Ich habe eine "Frage zu einer Frage", die ich im Internet gefunden habe. Die Aufgabenstellung lautet:
Ein Restaurantgast kann seine Rechnung nicht bezahlen. Er hat weder Bargeld noch eine Kreditkarte bei sich. Welches Recht hat der Gastwirt?
a) Er darf die Autoschlüssel an sich nehmen
b) Er hat keine Rechte und muss dem Gast vertrauen, daß er das Geld nachträglich bezahlt
c) Er darf die Polizei verständigen und den Gast notfalls auch mit Gewalt festhalten
d) Er darf die wertvoll aussehende Armbanduhr einbehalten
Als richtige Antwort wird c) angegeben. Dort tendierte ich auch ursprünglich hin, jedoch hat mich das Wort "Gewalt" wieder davon abgebracht.
Kann man nicht einfach ein Schreiben aufsetzen mit Angabe der Schuldhöhe und dies vom nicht liquiden Gast unterschreiben lassen?
Danke für die Hilfe 🙂
Kai
Hi Kai,
müsste so ein Schreiben nicht von einem Notar beglaubigt sein? Du könntest dem Gast ja sonst einen Kochlöffel (oder Schlimmeres ) an den Kopf halten und ihn zur Unterschrift zwingen.
LG
Ali Baba
Der Glubb is a Debb!
Wou die Hasen Hoosn und die Hosen Huusn haaßn dou is Franken.
Mit Gewalt ist gemeint, keine körperliche Gewalt. Eher ist gedacht daran die Türen und Fluchtwege zu versperren.
Ein Notar ist natürlich nicht nötig. Auch die Polizei wird lediglich zur Feststellung des Sachverhalts bzw. zur Aufnahme der Anzeige gebraucht.
Letztendlich braucht der Gastwirt lediglich die Personalien des Gastes (und dabei hilft die Polizei). Wenn er diese hat, kann er seine Schuldansprüche zustellen und darf den Gast nicht mehr festhalten.
Dieses Schreiben würde natürlich auch reichen (mit allen nötigen Angaben).
"Watch, learn and don't eat my cookie!" - Phoebe in Friends S05E14
"Aus Respekt vor dem Arbeitgeber erscheint man eine halbe Stunde vor Arbeitsbeginn, verbeugt sich vor dem Chef und nach Dienstschluss entschuldigt man sich, dass man nun gehen wird, und bedankt sich gleichzeitig, dass man heute arbeiten durfte ..." - Martin Schulz im Rolling Pin 07/2010 - (über das Arbeiten in Japan ...)