Hallo liebe Gemeinde,
muss Anfang nächstes Jahr für 6-8 Wochen ins Krankenhaus.
Kann mein Chef mich davor, danach oder wärenddessen rausschmeißen?
Und wie siehts eigentlich aus wenn man während der Zeit auch noch keine Noten in der Schule bekommen kann?
Gruß
Moin, moin, dieLiz!
1. Er kann Dich nicht rausschmeißen, da Du Azubi bist, und damit Krankheit kein Kündigungsgrund sein kann, im Gegensatz zu den Ausgelernten.
2. Kann es Dir passieren, dass Du nicht zum vorgesehenen Termin zur Prüfung zugelassen wirst, sondern erst ein halbes Jahr später, da Du die vorgeschriebene Ausbildungszeit nicht absolviert hast, so steht es in den Prüfungsordnungen.
gruss
friesenotto
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Naja, er kann ja "betriebsbedingte" Gründe angeben...das er mich nicht einfach rausschmeißen kann ist mir eh klar...
Ruhig Blut 🙂
"Betriebsbedingt" kann er dich nicht einfach kündigen! Bei einer "betriebsbedingten" Kündigung müsste er eine Sozialauswahl treffen. Du genießt Sonderkündigungsschutz und währst als letztes dran^^
Krankheit wäre ein personenbedingte, ordentliche Kündigung. Und das geht bei dir eben nicht so einfach.
Und 6-8 Wochen sind auch nicht soooooo viel.
Wir hatten auch so einen Fall bei uns. Jemand hat sich das Bein gebrochen und wäre 8 Wochen krankgeschrieben. (--> Ausbildung hätte sich verlängert). Sie hat mit mir dann den Schulblock getauscht, so dass sie dann mit Humpelbein in die Schule ging und ich für Sie den Job gemacht habe.
Lösungen gibt es also viele 🙂
Nach der Probezeit kannst du nur noch "aus wichtigem Grund" gekündigt werden.
Und das ist, wenn DU gegen eine deiner Pflichten verstößt.
Bspw:
häufiges Zuspätkommen
Berufsschule schwänzen
mehrfach untentschuldigtes Fehlen
du führst kein Berichtsheft
Du wirst gegenüber Anderen tätlich
§ 22 Kündigung BBiG
(1) Während der Probezeit kann das Berufsausbildungsverhältnis jederzeit ohne Einhalten einer Kündigungsfrist gekündigt werden.
(2) Nach der Probezeit kann das Berufsausbildungsverhältnis nur gekündigt werden
1. aus einem wichtigen Grund ohne Einhalten einer Kündigungsfrist,
2. von Auszubildenden mit einer Kündigungsfrist von vier Wochen, wenn sie die Berufsausbildung aufgeben oder sich für eine andere Berufstätigkeit ausbilden lassen wollen.
(3) Die Kündigung muss schriftlich und in den Fällen des Absatzes 2 unter Angabe der Kündigungsgründe erfolgen.
(4) Eine Kündigung aus einem wichtigen Grund ist unwirksam, wenn die ihr zugrunde liegenden Tatsachen dem zur Kündigung Berechtigten länger als zwei Wochen bekannt sind. Ist ein vorgesehenes Güteverfahren vor einer außergerichtlichen Stelle eingeleitet, so wird bis zu dessen Beendigung der Lauf dieser Frist gehemmt.
Pauschalisieren ist immer etwas kompliziert,....
http://www.azubi-azubine.de :
Fristlose Kündigung
Falls du plötzlich mehrere Abmahnungen erhältst, kann dies ein Zeichen dafür sein, dass dein Arbeitgeber dich loswerden will und eine fristlose Kündigung vorbereitet. Dann solltest du dich umgehend rechtlich beraten lassen, mehr unter Mein Recht durchsetzen.
Der Ausbilder kann dich fristlos kündigen, wenn er dir schwere oder häufige Pflichtverletzungen vorwerfen kann oder weil du nicht mehr für den Beruf geeignet bist. Kündigungsgrund kann zum Beispiel sein:
* Häufiges unentschuldigtes Fehlen
* Häufiges schwänzen der Berufsschule
* Eigenmächtiger Urlaubsantritt
* Verweigerung von Arbeitsanweisungen am Arbeitsplatz
* Mehrmaliges nicht beachten von Sicherheitsbestimmungen am Arbeitsplatz
* Missachtung von Verboten, zum Beispiel private Telefongespräche am Arbeitsplatz
* Fahrlässige Beschädigung von Werkzeugen und Betriebseigentum am Arbeitsplatz
* Nicht Führen der Ausbildungsnachweise
* Auftreten eine schlimmen Hautkrankheit bei einem Beruf im Dienstleistungsbereich
* Nachgewiesener Diebstahl am Arbeitsplatz
* Unfähigkeit für den Beruf zum Beispiel durch Krankheit
* Durchgehend so schlechte Leistungen, dass das Ausbildungsziel in dem Beruf nicht erreicht werden kann
Wie ihr dort Lesen könnt, ist Krankheit theoretisch auch ein Grund, für eine Kündigung. Wir wissen hier nicht worum es bei der Krankheit geht. Ich denke aber nicht das es etwas so extreme ist, das diese Kündigungsrecht greift.
Gruß Lothy
Merkwürdige Feststellung: Als ich klein war, war 2000 noch Science-Fiction. Jetzt ist es letztes Jahr - ich muss erwachsen geworden sein.
(39,90 - Frederic Beigbeder)
Naja, da ich keinen Blockunterricht habe werd ich versuchen jmd zu finden der mir den ganzen Schulstoff während meinem Klinikaufenthalt zuschicken kann...
Meine Ausbilderin hat zum Glück das Sagen was mit den Azubis wird und wies aussieht darf ich danach ganz normal weitermachen....verzögert sich zwar dann alles um ein halbes Jahr, weil ich meine Zwischenprüfung erst n halbes Jahr später machen kann wahrscheinlich...
Wegen der verschobenen Zwischenprüfung muss sich aber nicht die ganze Ausbildung verlängern. Bei uns ist geplant, dass ein Azubi die Zwischenprüfung 2 Monate vor der Abschlussprüfung machen soll.