Habe von einer Bekannten die auch im Hotelbereich arbeitet gehört, dass wenn man in seinem Betrieb selber kündigt, da der Chef keinen Aufhebungsvertrag unterschrieben hat, man die Ausbildung in einem anderen Hotel nicht weitermachen kann?
Stimmt das oder gibts dazu irgendwelche gesetze/Regeln oder so?
schau mal, so kann nach der probezeit vom azubi aus gekündigt werden.
1. Fristlose Kündigung aus wichtigem Grund
Eine fristlose Kündigung kannst du nur aussprechen, wenn du deinem Arbeitgeber schwere Pflichtverletzungen vorwerfen kannst, also wenn du einen schwerwiegenden Kündigungsgrund hast (§ 22 Berufsbildungsgesetz). Das gilt für alle Azubis, unabhängig vom Beruf und Alter. In einer fristlosen Kündigung musst du als Arbeitnehmer genau schreiben, welche Pflichtverletzung du dem Betrieb vorwirfst. Diese Kündigungsform ist insbesondere dann die Richtige, wenn du einen Ausbildungsplatzwechsel planst. Die fristlose Kündigung erfolgt sofort, ohne Kündigungsfrist.
2. Ordentliche Kündigung wegen Berufswechsel oder Berufsaufgabe
Du kannst jederzeit mit vier Wochen Frist kündigen, weil du deine Berufsausbildung ganz aufgeben willst, zum Beispiel weil du studieren willst oder weil du dich für einen anderen Beruf entschieden hast (§ 22 Berufsbildungsgesetz). Diese Kündigungsform solltest du nicht anwenden, wenn du deine Berufsausbildung in einem anderen Betrieb fortsetzen willst!
3. Aufhebungsvertrag / Auflösungsvertrag
Außerdem kann der Azubi dem Arbeitgeber einen Aufhebungsvertrag oder Auflösungsvertrag vorschlagen. Ein Aufhebungsvertrag oder Auflösungsvertrag ist aber nur dann möglich, wenn der Ausbilder einverstanden ist!
(von azubi-azubine.de)
heißt: wenn der chef keinen aufhebungsvertrag unterschreiben möchte, hat man pech gehabt. dann gilt nummer 2, die ordentliche kündigung, die aber rein rechtlich nicht für einen betriebswechsel vorgesehen ist!
aber irgendwie muss man doch da rauskommen?
irgendwas muss man da doch machen können?!
aber irgendwie muss man doch da rauskommen?
irgendwas muss man da doch machen können?!
Ja, Fristlos mit Grund. Siehe 1.
Aber wie gesagt, dafür braucht man nen Grund!
Wir tanzen Samba an der Weser! 😉
Hallo
also ich hatte das Problem vor 2 Jahren auch, bei mir wollte die Chefin auch keinen Aufhebungsvertrag unterschreiben, ich habe daraufhin die IHK angerufen hab den mein Problem geschildert und die haben dann bei mir ne Ausnahme gemacht.
Hoffe konnte dir helfen
Ja ist ja schonmal ein kleiner Lichtblick 😉
Habe naechste woche meinen termin bei der hwk hoffe das wird was 🙂
Es gitb immer einen weg 😉
Jaa gibt es, bin endlich da raus :super:
Hey ,
ich hab im Moment ein ähnliches Problem und hoffe das ich das auch irgendwie geregelt bekomme. Wie genau ist das dann bei dir abgelaufen? Wäre nett wenn du dazu noch was sagen könntest 🙂
Wollte sogar schon selber kündigen aber das würde mir ja nicht wirklich was bringen :/ und einen Aufhebungsvertrag will mein Chef nicht unterschreiben.
Viele Grüße,
Linchen
Naja, feier doch mal 2 wochen krank und frag dann noch mal 😉
man kanns halt ganz asozial machen und sich so anstellen, dass der chef dann freiwillig unterschreibt - wäre ne Notlösung.
Moin, moin, Cappu!
Naja, feier doch mal 2 wochen krank und frag dann noch mal 😉
man kanns halt ganz asozial machen und sich so anstellen, dass der chef dann freiwillig unterschreibt - wäre ne Notlösung.
Und wenn der Chef dann ein Sturkopp ist, unterschreibt er nicht, und Du hast den Rest Deiner Lehre ein Rennen vor Dir!
Krank schreiben lassen kann auch fürchterlich in die Hose gehen, da Du bei mehr als 2 Monaten Arbeitsunfähigkeit in der Lehre, erst ein halbes Jahr später zur Prüfung zugelassen wirst, weil Du die "vorgeschriebene Ausbildungszeit" nicht gehabt hast! Da zählt dann jeder Tag AU!
gruss
friesenotto
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