Hallo Leute,
habe heute meine Ausbildungsverhältnis gekündigt. Grund dafür war, daß ich den ganzen Januar daheim saß und mehr oder weniger auf Abruf war und es den Februar auch nicht besser aussah. Zudem hatte ich das Gefühle, daß ich "nur" Aushilfe als Bedienung bin und nicht Hotelfachfrau-Azubi.
Wir haben uns daraufhin geeinigt, daß ich zum 31.01.06 das Hotel verlasse und die Minusstunden zurückbezahle.
Daher meine Frage:
Hat jemand Erfahrung mit sowas? Habe ca. 100 - 120 Minusstunden - war aber zuhause und wartete darauf, daß man mich anruft und daß ich arbeiten kann.
Muss ich die nun wirklich zurückbezahlen oder sind die mit meiner Bereitschaft zu arbeiten (die nicht in Anspruch genommen wurde) abgegolten?
Vielen Dank für eure Antworten!
Nimm das Leben nicht so ernst -
du kommst sowieso nicht lebend raus!
Das ist glaube ich ein interessantes Thema,
Die meisten von uns kennen es wohl eher umgekehrt. Ich kann dir leider nichts genaues sagen, aber du solltest mal im Vertrag nach schauen. Ich denke da wird etwas drin stehen das du pro woche 40 Stunden arbeiten sollst, etc. Aber wenn der Arbeitgeber dich früher nach hause schickt, oder nicht die 40 Stunden pro woche einsetzt, ist es sein Problem
bei den Überstunden ist es ja auch ähnlich gelöst. Man muss die Mehrarbeitsstunden in der folgenden woche abbauen, wenn ich mich recht entsinne. Jetzt werden einige lachen, da es eigentlich nie so passiert. aber das ist halt der Unterschied zwischen Recht und Realität.
Solltest einfach mal nachlesen, ich würde mich gegen das bezahlen wehren und im Notfall vor Gericht gehen, es war die Entscheidung des Arbeitgebers dich nicht entsprechend einzusetzen, also muss er auch die Konsequenzen tragen.
Liebs grüssle
Lothy
Merkwürdige Feststellung: Als ich klein war, war 2000 noch Science-Fiction. Jetzt ist es letztes Jahr - ich muss erwachsen geworden sein.
(39,90 - Frederic Beigbeder)
Hallo Lothy,
vielen Dank für deine schnelle Antwort.
Hab allerdings meinen Arbeitsvertrag schon von vorn bis hinten und wieder zurück durchgelesen. Darin steht einzig und allein, daß Überstunden nicht ausbezahlt werden, sondern abgefeiert werden müssen. Was allerdings im Falle einer Kündigung mit den Minusstunden passiert, steht da nicht.
Allerdings bin ich auch der Meinung, daß ich nichts zurückzahlen muss. War ja schließlich auf Abruf. Konnte mir also nichts vornehmen oder irgendwohin wegfahren (z. B. Urlaub).
Wenn sich hier niemand findet, der mir weiterhelfen kann, werde ich erst mal abwarten, was sie von mir fordern und dann wohl oder übel einen Anwalt einschalten.
Mann, ich hätte nicht gedacht, daß ich mit meinem Ausbildungsplatz-Wechsel so viel Ärger bekomme.
Liebe Grüße
Manu
Nimm das Leben nicht so ernst -
du kommst sowieso nicht lebend raus!
Du wechselst also nur das Hotel oder die ganze Branche?
Moe: "Damit kannst du einen Ochsen in 40 Sekunden blitzfrittieren."
Homer: "In 40 Sekunden?! Ich will ihn JETZT!"
Ich wechsle nur das Hotel. Meine Arbeit macht mir nämlich unheimlich viel Spaß und ich möchte auf jeden Fall weitermachen und einen guten Abschluss. Da ich eine Umschulung mache, habe ich ja auch nur 2 Jahre; d. h. noch 1,5 Jahre in dem neuen Hotel.
Ich hab' mich einfach auf gut Glück in einem Schlosshotel beworben und es hat gleich geklappt. War echt Glück!!!
Nimm das Leben nicht so ernst -
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Glückwunsch - ich hoffe, es gefällt Dir in diesem Betrieb besser!
Moe: "Damit kannst du einen Ochsen in 40 Sekunden blitzfrittieren."
Homer: "In 40 Sekunden?! Ich will ihn JETZT!"
Danke, das hoffe ich auch.
Obwohl ich sagen muss, daß es in meinem bisherigen Hotel wirklich soweit ganz gut war. Das Problem war nur, daß es 2 Häuser waren und ich immer hin- und hergeschickt wurde. Ich gehörte nicht so richtig zu dem einen, aber auch nicht zu dem anderen.
Ausschlaggebend für meinen Wechsel war, daß ich den ganzen Januar daheim war und es für den Februar auch keine besseren Aussichten gab. Ich hatte einfach das Gefühl, nur Aushilfs-Azubi zu sein.
Ansonsten war aber alles ok!!!
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du kommst sowieso nicht lebend raus!
So wie ich das sehe, ist das Gesetz auf Deiner Seite 😀
Berufsbildungsgesetz §17 Abs. 1:
Ausbildende haben Auszubildenden eine angemesse Vergütung zu gewähren. [...]
Berufsbildungsgesetz §19 Abs. 1:
Auszubildenden ist die Vergütung auch zu zahlen
1. [...]
2. bis zur Dauer von sechs Wochen, wenn sie
a) sich für die Berufsausbildung bereithalten, diese aber ausfällt oder
b) [...]
Inwieweit Eure "Einigung" aber trotzdem Bestand hat, kann im Zweifelsfall ein Anwalt klären.
"Watch, learn and don't eat my cookie!" - Phoebe in Friends S05E14
"Aus Respekt vor dem Arbeitgeber erscheint man eine halbe Stunde vor Arbeitsbeginn, verbeugt sich vor dem Chef und nach Dienstschluss entschuldigt man sich, dass man nun gehen wird, und bedankt sich gleichzeitig, dass man heute arbeiten durfte ..." - Martin Schulz im Rolling Pin 07/2010 - (über das Arbeiten in Japan ...)
Ausserdem ist die IHK sicherlich ein guter Ansprechpartner um dir die rechtliche Lage zu erläutern.
Ein Hotel ohne Concierge ist wie eine Kirche ohne Pfarrer
"Die Goldenen Schlüssel" -- "Union Internationale des clefs d'or"
Hallo zusammen,
vielen Dank für die vielen Beiträge.
Ich werde jetzt mal warten, was sie von mir fordern und werde mich dann mit dieser Forderung weiter kundig machen.
Vielen Dank auch für den Tip mit der IHK. Da werde ich doch gleich mal nachfragen.
Sag euch dann bescheid, was rauskam.
Liebe Grüße
Manu
Nimm das Leben nicht so ernst -
du kommst sowieso nicht lebend raus!
Der Vorteil an der IHK gegenüber einem Anwalt ist, dass erstmal keine Kosten für dich entstehen.
Wenn es dann ernst wird und es klar ist, das der Betrieb im Unrecht ist, sind die Kosten für den Anwalt eher kalkulierbar, da die Aussicht auf Erfolg eines eventuellen Prozesses höher einzuschätzen ist. Ansonsten stehst du mit Anwaltsrechnung und Rückzahlung an den Betrieb da.
Halt uns doch bitte auf dem Laufenden.
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"Die Goldenen Schlüssel" -- "Union Internationale des clefs d'or"
Rückzahlung???
Also wenn bei uns jemand kündigt und noch Guttage hat, dann können die abgefeiert werden -müssen allerdings nicht genehmigt werden, folglich muss der Betrieb die dann ausbezahlen - und das erfolgt nach diesem Rechenweg:
((Bruttolohn : 22) : 2,5)x(auszuzahlende Arbeitstage)
d.h. du würdest bei 100 Minusstunden 126,13 € zurückzahlen müssen.
(bei einem Bruttogehalt von 555 € im ersten Ausbildungsjahr)
Ob diese Verfahrensweise allerdings legitim ist, kann ich nicht sagen!
Greetz und alles Gute im neuen Betrieb,
Chris
Damit das Mögliche entsteht, muss immer wieder das Unmögliche versucht werden! (Hermann Hesse)
Danke für die vielen Beiträge.
Hab heute nochmal mit meinem Chef gesprochen. Er will sich das alles nochmal genau durchrechnen und gibt mir dann bescheid.
Evtl. daß wir uns das Ganze dann teilen. Das wäre soweit für mich ok.
Werde aber trotzdem morgen mal mit der IHK telefonieren. Interessiert mich nämlich sehr, wie es wirklich laufen müßte.
Gebe euch dann bescheid, was die mir gesagt haben.
Aber eine gütliche Einigung wäre mir schon am liebsten!
Liebe Grüße
und danke für die Glückwünsche für meinen neuen Betrieb!
Manu
Nimm das Leben nicht so ernst -
du kommst sowieso nicht lebend raus!
Hallo zusammen,
sorry, daß ich mich erst jetzt wieder melde, aber war total im Stress in meinem neuen Ausbildungsbetrieb.
Hab mich jetzt mit meinem "alten" Arbeitgeber dahingehend geeinigt, daß wir uns die Minusstunden teilen. Die eine Hälfte geht zu seinen Lasten und die andere Hälft zahle ich zurück.
Ich denke, daß ist fair.
Liebe Grüße
Manu
Nimm das Leben nicht so ernst -
du kommst sowieso nicht lebend raus!
Wenigstens seid ihr auf eine friedliche Lösung gekommen.
Wie läuft es denn so im neuen Betrieb?
Ich muss leider nach Hause - da wartet noch ein Bett voller Arbeit... 😀

