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Hilfe!!! Gastaufnahmevertrag???

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(@ela712)
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Hey Leute!!!!
Ich muss bis Montag eine schriftliche Präsentation über den Gastaufnahmevertrag/Beherbergungsvertrag machen und hab keine Ahnung was ich da schreiben soll!!!
Bräuchte eine Idee 💡 für eine passende Einleitung und wie ich diesen Vertrag gut erklären kann.
Kann mir jemend helfen???? 😕

 
Veröffentlicht : 04/11/2006 4:09 pm
Alex
 Alex
(@gastro-alex)
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Meine Vorschläge:
Einleitung - "Jeder von uns hat schonmal einen Gast eingecheckt oder ist täglich damit beschäftigt. Was nach außen relativ einfach aussieht, hat natürlich rechtliche Grundlagen, die beachtet werden müssen. ..."

Erklären - am besten anhand einer Registrierungskarte bzw. des Check-In-Vorgangs von Anfang an. Was wird gemacht und warum wird es so gemacht.

"Watch, learn and don't eat my cookie!" - Phoebe in Friends S05E14

"Aus Respekt vor dem Arbeitgeber erscheint man eine halbe Stunde vor Arbeitsbeginn, verbeugt sich vor dem Chef und nach Dienstschluss entschuldigt man sich, dass man nun gehen wird, und bedankt sich gleichzeitig, dass man heute arbeiten durfte ..." - Martin Schulz im Rolling Pin 07/2010 - (über das Arbeiten in Japan ...)

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Veröffentlicht : 04/11/2006 4:39 pm
(@ela712)
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Themenstarter
 

Hey Alex!!
Danke für die Super Einleitung!
In Prinzip muss ich das hier erklären:

Gastaufnahmevertrag des DEHOGA

1. Wird ein Hotelzimmer bestellt, zugesagt oder kurzfristig bereitgestellt, so ist ein Gastaufnahmevertreg zustande gekommen.

2. Der Abschluß des Gastaufnahmevertrages verpflichtet die Vertragspartner für die gesamte Dauer des Vertrages zur Erfüllung der gegenseitigen Verpflichtungen daraus.
a. Verpflichtung des Gastwirtes ist es, das Zimmer entsprechend der Bestellung bereitzuhalten.
b. Verpflichtung des Gastes ist es, den Preis für die Zeit (Dauer) der Bestellung des Zimmers zu bezahlen.

3. Nimmt ein Gast das bestellte Hotelzimmer nicht in Anspruch, so bleibt er rechtlich verpflichtet, den Preis für die vereinbarte Hotelleistung zu bezahlen, ohne daß es auf den Grund der Verhinderung ankommt. Dabei müssen die tatsächlichen Einsparungen des Betriebes abgesetzt werden.

4. Die Einsparungen des Betriebes betragen erfahrungsgemäß bei der Übernachtung 20 %, bei Halbpensionsvereinbarungen 30 %, bei Vollpensionsvereinbarungen 40 % des vereinbarten Preises.

5. Kann der Gastwirt das nicht in Anspruch genommene Zimmer anderweitig vergeben, so entfällt die Verpflichtung des Gastes zur Bezahlung in Höhe der anderweitig erzielten Einnahmen für diesen Zeitraum.

6. Der Gastwirt hat einen Anspruch auf Bezahlung aller Leistungen vor Abreise und dementsprechend ein gesetzliches Pfandrecht an den eingebrachten Sachen des Gastes.

7. Gerichtsstand ist der Betriebsstandort, da auch im Falle einer Nichtbeanspruchung des Zimmers die Leistungen aus dem Gastaufnahmevertrag am Ort des Betriebes zu erbringen sind.

Eigentlich ganz einleuchtend, nur, wie bekomm ich daraus eine vier seitige Präsentation hin?
Meinst du, dass ich den Vorgang von beiden seiten aus erklären soll?
Also, wenn der Gast ein Zimmer gebucht hat, ist der Gastaufnahmevertrag zustande gekommen...
und daraus dann untergliedern, welche Rechte und welche Pflichten die beiden Vertragspartner haben, und was passiert, wenn sie diese nicht einhalten?

 
Veröffentlicht : 04/11/2006 5:56 pm



Alex
 Alex
(@gastro-alex)
Beiträge: 3501
Mitglied
 

Ja, warum nicht? Das klingt doch gut. 🙂

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Veröffentlicht : 04/11/2006 6:32 pm
(@ela712)
Beiträge: 9
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Themenstarter
 

Supi!!! Danke

 
Veröffentlicht : 04/11/2006 6:46 pm

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