Benachrichtigungen
Alles löschen

Berichtsheft bei wechsel des Ausb. Betriebes

6 Beiträge
4 Benutzer
0 Reactions
2,572 Ansichten
TheKrümel
(@thekruemel)
Beiträge: 233
Estimable Member
Themenstarter
 

hallo :),

ich habe eine Frage die mich ganz schön beschäftigt- ich habe die letzten drei Monate in meinem Berichtsheft ein bisschen geschlunzt :(- was auch mein Fehler war! allerdings käme ich jetzt ins 3te Lehrjahr, da ich aber mein 2tes Lehrjahr wiederhole- ist es da wichtig das mein Berichtsheft komplett ist? Ich wiederhole ja das, was ich im GROBEN (!) im Berichtsheft geschrieben habe, ich hoffe ihr versteht was ich meine?

Dazu kommt noch eine Frage- die ich zwar bald regeln werde- aber mir auch auf den Herzen liegt. Ich bin ein Monat Arbeitslos, weil mein 3tes Lehrjahr laut Vertrag 1.8. beginnt und mich das andere Hotel aber erst im 2tes Lehrjahr am 1.9. aufnimmt.Jetzt stelle ich mir die Frage, ob ich für den leeren Monat auch noch Krankenversichert bin? Arbeitslosengeld werde ich wohl kaum bekommen. Muss ich trotzdem bei dem Arbeitsamt oder Sozialamt was beantragen oder mir was für den Monat suchen?

Ich Danke für die Geduld für das Durchlesen und hoffe man hat mich verstanden 🙄

LG

Verena

 
Veröffentlicht : 19/07/2006 1:35 am
TheKrümel
(@thekruemel)
Beiträge: 233
Estimable Member
Themenstarter
 

hm, mir kann wohl da keiner helfen..

 
Veröffentlicht : 20/07/2006 10:17 pm
ShocK
(@shock)
Beiträge: 970
Prominent Member
 

Hmm tut mir leid, ich kann dir leider nicht helfen... hast du schonmal versucht, wegen der Krankenkasse bei denen anzurufen und einfach nachzufragen? Service-Hotlines sind ja dafür da... oder vielleicht hast du ja eine kleine Service-Stelle bei dir um die Ecke. Mit den anderen Themen habe ich leider keine Erfahrung. Habe von Anderen immer nur gehört, dass sie es so gelegt haben, dass endweder ihr alter oder ihr neuer Betrieb sie nahtlos haben arbeiten lassen, damit so ein Fall nicht auftritt. Sprich, endweder beim alten Betrieb noch einen Monat länger Aushilfe machen (was du sicherlich nicht willst) oder bei neuen schonmal jobben. Ist Vertragstechnisch natürlich aufwändig, aber vielleicht machen die das ja... musst du dich mal fachmännisch informieren lassen!

- To achieve great things, you must first dream great dreams -

 
Veröffentlicht : 21/07/2006 10:36 am



(@pino-72)
Beiträge: 105
Estimable Member
 

Hallo Krümel du musst dir einfach selber helfen , wie SHock schon sagt rede mit der neue Betriebsleitung , viele stellen die Azubis früher an. Was dein Berichtsheft anbetrifft das alte zählt nicht denn du kommst in einem neuen Betrieb und somit musst du die berichte neu schreiben viel spass und viel glück im neuen Betrieb .

lass uns leben

 
Veröffentlicht : 21/07/2006 2:10 pm
TheKrümel
(@thekruemel)
Beiträge: 233
Estimable Member
Themenstarter
 

hallo, danke für eure Hilfe! Nun ja also ich denke ich werde mich für diesen Monat nichts suchen, da ich einfach auch mal nach dem Betrieb, wo ich vorher war nichts tolles erlebt habe. Arbeite bei meinen Eltern im Garten.. Habe es meinem alten Betrieb angeboten mal WE weise zu arbeiten, ob der es macht.. mal sehen.. Danke..

 
Veröffentlicht : 22/07/2006 12:28 am
Alex
 Alex
(@gastro-alex)
Beiträge: 3501
Mitglied
 

Du musst Dich aber trotzdem für den einen Monat arbeitslos melden.
Wenn Du bei der Agentur f. Arbeit Deine Situation erklärst, bleibst Du auch den Monat von sinnlosen Jobangeboten verschont.

"Watch, learn and don't eat my cookie!" - Phoebe in Friends S05E14

"Aus Respekt vor dem Arbeitgeber erscheint man eine halbe Stunde vor Arbeitsbeginn, verbeugt sich vor dem Chef und nach Dienstschluss entschuldigt man sich, dass man nun gehen wird, und bedankt sich gleichzeitig, dass man heute arbeiten durfte ..." - Martin Schulz im Rolling Pin 07/2010 - (über das Arbeiten in Japan ...)

hotelfach.de - Gastro-Community und -Fachwissen

 
Veröffentlicht : 23/07/2006 3:23 pm





Teilen: