Mein Freund und ich haben gerade Urlaub.
wir lernen beide im selben betrieb in dem wir auch sehr unzufrieden sind...
gestern hat mein freund einen anruf vom hotel erhalten das er nächste woche einen tag
während der berufschule (die dann wieder anfängt) arbeiten muss. hätte man damit nicht bis nächste woche warten können??
und heute wieder: erst haben sie ihn angerufen. er ist aber ncht da gewesen.. er soll morgen arbeiten kommen da es einen personalmangel gibt. und dann habe ich gerade einen anruf eerhalten. ich habe mich aber noch nicht bei denen gemeldet und weiß dementsprechend noch nicht was sie von mir wollen... 😡
Dürfen die das einfach so machen?? und ist das bei euch auch soo??
oh man bin ich froh wenn ich im sommer es endlich geschafft habe...
danke schon mal für eure (hoffentlich sehr hilfreichen) antworten 😀
Hey,
rechtlich gesehen, dürfen sie es nicht. Also man muss mind. 3 Tage im vorraus bescheid geben wenn sich was ändert und während der Schule darf man auch nicht arbeiten...
Aber hey, die regeln gelten in der gastro nicht mehr 😀
Bei uns läuft das auch so
Ich weiß, es ist mies, aber wenns vorher nicht mit dem Chef oder so abgesprochen war, dass man evtl. im Urlaub angerufen wird, lebe ich nach dem Prinzip: "Ich bin grad auf den Malediven, ich kann nicht arbeiten kommen!"
Wir tanzen Samba an der Weser! 😉
Wie wir ja wissen machen die AG in der Gastro ihre Regeln ja selber. Leider.
War anfangs auch immer so, dass ich sogar ein schlechtes Gewissen gehabt hätte wenn ich gesagt hätte ich kann nicht kommen (obowhl ich z.B. gekonnt hätte). Aber dann hab ich mir irgendwann gesagt (als ich mich bei einem Betrieb schon fast wie ein Bereitschaftsarzt gefühlt habe und in meinem Frei mit 95% damit rechnen konnte angerufen zu werden), dass das einfach nicht sein kann. Mein Frei steht mir einfach zu und fertig aus.
Letzte Woche hab ich mich aber mal wieder ertappt das ich fast zu gutmütig war. Bin an meinen 2 freien Tagen zu meinen Eltern gefahren (ist 2,5 Std. von meinem Wohnort entfernt) und am Vormittag klingelt mein Handy. Kollegin ist krank, ob ich zum Spätdienst kommen kann. Ich war doch tatsächlich kurz am überlegen ob ich losfahren soll...und wenn man dann sagt man kann nicht, muss man sich auch noch ausfragen lassen WARUM? Man sollte echt einfach sagen: WEIL ich frei habe. Punkt aus fertig!
Zaehlt ihr auch jeden Tag wieviele Stunden Schlaf euch noch bleiben?!
und am Vormittag klingelt mein Handy. Kollegin ist krank, ob ich zum Spätdienst kommen kann. Ich war doch tatsächlich kurz am überlegen ob ich losfahren soll...
Das kenne ich nur zu gut.
Nicht, dass ich oft angerufen wurde, wenn z.b. ein Debitor nicht auffindbar war und man nur 2 min länger suchen müsste, oder ähnliches....
Ein Wochendende hatte ich fix Frei und war ca. 50 km von meinem Wohnort entfernt auf einem Festival. Dann klingelt Sonntag um 11 mein Handy, mein Kollege sei ausgefallen und ich solle doch um 14.30 Uhr zusr Spätschicht antreten. Hatte noch Restalkohol und sah nach nach 3 Tagen Festival dementsprechend aus....
Solche Dinge passieren eben nur in der Gastro!
Man muss nicht alles wissen.
Man muss nur wissen, wo man das Wissen herbekommt
Hallo Azubi,
Ausbildungszeit ist keine Arbeitszeit.
Auszubildende sind nicht als Arbeitskräfte einzusetzen
Urlaub ist Urlaub
Ein Rückruf aus dem Urlaub ist nicht hinzunehmen, es sei denn man ist ein hochbezahler Manager
Meine Antwort beinnhaltet viele absolute Aussagen und ich weis sehr genau, daß die Arbeitgeber in der Hotel- und Gaststättenindustrie diese Aussagen nicht sehr genau nehmen.
Schlimmer noch ist es, wenn Ausbilder diese Grundsätze nicht respektiert.
Ein Ausbildungsverhältnis ist eine besondere Art des Beschäftigungsverhältnis und nicht dazu da Personalengpässe zu überbrücken, sonder um Wissen und Qualifikation weiter zu geben.
Ich empfehle nicht auf den Rückruf einzugehen.
Stichhaltige Rechtsberatung erhältst du von der für dich zuständigen Gewerkschaft Nahrung-Genuß-Gaststätten
Grüße aus Ungarn
Peter Weber
staatl.gepr. Hotelbetriebswirt (BW)
Hotelbetriebswirte im Netzhttp://hofaforum.xobor.de/feed/last-height:50.png
Rechtsberatung von der NGG gibt es nur wenn man Mitglied bei ihnen ist.
Aber nun zurück zum Thema:
Klar ist es saudoof wenn man im Urlaub gestört wird oder auch aus dem frei zurückgeholt wird.
Ist mir auch schon des öfteren passiert...
aber ich sehe das nach dem Motto: Lehrjahre sind keine Herrenjahre.
Und wenn man wirklich weiter weg is, dann würde ich auch nein sagen.
Und was noch ein ausschlaggebender Punkt is is ob jemand krank geworden ist oder ob es nur daran liegt dass der Dienstplan falsch geschrieben wurde.
Wenn ersteres der Fall ist: Zähne zusammen und durch! Es kann jedem mal passieren und man ist darauf angewiesen dass auch dann für einen selber jemand einspringt.
Seamos realistos y hagamos lo imposible. URUGUAY, EL PAIS DE MI CORAZON Y EL MEJOR LUGAR DEL MUNDO!
"Rechtsberatung von der NGG gibt es nur wenn man Mitglied bei ihnen ist."
Na klar, was spricht dagegen, man/frau kann sich aber auch an den Ausbildungsberater der IHK wenden. Der kümmert sich auch darum
"aber ich sehe das nach dem Motto: Lehrjahre sind keine Herrenjahre"
Aber aber lieber Kollege wo leben wir denn, solche Totschlagargumente sollte man/frau wirklich nicht mehr benutzen.
Es gibt außerdem in der Gastronomie keine "Lehrzeit" mann nennt das seit beinahe 50Jahren " Ausbildung" und hier sind die Regeln anders als im 19.Jahrhundert bei den Handwerksmeistern
"Zähne zusammen und durch! Es kann jedem mal passieren und man ist darauf angewiesen dass auch dann für einen selber jemand einspringt"
Für ein "normales"Arbeitsverhältnis wäre ich geneigt dem Satz zuzustimmen, aber für ein Ausbildungsverhältnis kann es das ja wohl nicht sein.
Ein Azubi kann nicht "ausfallen" und ein anderer muss für ihn "einspringen" das gilt für lohnabhängige Arbeitnehmer.
Es ist unmöglich, daß jemand für einen Auszubildenden einspringt, um ihn in dessen Ausbildung zu vertreten. Was ein Individuum erlernt kann niemand anders stellvertretend erlernen.
Oder, lieber verehrter Kollege, räumen sie damit ein, daß sie Auszubildende entgegen der gängigen Rechtsauffassung als mehrwerterzeugendes Produktionsmittel einsetzen (sorry so heißt das nun mal) anders ausgedrückt:
setzen sie Azubis ein, oder tolerieren sie es diese so einzusetzen, um den laufenden Betrieb zu gewährleisten?
Ich denke daß sie die Fragen alle mit NEIN beantworten, denn ein ja aber gibt es wohl nicht
Damit ist auch ihre Antwort ad absurdum geführt
Grüße aus Ungarn
Peter Weber
staatl.gepr. Hotelbetriebswirt (BW)
Hotelbetriebswirte im Netzhttp://hofaforum.xobor.de/feed/last-height:50.png
Mit dem Satz bzgl NGG wollte ich nur darauf hinweisen dass es keinen Sinn macht anzurufen wenn man nicht Mitglied ist, ich wüsste nicht was gegen eine Mitgliedschaft spricht wen es interessiert.
Und ich bleibe auch bei dem Lehrenjahre-Satz:
Natürlich hat sich (Gott sei dank) einiges geändert aber manche Sachen bleiben einfach gleich. Man steht einfach als Azubi ganz unten in der Kette und will sich doch auch etwas Anerkennung verdienen.
Und welcher Betrieb stellt denn Azubis ein und lässt diese nicht voll mitarbeiten???
Ich habe in einem Betrieb gelernt in dem es zum Schluss noch eine ausgelernte Mitarbeiterin im Restaurant gab und der Rest waren Azubis! Na und? Natürlich wäre es anders besser gewesen.
Aber so habe ich bereits im 3. Lehrjahr erfahren was es heißt Führungsverantwortung als stellv. Restaurantleiterin zu haben.
Und JA, ich habe mich oft beschwert (auch hier im Forum) aber im Nachhinein betrachtet denke ich das es auch seine Vorteile hat. Natürlich haben andere evtl mehr Fachwissen (wobei hier auch das persönliche Engagement eine Rolle spielt)...dafür weiß ich was es heißt Verantwortung zu tragen.
Und wie gesagt Herr Kollege, solche Ansichten sind WUNSCHDENKEN aber nicht die Realität!
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Ich kann dazu nur beisteuern, dass es sehr wohl auch auch Arbeitgeber gibt, die darauf achten und die Gesetze sehr genau nehmen.
In meinem Ausbildungsbetrieb hatte man frei und Urlaub! Da haben alle anderen die Arschbacken zusammengekniffen wenn jemand ausgefallen ist. Aber wer frei hat, hat frei. Wer im Urlaub ist, steht auf keiner Telefonliste 😀
Ich kann mich nur an 2 Situationen erinnern, in denen ich gefragt wurde ob ich KÖNNTE. Und wenn ich reinkommen WÜRDE, würde ich den Tag auch noch in der gleichen Woche ersetzt bekommen.
Es liegt also nur am Chef, bzw. an der Art wie das Hotel geführt wird.
"Und wie gesagt Herr Kollege, solche Ansichten sind WUNSCHDENKEN aber nicht die Realität!"
Ja, ja die Welt ist schlecht und es gibt immer Menschen die sich nicht kümmern und/oder sich nicht zu wehren wissen
Aber es is ist die Realität, möglich nicht überall in Bayern, aber es gibt Betriebe mit Betriebsräten und Jugend- bzw. Azubi Vertretungen. Betriebsinhaber und Betriebsleiter mit Gewissen und Verantwortung für ihre Mitarbeiter.
Was sie erlebt haben- sie sind mit 22 Lebensjahren noch relativ jung- kann nicht repräsentativ für das Gewerbe sein.
Es soll nicht so sein : des war so, des isch so, des woll mer net anderscht.
Schönen Abend noch ich muss jetzt arbeiten
Grüße aus Ungarn
Peter Weber
staatl.gepr. Hotelbetriebswirt (BW)
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Gut, dass ich damit nicht gemeint bin 🙂
Ich hoffe nur, dass alle die jetzt hier immer motzen und auf die Gastronomie schimpfen, es besser machen werden, wenn sie mal "Chef" oder Abteilungsleiter sind 😉
Naja, beenden wir diese Diskussion da ich denke dass wir hier nicht auf einen gemeinsamen Nenner kommen.
Fakt ist:Rechtlich gesehen muss man nicht kommen, wie man es persönlich handhabt ist jedem selber überlassen
Und zum Rest sage ich jetzt einfach mal nix mehr
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Oi, oi. Wieder einmal bin ich unglaublich froh in meinem Betrieb zu arbeiten 😕
Möchte das Thema auch nicht wieder aufwärmen nur kurz an alle Führungspositionen:
Wenn man die Mitarbeiter gut behandelt, dann springen sie wohl eher gelegentlich mal ein und erfinden nicht irgendwelche Geschichten von den Malediven(das ist um Gottes Willen kein Vorwurf, ich kenn ähnliche Situationen von meinem vorherigen Betrieb).
Leider können Engpässe immer mal wieder passieren und dass die restlichen Mitarbeiter an dem Tag total in Arbeit untergehen ist kein Ausweg. Leute aus dem Urlaub holen auch nicht. Mitarbeiter aus dem frei holen ist im Ausnahmefall eine Möglichkeit, bei häufigeren Vorkommnissen würd ich auf MEP, Buhl, eventis oÄ zurückgreifen.
Taco,
sie haben vollkommen recht, doch in der konkreten Frage geht es um einen AZUBI.
Daß "normale" Positionen des" Humankapitals" durch Leiharbeiter besetzt werden können klar. ❗
Aber AZUBI´s ? Nein das glaub ich nicht. ❓
So war das sicher auch nicht gemeint.
Grüße aus Ungarn
Peter Weber
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