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rechtliche Fragen

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 Maxi
(@maxi)
Beiträge: 6
Active Member
Themenstarter
 

Servus,

ich hab mal ein paar Fragen an euch!
1. Da zu muss ich erst mal ein bisschen aus holen
ich bin zur Zeit im 3. Lehrjahr und am Empfang tätig
letzte Woche haben bei meinem Kassenabschluss 50 € in bar
gefehlt ( kann mir nicht erklären wieso!!!)
also des war so ich hab aus meiner Kasse die Entnahme
entnommen ca. 650€ und dann meine Kasse gezählt
Die Kasse hat dann gestimmt Sollbestand 2000 € und hab
darauf natürlich denn Kassenabschluß durchgeführt.
Kreditkarten haben auch gepasst

Am nächsten Tag sagte die Buchhaltung zu mir das 50 €
in meiner Abrechnung gefehlt haben.
Jetzt zur eigendlichen Fragen kann mein Arbeitgeber von
mir verlangen das ich die 50 € aus meiner eigener Tasche bezahle?
(wie ist das im Berufsausbildungsgesetz geregelt?)

2. Ich habe am 15. Juli Abschlussprüfung d.h 15. Juli letzter Arbeitstag
stimmt es dass ich laut Tarifvertrag im Juli keinen Urlaubsanspruch mehr
habe???

3. Muss der Arbeitgeber mich auch am Tag vor der Prüfung freistellen
auch wenn ich schon über 18. Jahre bin?

Ich freu mich auf eure Antworten!!!

4 ist ausreichend, ausreichen ist bestanden
bestanden ist gut, und gut ist ne 2

 
Veröffentlicht : 22/05/2008 1:13 p.m.
 Till
(@till)
Beiträge: 441
Reputable Member
 

Ich fang mal mit dem leichtesten an:

1. Wenn in euren Standarts, Arbeitsvertrag es nicht anders geregelt ist und du für die Kasse verantwortlich warst dann mußt du zahlen. Wobei die BuHa natürlich nachweisen muß das wirklich 50 Euro zuwenig drin waren. (Da reicht schon wenn jemand das Geld nachgezählt hat.)

2. Dein Arbeitsverhältniss endet mit bestandener Abschlußprüfung - danach bist du kein Hotelangestellter mehr ergo kein Urlaubsanspruch.

3. Uff AM Tag der Prüfung ja muß er, am Tag davor - ich glaube nicht

Hier könnte Ihre Werbung stehen!

 
Veröffentlicht : 23/05/2008 9:10 p.m.
Alex
 Alex
(@gastro-alex)
Beiträge: 3501
Mitglied
 

zu 2. Ist die Frage, nach welchem Tarifvertrag (Bundesland? ) das so sein soll. Im Zweifelsfall wiederspricht das aber m.E. dem BUrlG. Da ich mir das nicht vorstellen kann, wäre eine genaue Quelle wichtig.

zu 3. Muss er nicht, das gilt nur für Jugendliche.

zu 1. Wenn das schon letzte Woche war, ist es natürlich für Recherchen zu spät. Generell kann sich jeder mal verzählen (auch die Buchhaltung). Deshalb würde ich sowas immer sofort persönlich kontrollieren. Im Berufsbildungsgesetz ist dazu nichts geregelt.
Und die Meinungen, inwieweit ein eigenverantwortlich handelnder Azubi im 3. Lehrjahr zur Rechenschaft gezogen werden kann, gehen offensichtlich auseinander.

"Watch, learn and don't eat my cookie!" - Phoebe in Friends S05E14

"Aus Respekt vor dem Arbeitgeber erscheint man eine halbe Stunde vor Arbeitsbeginn, verbeugt sich vor dem Chef und nach Dienstschluss entschuldigt man sich, dass man nun gehen wird, und bedankt sich gleichzeitig, dass man heute arbeiten durfte ..." - Martin Schulz im Rolling Pin 07/2010 - (über das Arbeiten in Japan ...)

hotelfach.de - Gastro-Community und -Fachwissen

 
Veröffentlicht : 23/05/2008 9:24 p.m.





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