das interessiert mich sehr, den eine kollegin im hotel von mir hat eine abmahnung bekommen
und jetzt würde mich mal interessieren, ab der wievielten man fristlos gekündigt werden kann/muss??
LG shuro
Wahrscheinlich bin ich von meinem Beruf besessen, denn ich bin unausstehlich, wenn ich nichts zu tun habe.
Moin, moin, Zusammen!
Die Abmahnung ist wie die gelbe Karte beim Fußball(letzte Warnung), d.h. beim nächsten Mal hast Du die rote Karte, also "BBB = Bumms Bist Buten", ab zu den Hammerwerken(Stempeln), fristlose Kündigung.
gruss
friesenotto
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Richtig, eine Abmahnung und beim naechsten Ding darste gehen, wenn der Chef das will.
Hab viel gehoert das Leute erzaehlen man brauch mindestens 3, allerdings ist das Bullshit. Nach der ersten Abmahnung sollte man sich besser zusammenreissen... Eigentlich sogar schon vor der ersten...
God gave us two ears and one mouth, and most people haven't taken the hint.
Disclaimer: Alle meine Posts enthalten meine eigene Meinung.
Bullshit? Macht den Azubis doch nicht immer gleich die Hölle heiß 🙄
idR 3 Abmahnungen über den selben Grund. Wer nach der ersten Abmahnung (rechtens) gekündigt wird, muss schon einen außerordentlichen Grund geleistet haben. Oder sich freiwillig gegangen lassen haben (was unglaublich oft vorkommt bei ahnungslosen Azubis) Gerade bei Azubis sind die 3 Abmahnungen (über die selbe Sache) wichtig. Es gab einen Fall vorm BAG (Bundesarbeitsgericht) in dem der AG klein beigeben musste, weil er einen Azubi wegen zu spät kommen nur einmal abgemahnt hatte und gleich beim nächsten mal gefeuert hatte, mit der Begründung, dass Azubis noch "lernen" müssten mit Konsequenzen umzugehen, d.h. dass man bei ihnen nicht so streng vorgehen darf wie bei z.B. normalen angestellten. Dennoch würde ich Andy´s Rat mit dem zusammenreißen bereits nach der ersten Abmahnung bevorzugen, als es soweit gehen zu lassen, dass es vor Gericht kommt 😉
Info: Abmahnungen nie zur Kenntnis nehmen und nicht unterschreiben. Sonst hat es eure Bestätigung, wenn es gegen euch verwendet wird (z.B. vor Gericht). Fristlos kann nur bei einem außerordentlichen Grund gekündigt werden (z.B. durch Diebstahl oder Gewalt an einen anderen). Für Azubis, die aus einem wichtigen Grund gekündigt werden gilt die 2Wochen-Frist unmittelbar nach Kenntnisnahme des Grundes. D.h. der AG kann nach zwei Wochen nicht zu dir kommen und sagen er kündigt dich aus dem Grund xy den du vor 2 Wochen begangen hast und da das schon zwei wochen her ist brauchst morgen nicht mehr kommen - die Frist beginnt ab dann wenn er sagt du bist gekündigt. Bei Fragen über Recht lest euch bitte das BBiG durch (im Arbeitsgesetz zu finden).
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Info: Abmahnungen nie zur Kenntnis nehmen und nicht unterschreiben. Sonst hat es eure Bestätigung ...
Dass es dem Abgemahnten zur Kenntnis gelangt ist bzw. die Abmahnung übergeben wurde, kann genauso gut ein Zeuge unterschreiben. Diese Info ist also nutzlos oder teilweise sogar kontraproduktiv.
Davon abgesehen gehst Du ziemlich pauschal vom negativen Fall einer Abmahnung aus. Eine Abmahnung ist primär nicht dafür gedacht, jemanden rauszuschmeißen, sondern als ernste Ermahnung, dass ein Fehlverhalten des Arbeitnehmers/Auszubildenden vorliegt, dass der Arbeitgeber nicht weiter tolerieren wird.
Ich kann einen Azubi beispielsweise zehnmal darauf hinweisen, dass ein Zuspätkommen im Arbeitsleben nicht normal und zum großen Teil vermeidbar ist. Manche brauchen aber einfach die "Keule" der Abmahnung und ihre möglichen Konsequenzen, um das zu verstehen ... so traurig das auch ist.
Wenn der Azubi danach immer pünktlich kommt, hat er es verstanden und alles ist in Butter. In dem Fall würde die Unterschrift, die Du oben empfiehlst zu verweigern, die Einsicht und den Willen zur Besserung dokumentieren (oder eben andersrum). Kommt er weiterhin zu spät, fehlt ihm offensichtlich jedes ernsthafte Interesse an seinem Arbeits- oder Ausbildungsplatz.
Die "urban legend" mit den drei Abmahnungen, die mindestens nötig sind, resultiert meines Erachtens aus der Eindeutigkeit, mit der der Kündigende vor Gericht die fehlende "Erkenntnis" oder Besserungsbereitschaft des Gekündigten belegen kann.
Was ich damit eigentlich sagen möchte:
Natürlich ist es erstmal nicht toll, wenn man eine Abmahnung bekommt - und natürlich gibt es auch Arbeitgeber, die Abmahnungen mißbrauchen, um ungeliebte Arbeitnehmer loszuwerden. Aber grundsätzlich sollte man einfach mal nachdenken, warum man die Abmahnung bekommt, ob da nicht etwas Wahres dran ist und ein eigenes Fehlverhalten vorliegt und ob es wirklich so abwegig ist, das abgemahnte Verhalten in Zukunft zu ändern.
"Watch, learn and don't eat my cookie!" - Phoebe in Friends S05E14
"Aus Respekt vor dem Arbeitgeber erscheint man eine halbe Stunde vor Arbeitsbeginn, verbeugt sich vor dem Chef und nach Dienstschluss entschuldigt man sich, dass man nun gehen wird, und bedankt sich gleichzeitig, dass man heute arbeiten durfte ..." - Martin Schulz im Rolling Pin 07/2010 - (über das Arbeiten in Japan ...)
Also normalerweise nach der zweiten, spätestens der dritten, wie ich das jetzt verstanden habe.?
Ich hab gehört, Grund war weil sie zu oft zu spät kam und der Restaurantleiter sie öfter darauf hingewiesen hatte..Als sie dann nochmal wegen 4 Minuten zu spät kam, hat er sie abgemahnt und sie musste unterschreiben! Meiner Meinung nach lag es auch daran, das er sie nicht besonders mochte und sie aber daran auch nichts änderte..
Danke für eure Antworten. 8)
LG
Wahrscheinlich bin ich von meinem Beruf besessen, denn ich bin unausstehlich, wenn ich nichts zu tun habe.
Nach meiner (unjuristischen) Ansicht ist ein "zur Kenntniss nehmen" wertungsfrei und kann einem AN nur in sofern zum "Verhängniss" werden als dass bei weiteren Abmahnungen und einem eventuellen Gerichtsverfahren es klar ist das der AN auf sein Fehlverhalten hingewiesen worden ist.
Was in meinen Augen viel zuselten in Anspruch genommen wird ist das man als AN das Recht hat eine Gegendarstellung zuschreiben die auch in die Persoakte abgelegt wird.
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