Hi,
ich mache gerade meinen Ausbilderschein, wo ich unter anderem auch eine Ausbildungseinheit vorstellen muss. Ich habe mich für das Fachgerechte Eindecken eines Gasttisches entschieden (für ein 3-Gang-Menü). Dafür muss ich aber genau angeben, wann dieses Ausbildungsziel genau im Ausbildungsrahmenplan vorkommt. Ich brüte nun schon den ganzen Tag über diesem Plan und habe auch schon mal etwas gegoogelt, aber dadurch bin ich nur noch mehr verunsichert wurden 🙁 Zunächst dachte ich, dass es unter den Punkt "Wirtschaftsdienst: Gästeräume angebots- und anlaßbezogen herrichten" (2. Lehrjahr) gehört, dass fand ich aber vom Zeitpunkt her ziemlich spät... Dann war ich davon überzeugt, dass es dem Punkt "Servicebereich: Speisen und Getränke servieren und ausheben" (1. Lehrjahr) zuzurechnen ist und nun gibt es da abe auch noch den Punkt"Einsetzen von geräten, Maschinen und Gebrauchsgütern, Arbeitsplanung: Arbeitsvorbereitungen bereichsbezogen durchführen" (auch 1. Lehrjahr)... Kann irgendjemand was damit anfangen???
Ich habe zwar schon in vielen gastromischen Einrichtungen gejobt, aber leider habe ich nie eine wirkliche Ausbildung als Hotelfachfrau genossen, so dass ich leider nicht auf meine eigenen Erfharungen zurückgreifen kann:(
Daher wäre es echt super, wenn mir vielleicht irgendjemand von euch einen Tipp geben kann, sonst kann ich meine Prüfung gleich vergessen...
Liebe Grüße
Mary
Ich würde es dem folgendem Punkt zuordnen:
"Servicebereich: Speisen und Getränke servieren und ausheben" (1. Lehrjahr)
Maschinen und Geräte sind dann ja doch etwas anderes 😉
"Watch, learn and don't eat my cookie!" - Phoebe in Friends S05E14
"Aus Respekt vor dem Arbeitgeber erscheint man eine halbe Stunde vor Arbeitsbeginn, verbeugt sich vor dem Chef und nach Dienstschluss entschuldigt man sich, dass man nun gehen wird, und bedankt sich gleichzeitig, dass man heute arbeiten durfte ..." - Martin Schulz im Rolling Pin 07/2010 - (über das Arbeiten in Japan ...)
Hi Alex,
danke für die schnelle Antwort!!!
Jetzt habe ich noh eine Frage und zwar suche ich ein (oder auch gern mehr) Übersichts- bzw. Arbeitsblatt, auf dem die ganzen verschiedenen Besteck- und Gläserarten abgebildet sind... (Soweit ich weiß, bekommt man sowas in der art der der berufsschule bzw. ist dies in den einschlägigen Lehrbüchern enthalten... leider komm ich an die niht ran...) Kannst du mir viell. da noch einen Tipp geben, wo ich sowas im Netz finden kann?
Oder hat vielleicht irgendjemand soetwas auf seinem PC??
Liebe Grüße
Maria
Lehrbücher gibt's im Buchhandel 😉
Und Besteck & Gläser bei den Herstellern:
z.B. www.wmf.de oder www.spiegelau.com
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"Aus Respekt vor dem Arbeitgeber erscheint man eine halbe Stunde vor Arbeitsbeginn, verbeugt sich vor dem Chef und nach Dienstschluss entschuldigt man sich, dass man nun gehen wird, und bedankt sich gleichzeitig, dass man heute arbeiten durfte ..." - Martin Schulz im Rolling Pin 07/2010 - (über das Arbeiten in Japan ...)
MaryW: Ich bin gerade über deine Frage gestoßen, leider weiss ich keine Antwort darauf aber du schreibst da etwas was mich sehr erstaunt!
MAN DARF HOTELFACH LEUTE AUSBILDEN ( DEN SCHEIN MACHEN ) OHNE SELBST HOTELFACH GELERNT ZU HABEN??????
Das ist ja echt der Wahnsinn!!! Find ich nicht gut...
warum das denn? wenn jemand eine gewisse berufserfahrung mitbringt, warum sollte er dann nicht ausbilden dürfen? du weißt doch sicher selber, dass man sogar als azubi in den meisten betrieben die anderen azubis mit ausbildet. ich kenne auch jemanden, der keine ausbildung in der richtung gemacht hat, aber er ist ein hervorragender restaurantleiter!!
die wichtigen kenntnisse erlangst du doch sowieso in der praxis und es ist ja nicht so, dass die angehenden ausbilder nicht auf tauglichkeit geprüft werden. wenn sie den schein nicht bestehen, bilden sie nicht aus. fertig.
das gilt sowohl für gelernte als auch für nicht gelernte kräfte
Der Gast ist nur solange König, wie er sich auch so benimmt!!
Ich habe leider nur Zwei Arme, hätte ich drei, wäre ich im Zirkus!!
trotzdem.. ich merke wieviel ich in meiner lehrzeit lerne. sowohl gute als auch schlechte erfahrungen mache und daran wachse. jemand der das nie erlebt hat ... nur eine kurze zeit lang geschult wird ... kann einfach viel weniger weiter geben als eine ausgelernte hotelfachkraft. und seinem lehrling auch in schlechten zeiten viel besser bei seite stehen!
Du musst als Ausbildender nicht zwangsläufig auch Ausbilder sein. Wenn du den Schein hast, musst du aber sicherstellen, dass du geeignete Leute hast, die den Azubis alles beibringen. Stell dir mal vor, du könntest nur in dem Beruf ausbilden, den du erlernt hast, dann müsstest du als Ausbildender im Hotel ja Hofa, Refa, Koch, Hoka und vielleicht noch Veranstaltungskaufmann/frau und Bürokaufmann/frau sein oder zu jedem Beruf einen Mitarbeiter mit AdA Schein haben...Wär doch etwas viel verlangt.
... nur eine kurze zeit lang geschult wird ...
Geschult wird ja nicht das Fachwissen, sondern eher pädagogische und rechtliche Grundlagen. Für die fachliche Eignung muss man m.E. eine Berufsausbildung oder lange Berufserfahrung vorweisen.
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"Aus Respekt vor dem Arbeitgeber erscheint man eine halbe Stunde vor Arbeitsbeginn, verbeugt sich vor dem Chef und nach Dienstschluss entschuldigt man sich, dass man nun gehen wird, und bedankt sich gleichzeitig, dass man heute arbeiten durfte ..." - Martin Schulz im Rolling Pin 07/2010 - (über das Arbeiten in Japan ...)
Fachliche Eignung hast du durch Berufserfahrung, Ausbildung oder Studium. Oder alles zusammen. Wobei glaub ich nur 30 / 40% -nagelt mich nicht auf die Zahlen fest, aber es war sehr wenig- deiner eigenen Ausbildungsinhalte, also deines Fachwissens, mit den Inhalten des Berufes übereinstimmen muss, den du ausbildest. Ich glaube aber, es würde auch niemand auf die Idee kommen, einen Beruf auszubilden, von dem er überhaupt keine Ahnung hat. Ich hab den AdA Schein im Studium gleich mit bekommen und dürfte (wegen der Studieninhalte) theoretisch auch z.B. Immobilienkaufleute oder Industriekaufleute ausbilden, aber ich würde im Traum nicht auf die Idee kommen, das zu tun...
@mise en place: so ein quatsch!! DU MUSST EINE GEWISSE BERUFSERFAHRUNG MITBRINGEN UM ÜERHAUPT ZUGELASSEN WERDEN ZU KÖNNEN. also hat der jenige JAHRELANG aus seinen fehlern gelernt, und in dem beruf schon länger gearbeitet als du, wenn du mit der lehre fertig bist, ich glaube du brauchst 5 jahre als ungelernter.
@ reginase: es geht hier im moment aber um den ausbilder und nicht um den ausbildenden. ausbildender ist immer der betrieb, sprich chef (die einen AdA haben müssen), Ausbilder kann aber auch nur werden, wer diese Eignungsprüfung bestanden hat, sprich, du brauchst auch den schein, wenn du ausbilden willst. natürlich ist es oft so, dass einfach irgendjemand eingetragen wird, hauptsache da steht jemand auf dem papier. und im endeffekt lernen die azubis von anderen azubis oder aushilfen. im moment ist aber das BbiG außer Kraft gesetzt, zumindest was den Ausbilderschein betrifft, und das bedeutet, dass im prinzip jeder im moment ausbilden könnte (vorausgesetzt fachl. eignung usw.......)
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