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Nebenjob erlaubt?

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(@nonamew)
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Ich muss wissen, ob ein Azubi einen Nebenjob (nur auf 250€) ausüben darf.

IHK und Gewerkschaft sagen, der Chef darf's nicht verbieten, nur seine Meinung äussern. Es sei denn, es handelt sich um einen Konkurrenzbetrieb. Die Definition darüber steht aber nirgens, sodass zur Not gerichtlich geklärt werden muss, ob der Nebenjob (ebenfalls Restaurant, anderes Klientel, 40km entfernt) eine Konkurenz darstellt. Er darf es auch verbieten, wenn die Ausbildung vernachlässigt wird (dazu müsste ich aber erst beim Nebenjob arbeiten, damit festgestellt werden kann, ob ich etwas vernachlässige...).

Mein Anwalt für Arbeitsrecht dagegen sagt, es ist definitiv nicht erlaubt, wenn der Chef dagegen ist. Er hat ein Recht, mich fristlos zu kündigen, sofern er es rausbekommt.

Mich interessiert nicht eure Meinung, auch nicht, wie ihr es handhaben würdet. Mich interessiert die Rechtliche Lage, da ich hier zwei verschiedene Meinungen habe. Also, sind Chefs/Ausbilder dabei, die sich auskennen? Bei Onkel Google lese ich auch wieder überall was anderes...

 
Veröffentlicht : 16/07/2010 3:26 pm
Quin_Tulop
(@quin_tulop)
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Hallo NoName*w*,
Eine Nebentätigkeit kann der Arbeitgeber aufgrund seines Direktionsrechts nicht untersagen. Zur Nebentätigkeit ist ein Arbeitnehmer aufgrund der grundrechtlichen Berufsausübungsfreiheit grundsätzlich berechtigt. Nur wenn ihre Ausübung die Erfüllung der vertraglich vereinbarten Haupttätigkeit beeinträchtigt oder ein Verstoß gegen das Arbeitszeitgesetz vorliegt, kann der Arbeitgeber die Nebentätigkeit verbieten. Zulässig ist jedoch die Regelung in einem Arbeitsvertrag, wonach die Ausübung einer Nebentätigkeit der vorherigen Genehmigung des Arbeitgebers bedarf. Die Nebentätigkeitsgenehmigung muss allerdings erteilt werden, wenn die Nebentätigkeit die Haupttätigkeit nicht beeinträchtigt.

Auszug aus dem Personaloffice von hau/fe.de
4.3 Nebentätigkeit

D.h. also wenn du in einem Restaurant arbeitest und das z.B., wenn du am nächsten Tag frei hast, dann kann dein Arbeitgeber nichts dagegen sagen, da du ja am übernächsten Tag wieder fit bist (gehe ich mal von aus)
Wenn du allerdings am nächsten Tag Frühdienst hast darf er es verbieten.

Weiterhin sollte die Tätigkeit natürlich ordentlich angemeldet und versichert sein, denn sollte etwas passieren und du nicht versichert warst wärend des Unfalls und aufgrund dessen Arbeitsunfähig wirst ist es ebenfalls ein Kündigungsgrund für den Hauptarbeitgeber.

Ich als Arbeitgeber würde eine Nebentätigkeit in einem Bereich der bei uns nicht so ausgebaut ist befürworten, gerade wenn es ein Azubi ist.

Ich z.B. habe nebenbei in einem Restaurant ausgeholfen wenn größere Veranstaltungen anstenden, da wir keine großen Veranstaltungen haben und mein Arbeitgeber hat es auch als quasi "Ausbildungszusatz" angesehen.

Wie oben schon gesagt, kommt auf die Beeinträchtigung des Nebenjobs auf die Haupttätigkeit an.
Also mit dem Ausbilder zusammensetzten und abklären ob es ok ist, sonst kann man viele Kleinigkeiten als "Arbeitsleistungsverringerung" ansehen und Probleme verursachen.

Viele Grüße

!!!Ich erstelle meine Beiträge nach bestem Wissen und Gewissen!!!

~ Wenn der Wind der Veränderung weht, treibt er die Mühle des Lebens an ~

~ Sei nicht wie der Bär und fange den Lachs, sei wie der Hase und jage den Dachs ~

 
Veröffentlicht : 16/07/2010 4:17 pm
(@nonamew)
Beiträge: 827
Prominent Member
Themenstarter
 

vielen dank für deine antwort! extakt diese lese ich auf vielen seiten im internet... daher weiß ich auch nicht, wie mein anwalt darauf kommt, dass ich keinen nebenjob machen dürfte, wenn mein chef dagegen ist. ich weiß nicht, ob er vielleicht etwas verwechselt und es bei ausgelernten/festangestellten so aussieht...

ich bin auf einen nebenjob angewiesen, ich muss irgendwie geld dazu verdienen.. im moment weiß ich nicht, was ich machen soll. IHK und NGG sagen, wenn ich gekündigt werde, ist es nicht rechtens. zur not müsse richterlich festgestellt werden, ob ich aus konkurrenzgründen den job machen darf oder nicht.. anwalt sagt, bloß nicht, ich riskiere die kündigung, weil der chef das irgendwie über die lohnsteuerkarte oder das finanzamt erfahren würde. nun steh ich da, und weiß nicht, wer recht hat... 😕 von wem lass ich mich vertreten, wenns hart auf hart kommt und bei wem sind die chancen größer, eventuelle prozesse zu gewinnen.. hach ja 🙁

 
Veröffentlicht : 16/07/2010 7:42 pm



(@adrian3591)
Beiträge: 175
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also naja du meintest ja du kommst mit geld nich über die runden.
Warum beantragst du nich noch ne finanzielle hilfe vom staat
geht doch auch sowas, und is denke ich nun wirklich keine sache für die man sich schämen muss, wenn man sich unterstützungshilfe holt

das Schicksal setzt den Hobel an und hobelt alles gleich

 
Veröffentlicht : 16/07/2010 8:10 pm
Quin_Tulop
(@quin_tulop)
Beiträge: 239
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Mal so eine blöde Frage, hast du darüber schon mit deinem AG gesprochen?

Muss es denn das Restaurant als Nebenjob sein?
Such dir doch etwas, dass nicht so "erschöpfend" ist, wie etwa als Bürohilfe.
Wenn du frei hast machst du die Ablage oder sonstiges.
Es gibt mehr als genügend Jobs, die man machen kann ohne sich dabei auszupowern, wie z.B. im Restaurant.

Sagen musst du es deinem Arbeitgeber (AG) auf jeden Fall, wg. o.g. Arbeitsunfähigkeitsgrund.
Eine Mitteilungspflicht hast du so oder so.

@Adrian3591
Ganz genau das wollte ich auch gerade vorschlagen.
Ich habe z.B. auch Wohngeld bekommen und das belief sich auf genau deine gesuchten 250€, aber das wird ja individuell berechnet.
Da würde ich zuerst schauen ob du Hilfe bekommen kannst und kannst dich voll und ganz auf die Ausbildung konzentrieren.

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Veröffentlicht : 16/07/2010 8:15 pm
(@adrian3591)
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ich denke das wäre die bessere lösung, als wenn man riskiert ausm betrieb zu fliegen 😉
wie gesagt, geh mal zum finanzamt und frag mal nach 🙂

das Schicksal setzt den Hobel an und hobelt alles gleich

 
Veröffentlicht : 16/07/2010 8:52 pm



Quin_Tulop
(@quin_tulop)
Beiträge: 239
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Das hat nichts mit dem Finanzamt zutun, die wollen dir das Geld nur wieder wegnehmen 😉

Für Wohngeld ist das Sozialamt (Teil der Kommune/Rathhaus) und für BAB ist die Arbeitsagentur zuständig.

Edit an Nachpost: Kein Thema, hatte beim ersten Kontakt damit auch zuerst ans Finanzamt gedacht 🙂

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Veröffentlicht : 16/07/2010 9:09 pm
(@adrian3591)
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ahhh okay ^^ das wusste ich noch nicht 😀
danke für die aufklärung 😉

das Schicksal setzt den Hobel an und hobelt alles gleich

 
Veröffentlicht : 17/07/2010 12:12 am
(@nonamew)
Beiträge: 827
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Themenstarter
 

also 🙂
ich bekomme zuschüsse, das ist gar kein problem.

das problem steckt woanders.. ich bin mit meinem chef zwei mal wegen ungültiger kündigungen zum arbeitsgericht gegangen (kommt mir nicht mit "betrieb wechseln", ich zieh das die letzten 10monate durch!!). er hat daraus leider noch nicht gelernt, und zahlt die azubivergütung nicht so, wie er sollte. mal fehlen 200 euro, mal kommt wochenlang gar nichts, usw. ständig sitzt die angst im nacken, er würde mich erneut kündigen- irgendein grund fällt ihm ja immer ein. aus angst, dann wieder meine miete nicht zahlen zu können, mit den rechnungen nicht hinterherzukommen, usw, brauche ich einfach einen nebenjob, um für den fall der fälle etwas "puffer" auf dem konto zu haben. siehe diesen monat. ich bekam 200euro azubivergütung, statt 480. tja, miete zahlen muss ich trotzdem. wovon? die zuschüsse reichen gerade so, aber der kühlschrank ist jetzt leer und der monat hat noch ein paar tage. das konto ist schon lange platt. daher der nebenjob... klar, irgendwann gehen die mahnbescheide raus, aber das dauert alles ewig, bis die moneten auf meinem konto sind.

der job im restaurant deshalb, weil ich die zusage schon habe. im service arbeite ich gut, der stundenlohn passt. für mich ist das ein guter ausgleich, einen nebenjob zu haben, der mir zu 200% gefällt. wo ich mich wohl fühle, aufblühen kann, ideen einbringen kann usw. auf der anderen seite dann die ausbildung, wo ich eigentlich weg will, aber irgendwie aus vernunft zum lebenslauf bleibe, wo mobbing auf platz 1 steht, ich seit wochen in meiner hassabteilung bin und dort wohl auch noch monate verbringen muss..

 
Veröffentlicht : 17/07/2010 1:21 am



Quin_Tulop
(@quin_tulop)
Beiträge: 239
Estimable Member
 

Hmm, schwierige Situatuation, aber das wäre schonmal von Anfang an eine wichtige Info gewesen.
Da man dir gleich hätte sagen können, dass du den Nebenjob höchstwarscheinlich nicht ausüben kannst, da es unter Garantie, außer du betreibst ihn nur vor deinen freien Tagen, Probleme mit deinem Chef bekommen wirst, aufgrund der vorher genannten Vormachtstellung des Hauptarbeitgebers zum Abruf deiner 100%igen Arbeitsleistung.

Wie hast du denn die letzten 2 jahre überstanden?

Die Lösung die ich da im Moment am Sichersten sehe ist ein Nebenjob, den du nur nach deinem Bedarf und deiner Einteilung vor deinen freien Tagen ausüben kannst.
Und sowas finde mal in der Gastronomie... :-/

Schwierige Sache, aber mehr kann ich dir dazu auch nicht sagen.

Viel Erfolg!

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Veröffentlicht : 17/07/2010 1:38 am

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