Hallo Hofas
würd gern mal wissen wie ihr es findet als Azubi/ Ausgelernt privat bei euren Chefs zu putzen ohne extra bezahlung
was mich noch intressiert kann mich mein chef einfach so kündigen wenn ich mich verweigere den Privathaushalt meines Chefs zu putzen
Ich hab mit meinen chef geredet der meinte das es ist ordnung ist mit dem privat haushalt des chefes putzen weil ist ja egal ob man fürn nen gast das macht oder für den den chef.
Also meine meinung ist das es nicht inordnung ist weil ich bin ja fürs Hotel eingestellt und nicht für den Haushalt dann soll er sich jeamanden für den Privatenhaushalt suchen wenn er keine lust das hat das selber zu machen
Bitte helft mir
eure antworten sind mir total wichtig
lg
Helena
ne, also ich würde sagen, er versucht dich als "billige arbeitskraft" zu "missbrauchen".
du bist hotelangestellte und nicht seine putzfrau.
und du putzt ja für die gäste auch nicht deren privathaushalt.
also klares nein.
als gefallen einmal würde ich es noch verstehen.
aber es ist nicht dein job!
Asì es la vida!
Allmächd, ganz klares NEIN NEIN NEIN. Was ist denn das bitte für ne Sch...
Vielleicht kochste gleich noch a bissl was, stellst das Bier kalt und legst die Pantoffeln bereit. Wo kommen wir da hin.
Der Glubb is a Debb!
Wou die Hasen Hoosn und die Hosen Huusn haaßn dou is Franken.
Also rein rechtlich dürfte das imho in Ordnung gehen, auch wenn es moralisch grenzwertig ist. Eben die Beispiele mit dem Kochen und Bier hinstellen zeigen doch, dass es geht.
Oder darf sich in Zukunft jeder Koch-Azubi weigern, den Tisch zu bekochen, an dem der Chef (privat) sitzt? Und das ist nichts anderes, denn letztendlich geht es ja um die Arbeitsleistung.
Das Arbeitsverhältnis besteht mit dem Hotel. Für wen oder wo das Hotel seine Leistungen (bzw. die seiner Mitarbeiter) ausführt, berührt den MA selbst erstmal sekundär.
Buchhalterisch sieht das anders aus - da müssen diese Leistungen als Privatentnahme bzw. Eigenverbrauch ausgebucht und versteuert werden.
Desweiteren sind da sicher noch Fragen bezüglich der Versicherung usw. zu klären ...
"Watch, learn and don't eat my cookie!" - Phoebe in Friends S05E14
"Aus Respekt vor dem Arbeitgeber erscheint man eine halbe Stunde vor Arbeitsbeginn, verbeugt sich vor dem Chef und nach Dienstschluss entschuldigt man sich, dass man nun gehen wird, und bedankt sich gleichzeitig, dass man heute arbeiten durfte ..." - Martin Schulz im Rolling Pin 07/2010 - (über das Arbeiten in Japan ...)
ich würde sagen es ist nicht i.O..
Nirgenwdo steht dieser "Aufgabenbereich" im Ausbildungsrahmenplan, udn selbst wenn es später im Arbeitsvertrag eine Klausel gibt, das der MA in gerigem Rahmen auch Aufgaben bekommt die nicht direkt mit seinem Aufgabenfeld zu tun haben, darf das nicht jeder beliebige schei... sein.
Wenn der Koch für den Chef kocht, dann tut er dies an seinem A-Platz. Wenn das Azubinchen zum Chef nach Hause geschickt wird, dann sind das m.M. nach völlig Ausbildungsfremde inhalte.
Hm, die Frage ist nicht leicht zu beantworten. Sicherlich scheint es eindeutig nicht in Ordnung zu sein.
Aber solange es im Rahmen bleibt, kann man doch darüber wegschauen. Im Prinzip ist putzen ja auch nicht so anders als auf Arbeit, da gehört es zur Ausbildung dazu. Ich glaub vor 70 Jahren hätte man sich da gar keinen Kopf gemacht 😀
http://www.tauschticket.de/?rec=242195448 Bücher, CDs, Filme und viel mehr einfach tauschen...
Na dann können wir ja nur glücklich sein, dass uns sowas jetzt beschäftigt.
Vor 70 Jahren gab es auch noch durchgängig die 6 Tage Woche, keine anständige Krankenversicherung, keine Gleichberechtigung...
Moin, moin, Zusammen!
Im Ausbildungsrahmenplan steht 13 Wochen Wirtschaftsdienst(Gasträume angebots- und anlassbezogen herrichten, Gasträume reinigen und pflegen).
Wenn der Chef sagt, ich lass meine Azubis nicht direkt auf de Gäste los, dann kann er zuerst testweise seine Privatwohnung zu Gasträumen erklären, um dort durch die Hausdame den Azubi soweit auszubilden, dass der Azubi dann auf die Gäste losgelassen werden kann.
Um es einmal auf die Spitze zu treiben, auch Pantoffeln(Wirtschaftsdienst 13 Wochen), Bier(Service 12 Wochen) und kochen(Küchenbereich 10 Wochen) gehören im weitesten Sinne dazu. Wird wohl kaum passieren.
Also rein rechtlich i.O.. Man sollte es allerdings nicht auf die Spitze treiben.
Zum Thema A-Platz:
Beim Catering arbeitet der Koch ja auch nicht an seinem Arbeitsplatz.
Ist i.Ü. sehr oft in den Betrieben, wo der GM/Chef im Betrieb seine Wohnung hat, üblich, da er in seiner Wohnung auch arbeitet und Gäste empfängt.
gruss
friesenotto
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Die Situation ist meinen Augen ganz einfach:
1. Es passiert während der Arbeitszeit: Gelegentlich / in Ausnahmefälle darf der Chef dich zu zu anderen als den vertraglichfestgelegten Arbeiten herran ziehen.
(ein Koch der während seiner Arbeitszeit für seinen Chef kocht, oder ein ZiMä das in Ihrer Arbeitszeit die Wohnung des Chefs putzt) ist in Ordnung.
Regelmäßig nicht die normale Tätigkeit: Nicht zulässig (wo bei hier schwer zu definieren ist wo gelegentlich aufhört und regelmäßif anfängt)
2. Außerhalb der Dienstzeit: Mußt du nicht machen, ist kein Kündigungsgrund - Kein Chef kann von dir verlangen ohne Bezahlung zu arbeiten.
Wie immer gilt: Recht haben ist eine Sache, ob es sinnvoll ist Recht zu haben eine andere.
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Ausserhalb der Arbeitszeit ein klares NoGo, allerdings waehrend der Arbeitszeit wie otte es schon sagt.
ueber moralische Aspekte kann man sicher streiten oder argumentieren, ueber rechtliche weniger, es sei denn man ist Jurastudent 😀
God gave us two ears and one mouth, and most people haven't taken the hint.
Disclaimer: Alle meine Posts enthalten meine eigene Meinung.