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20 Urlaubstage verfallen, kein Wochenende frei

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(@philstrau)
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Hallo, ich wollte mich auch mal wieder zu Wort melden.

Ich muss vorab sagen, dass ich nicht im Hotelfach arbeite, aber meine Freundin.
Sie arbeitet in einem großen Hotel am Empfang.
Jetzt ist es so, sie bekommt Ihren Urlaub einfach nicht. Letztes Jahr sind schon 14 Tage verfallen und dieses Jahr werden es 20 Tage.
Ausserdem muss sie nach Bad Überkingen und am Wochenende komplett durcharbeiten (In der Bad Überkingen Zeit). Auch so hat sie noch nei ein Wochenende frei gehabt. ich habe schon zu ihr gesagt dass sie sich das mit dem verfallenem Urlaub nicht gefallen lassen soll. Die Cheffin gewährt ihr den Urlaub einfach nicht. Sie hat halt auch angst wenn sie zu ausfallend wird dass das Arbeitsrechtliche Folgen hat.
Selbst mit einer schweren Lungenentzündung ist sie arbeiten gegangen letztes Jahr (damals war es noch nicht meine Freundin) und als sie einen Tag zuhause bleiben wollte desswegen ist die cheffin ausgerastet und hat sie fertig gemacht. Also ist sie arbeiten gegangen.

Ich weiß nicht, muss man sich das von seinem Chef gefallen lassen? Was gibt es für Wege für Sie ohne mit Mobbing, Kündigung etc. zu rechnen?

Danke

 
Veröffentlicht : 08/11/2008 2:15 pm
Katzenoma
(@katzenoma)
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Dass man ihr den Urlaub einfach nicht gibt und dieser dann "verfällt" das darf nicht sein!

In den Betrieben, in denen ich bisher gearbeitet hab, lief es so ab:
An sich sollte der Urlaub bis Jahresende genommen werden. Wenn dies nicht möglich war, dann konnte er auch ins nächste Jahr mitgenommen werden und sollte dann aber bis Ende März abgebaut sein. Der Urlaub wäre nur verfallen, wenn man ihn vorher nicht beantragt hätte.
Ich hab meinen Urlaub immer gut abbauen können, hab aber bei Kollegen auch Fälle erlebt, in denen es nicht geklappt hat. Wenns partout net ging, wurde der Resturlaub ausbezahlt. Ist ja auch gesetzlich legitim, solange man zumindest den Mindesturlaub genommen hat.

Die Chefin deiner Freundin kann den Urlaub nicht einfach "ausfallen" lassen. Haben denn die Kollegen die gleichen Probleme? Ist deine Freundin noch in der Ausbildung und nur zur Zeit an der Rezeption? Oder schon ausgelernt?

Wer Schmetterlinge lachen hört, der weiß, wie Wolken schmecken. (Novalis)

 
Veröffentlicht : 08/11/2008 2:44 pm
(@philstrau)
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Sie ist in der Ausbildung und die Ganze Zeit am Empfang.

Kollegen haben wohl ähnliche Probleme. Was ist denn der mindesturlaub?

Was kann man machen?

 
Veröffentlicht : 08/11/2008 3:02 pm



Katzenoma
(@katzenoma)
Beiträge: 604
Honorable Member
 

Laut Gesetz steht dir ein Mindesturlaub zu (ich mein, es wären 23 Tage). Den MUSST du bekommen, weil der Urlaub dazu dienen soll, sich zu erholen. Dadurch soll vermieden werden, dass sich jemand z.B. aus Geldmangel seinen kompletten Jahresurlaub ausbezahlen lässt und das ganze Jahr "durchackert" ohne Erhohlungspause.

Was über dem Mindesturlaub liegt, kann man sich zur Not auch mal auszahlen lassen, wenn das Abbauen gar net geklappt hat.

Wenn das tatsächlich ein Problem im ganzen Haus ist, dann sollen sich die Mitarbeiter doch mal zusammen setzten und dann alle gemeinsam mit der Chefin reden. Im Zweifelsfall ist es auch nie verkehrt, das Problem mal bei der IHK anzusprechen, wenn die Chefin gar nicht mit sich reden lässt.

Aber anscheinend ist ja der Urlaub nicht das einzige Problem in dem Laden. Wie kann es denn sein, dass deine Freundin nur an der Reze arbeitet? LAut Ausbildungsrahmenplan muss sie verschiedene Abteilungen (Housekeeping, Service, Küche etc.) durchlaufen, um so alle Ausbildungsinhalte vermittelt zu bekommen und optimal auf die Prüfung vorbereitet zu sein. Und das ist man mit 3 Jahren ausschließlich Reze bestimmt nicht! Das würd ich auch mal bei der IHK anklingen lassen.

Wer Schmetterlinge lachen hört, der weiß, wie Wolken schmecken. (Novalis)

 
Veröffentlicht : 08/11/2008 3:15 pm
(@philstrau)
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Das Problem ist halt, das diejenigen, die sich mit der IHK in Verbindung gesetzt haben gegangen wurden. Das kam wohl schon öfters vor.

Ihre Cheffin lässt auch bei den anderen den Urlaub verfallen, einer hat noch 16 Tage und kriegt die nicht und ne andere noch 19 Tage.

Und sie hat halt angst dass wenn sie der IHK was sagt dass dann die zeit zum Alptraum wird.

 
Veröffentlicht : 08/11/2008 8:41 pm
(@kaja247)
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Estimable Member
 

das ist bereits ein alptraum... um wach zu werden würd ich erstmal zur ihk gehen. wenn ihr die probezeit bestanden habt seid ihr idR doch unkündbar. wurdet ihr in der berufsschule nicht über eure rechte informiert? könnt ihr euch an eure ausbildungsverträge erinnern? da muss gem. §11 (1)BBiG die dauer des urlaubs drinstehen, ansonsten ist der vertrag anfechtbar.

die Kündigung ist genau in §22 BBiG geregelt und nach §23 müsste die chefin schadensersatz zahlen wenn sie die nach der probezeit (es sei denn es ist außerordentlich) azubis kündigt, denn sie hat dann auch die kündigung zu vertreten.

wenn euch diese gesetze nichts sagen,dann (ich weiss ich habs hier schon so oft erwähnt) kauft euch die arbeitsgesetze (ca 11 euro) und lest euch den BBiG-Teil durch. Ich möchte nochmal darauf hinweisen, dass es GESETZE sind, über die NIEMAND steht, außer gott - und an den glaubt eh keiner. Mit den Gesetzen solltet ihr euch wirklich vertraut machen, denn mit ihnen hat jeder, jeden tag zu tun (auch wenns nicht allen bewusst ist)

lg, kat

ps.: was ihr vll auch noch wissen solltet ist, dass viele direktoren versuchen psyschologischen druck auf azubis auszuüben, indem sie ihre unwissenheit ausnutzen und sie versuchen zu überreden, die kündigung "selbst" zu wollen und zu unterschreiben. -sobald sie die unterschrift des azubis haben ist er dann "gegangen" ... das gibt es, und echt nicht selten

I learned
I am learning
I will learn

 
Veröffentlicht : 09/11/2008 12:54 am



(@philstrau)
Beiträge: 6
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Themenstarter
 

Hallo,

Jetzt wird es immer krasser.

Meine Frundin ist Krank geworden und der Arzt hat sie 3 Tage krank geschrieben (über Weihnachten).
Sie hat die Krankmeldung abgegeben. Nur hat die Cheffin gesagt dass sie gekündigt ist.

Es gab noch keine Abmahnung oder Sonstiges. Meine Freundin traut sich auch nicht mehr in den Betrieb. Wie kann man jetzt dagegen vorgehen?

Gruß Philipp

 
Veröffentlicht : 25/12/2008 3:30 pm
(@hampelfrau)
Beiträge: 19
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Zur IHK, zum Anwalt? Ist sie zufällig in der NGG? Die kann man manchmal wirklich gut gebrauchen und sie anscheinend ganz besonders gut. Auf jeden fall würde ich an ihrer Stelle an ihrem regulären ersten Arbeitstag nach der Krankheit wieder zur Arbeit gehen! Sonst heißt es am Ende noch, dass sie gehen muss, weil sie einfach nicht erschienen ist. Aber wenn sie aus der Prabezeit raus ist, muss sie schon einen Aufhebungsvertrag unterschreiben, sonst kann ihre Chefin ihr gar nichts! Da müsste sie vorher schon erst abgemahnt werden, weil sie goldene Löffel geklaut hat oder Gäste verprügelt oder was weiß ich.
Generell würde ich euch anraten, dass sie sich vielleicht mal nach einem anderen Hotel umsieht und dort ihre Ausbildung fortsetzt, denn so kann es ja nicht sein.

Das Glas ist halb voll

 
Veröffentlicht : 25/12/2008 9:01 pm
(@philstrau)
Beiträge: 6
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Themenstarter
 

Danke für die Antwort. Wir machen es wahrscheinlich so, sie geht mit einem von der IHK zu der Cheffin hin und legt die Missstände offen.

Und nach einem anderen betrieb schauen wir uns auch schon einmal um.

Grüße Phil

 
Veröffentlicht : 25/12/2008 10:08 pm



Alex
 Alex
(@gastro-alex)
Beiträge: 3501
Mitglied
 

Wegen Krankheit kündigen geht (normalerweise) nicht.
Einem Azubi kündigen geht normalerweise (also nicht außerordentlich) auch nicht.
Die Kündigung dürfte also nichtig sein. Demzufolge sollte Deine Freundin - wie schon geraten - erstmal weiter zur Arbeit gehen. Wenn sie dann nach Hause geschickt wird, ist das Pech des Betriebes. Das AV besteht erstmal weiter und es ist die entsprechende Vergütung zu bezahlen.

Ein Gang zum Anwalt wäre in dem Fall auch nicht schlecht, aber je nach finanziellem Stand ist vielleicht erstmal die NGG der richtige Ansprechpartner.

Viel Erfolg!

"Watch, learn and don't eat my cookie!" - Phoebe in Friends S05E14

"Aus Respekt vor dem Arbeitgeber erscheint man eine halbe Stunde vor Arbeitsbeginn, verbeugt sich vor dem Chef und nach Dienstschluss entschuldigt man sich, dass man nun gehen wird, und bedankt sich gleichzeitig, dass man heute arbeiten durfte ..." - Martin Schulz im Rolling Pin 07/2010 - (über das Arbeiten in Japan ...)

hotelfach.de - Gastro-Community und -Fachwissen

 
Veröffentlicht : 31/12/2008 1:05 am



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