuer nicht ausgewiesen
werden also Steuersatz null das dieses ja als Barauslage gebucht werden
Aber wie schaut es aus bei Zeitungen, Gästewäsche die nicht im Hotel
selber gewaschen werden sonder extern in der Wäscherei und bei Bustransfer über Busunternehmen wenn diese Leistungen auf
der Hotelrechnungen erscheinen?
4 ist ausreichend, ausreichen ist bestanden
bestanden ist gut, und gut ist ne 2
Für die Barauslagen (Taxi, Blumen, usw.) gibt es ja im Normalfall auch die Quittung/Rechnung für diese Leistungen vom jeweiligen Unternehmen. Das heißt, der Kunde hat die Mehrwertsteuer an diese bezahlt. Deshalb kann die Mehrwertsteuer nicht nochmal vom Hotel aufgeführt werden.
Leistungen, die das Hotel von Dritten in Anspruch nimmt, um dem Kunden eine Dienstleistung zu bieten, sind eine Art "Einkauf". Das heißt, das Hotel bezahlt die Umsatzsteuer an das Busunternehmen und der Gast bezahlt die Mehrwertsteuer an das Hotel. Werden die Preise 1:1 weitergegeben, handelt sich es sich (umsatz)steuermäßig um ein Nullsummenspiel für das Hotel.
Wenn Leistungen über das Hotel gebucht und diese dann dem Gast weiterberechnet werden, muss die Umsatzsteuer vom Hotel berechnet werden.
"Watch, learn and don't eat my cookie!" - Phoebe in Friends S05E14
"Aus Respekt vor dem Arbeitgeber erscheint man eine halbe Stunde vor Arbeitsbeginn, verbeugt sich vor dem Chef und nach Dienstschluss entschuldigt man sich, dass man nun gehen wird, und bedankt sich gleichzeitig, dass man heute arbeiten durfte ..." - Martin Schulz im Rolling Pin 07/2010 - (über das Arbeiten in Japan ...)
Stimmt Alex, aber eine Sache muss ich dazu noch beitragen.
Denn so einfach ist es ja nicht mit der Steuer. Denn schließlich gibt es auch den Fall dass das Hotel etwas zum ermäßigten Steuersatz (7%) einkauft es aber als Dienstleistung (19%) verkauft. Im Restaurant ist es zum Beispiel so.
Aber der Vorgang ist denkbar einfach. Im Unternehmen werden einfach pro Monat die gezahlte Vorsteuer (MWST die das Unternehmen an die Lieferanten zahlt) und die Umsatzsteuer (MWST die der gast an das Unternehmen zahlt) erfasst.
Diese beiden Beträge werden am Ende des Buchungszeitraums gegengerechnet und so muss das UN entweder Geld ans Finanzamt zahlen
(Wenn mehr Umsatzsteuer eingenommen wurde als Vorsteuer gezahlt wurde) oder Geld "bekommt" weil die Gezahlte Vorsteuer höher war.
Ich hoffe das ist noch verständlich?! 😀
Wer sich nicht wehrt, endet am Herd!
Jeder hat das Recht nachzudenken, allerdings machen davon die wenigsten Gebrauch!
Das ist natürlich klar, aber in der Ursprungsfrage ging es m.E. eher um Drittunternehmen, deren Leistungen 1:1 weiterbelastet werden und den Unterschied zu Barauslagen 😉
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