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Freie Sonntage über 18?

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(@bloodywell)
Beiträge: 18
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Themenstarter
 

Hallo.
Kurze Frage:
Wieviele freie Sonntage stehen einem Azubi über 18 Jahren im Monat zu?
Laut meiner Chefin steht einem Azubi kein freier Sonntag im Monat zu. Ich weiß aber etwas von, 2 freien Sonntagen im Monat, was stimmt den jetzt eigentlich?
Könnt ihr mir helfen?
Liebe Grüße

 
Veröffentlicht : 02/12/2009 12:13 pm
Ali Baba
(@ali-baba)
Beiträge: 749
Honorable Member
 

Über 18 steht dem Azubi meines Wissens wirklich kein freier Sonntag zu. Das mit den 2 Sonntagen ist für Minderjährige gedacht.

Der Glubb is a Debb!
Wou die Hasen Hoosn und die Hosen Huusn haaßn dou is Franken.

 
Veröffentlicht : 02/12/2009 12:46 pm
(@cosch87)
Beiträge: 260
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also soweit ich weiß, ist das nicht monatlich festgelegt sondern jährlich und da sind es dann meines wissens nach 10 sonntage

Der Gast ist nur solange König, wie er sich auch so benimmt!!

Ich habe leider nur Zwei Arme, hätte ich drei, wäre ich im Zirkus!!

 
Veröffentlicht : 02/12/2009 5:22 pm



Ali Baba
(@ali-baba)
Beiträge: 749
Honorable Member
 

Bei volljährigen Azubis? Bist Du da sicher?

Der Glubb is a Debb!
Wou die Hasen Hoosn und die Hosen Huusn haaßn dou is Franken.

 
Veröffentlicht : 02/12/2009 6:49 pm
(@cosch87)
Beiträge: 260
Reputable Member
 

also die 10 sonntage stehen normalerweise einem ausgelernten angestellten zu, also müsste ein azubi eigentlich sogar noch mehr haben....ich mach mich nochmal ein bisschen schlau und melde mich dann nochmal zurück...das krieg ich raus!!

Der Gast ist nur solange König, wie er sich auch so benimmt!!

Ich habe leider nur Zwei Arme, hätte ich drei, wäre ich im Zirkus!!

 
Veröffentlicht : 02/12/2009 7:23 pm
(@cosch87)
Beiträge: 260
Reputable Member
 

Also, ich hab die Anteort schon gefunden. Im Manteltarifvertrag (für das Land NRW) sind diese 10 Sonntage im Jahr festgelegt, wie es sich in den anderen Bundesländern verhält bzw. wie es ist, wenn man mit dem Tarifvertrag nichts am Hut, kann ich leider nicht sagen.

Allerdings habe ich hier gerade im ArbZG noch etwas ganz anderes gefunden:

http://www.buzer.de/gesetz/5320/b14401.htm

Der Gast ist nur solange König, wie er sich auch so benimmt!!

Ich habe leider nur Zwei Arme, hätte ich drei, wäre ich im Zirkus!!

 
Veröffentlicht : 02/12/2009 7:42 pm



Ali Baba
(@ali-baba)
Beiträge: 749
Honorable Member
 

Ok da schein ich doch falsch zu liegen. Danke für Info. Aber wohl wie so oft, wo kein Kläger, da kein Richter.

Der Glubb is a Debb!
Wou die Hasen Hoosn und die Hosen Huusn haaßn dou is Franken.

 
Veröffentlicht : 02/12/2009 9:28 pm
(@bloodywell)
Beiträge: 18
Active Member
Themenstarter
 

Okay, also wie ist das jetzt geregelt?

 
Veröffentlicht : 07/12/2009 9:43 pm
Alex
 Alex
(@gastro-alex)
Beiträge: 3501
Mitglied
 

Na das steht doch im Link von Cosch87 (bzw. dem Arbeitszeitgesetz)* ...

- §9 Abs. 1: [Am Sonntag darf nicht gearbeitet werden ...]
- §10 Abs. 1 Pkt. 4: [In der Gastronomie darf am Sonntag gearbeitet werden ...]
- §11 Abs. 1: [15 Sonntage im Jahr muss der Arbeitnehmer frei haben ...]
- §12 Pkt. 1: [Per Tarifvertrag kann das in der Gastronomie auf 10 Sonntage im Jahr gesenkt werden ...]

Gibt es also für Dein Bundesland einen Tarifvertrag (wovon ich ausgehe) - schau' da rein.
Gibt es keinen, stehen Dir 15 freie Sonntage im Jahr zu.

*Für alle Arbeitnehmer (also auch Azubis) gilt das Arbeitszeitgesetz. Für minderjährige Arbeitnehmer bzw. Azubis gelten zudem die Einschränkungen/Rechte des Jugendarbeitsschutzgesetzes bzw. des Berufsbildungsgesetzes.

"Watch, learn and don't eat my cookie!" - Phoebe in Friends S05E14

"Aus Respekt vor dem Arbeitgeber erscheint man eine halbe Stunde vor Arbeitsbeginn, verbeugt sich vor dem Chef und nach Dienstschluss entschuldigt man sich, dass man nun gehen wird, und bedankt sich gleichzeitig, dass man heute arbeiten durfte ..." - Martin Schulz im Rolling Pin 07/2010 - (über das Arbeiten in Japan ...)

hotelfach.de - Gastro-Community und -Fachwissen

 
Veröffentlicht : 08/12/2009 12:31 am




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