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Strenge Haftung des Beherbergungswirtes

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 Kai
(@kai)
Beiträge: 708
Honorable Member
Themenstarter
 

Die Haftung für eingebrachte Sachen ist auf das 100fache des Zimmerpreises für 1 Nacht beschränkt.

Nun lautet es: Mindestens 600 €, höchstens 3.500 €

Aber ist das mit dem 100fachen nicht irgendwie unlogisch / überflüssig? Dann dürfte der Zimmerpreis ja gerade mal zwischen 6 und 35 € sein! Oder habe ich da etwas falsch verstanden?

Das "mindestens", heißt das nun, dass der Gast bei der Haftung auf alle Fälle mindestens 600 € erstattet bekommt, oder bedeutet es, dass in Hotels, deren Mindesthaftung unter 600 € liegt, gar nicht gehaftet wird?

Ich hoffe, dass jemand versteht was ich da eben hingeschrieben hab ... Grundsätzlich kann ich bei den Aufgaben damit rechnen und auf dieser Grundlage auch begründen, aber ich würde die Grundlage und ihren Sinn gerne verstehen 😉

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Veröffentlicht : 09/05/2009 1:14 pm
(@mustela)
Beiträge: 29
Eminent Member
 

Hallo!
Aber ist das mit dem 100fachen nicht irgendwie unlogisch / überflüssig? Dann dürfte der Zimmerpreis ja gerade mal zwischen 6 und 35 € sein!
Der Zimmerpreis kann auch unter 6,-- €/Nacht liegen, denn egal wie billig das Hotel ist: Gegenstände bis 600,-- € muss der Beherbergungswirt ersetzen.
Liegt der Preis über 35,-- €/Nacht, so bekommt der Gast maximal 3.500,-- € - auch von teureren Gegenständen - erstattet. Auf dem restlichen Schaden bleibt er dann sitzen.
Mindesthaftung:
Der Gast kann sich darauf verlassen, dass auch in einem Hotel in dem die Übernachtung 2,50 € kostet sein Notebook für 399,-- €, das aus dem Zimmer gestohlen wurde, ersetzt werden muss. Kostet es 650,-- €, so bekommt er nur 600,-- €.
Maximalhaftung:
Der Beherbergungswirt eines Hotels in dem die Suite 1.250,-- €/Nacht kostet kann beruhigt schlafen, denn für den Anzug des Gastes der 4.000,-- € kostet muss er bei Diebstahl aus dem Zimmer "nur" mit 3.500,-- € haften.
Das "mindestens", heißt das nun, dass der Gast bei der Haftung auf alle Fälle mindestens 600 € erstattet bekommt, oder bedeutet es, dass in Hotels, deren Mindesthaftung unter 600 € liegt, gar nicht gehaftet wird?
Auch wenn das Zimmer billiger als 6,-- €/Nacht war bekommt der Gast eingebrachte Sachen bis 600,-- € erstattet. Allerdings auch nur den tatsächlichen Wert; man darf "mindestens" nicht so verstehen, dass der Gast auch bei einer gestohlenen Jacke im Wert von 29,90 € dann 600,-- € ausbezahlt bekommt.
Fazit: Gegenstände bis 600,-- € muss man immer ersetzt bekommen, für solche im Wert von über 3.500,-- € bekommt man auch in der Luxusherberge nur maximal 3.500,-- €.

 
Veröffentlicht : 10/05/2009 1:43 pm
 Kai
(@kai)
Beiträge: 708
Honorable Member
Themenstarter
 

Ich fasse also nochmal zusammen:

- JEDES Hotel haftet mindestens bis zu einem Wert von 600 €
- JEDES Hotel haftet darüber hinaus bis zu einem Wert des 100fachen des Zimmerpreises
- KEIN Hotel haftet jedoch für mehr als 3.500 €

Ich glaube jeder muss es für sich selbst zusammenfassen, um es einwandfrei zu verstehen. Du hast mir dabei aber sehr geholfen. 🙂

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Veröffentlicht : 10/05/2009 3:43 pm



 Reni
(@reni)
Beiträge: 95
Trusted Member
 

Hallo,

zu dem Thema habe ich auch noch eine Frage.

Wenn ich es richtig verstanden habe, gelten die Haftungsregeln der §§ 701 ff. BGB nur für Beherbergungswirte und deren Gäste. Wenn das Hotel auch ein Restaurant hat und die Mäntel von einem Hotelgast und einem "normalen" Restaurantgast gestohlen werden, haftet der Besitzer nur für den Diebstahl des Mantels des Hotelgastes (weil der als eingebracht gilt), aber nicht für den des anderen Restaurantgastes. Stimmt das so?

Viele Grüße
Reni

 
Veröffentlicht : 15/02/2011 5:13 pm
(@friesenotto)
Beiträge: 312
Reputable Member
 

Moin, moin, Zusammen!
Bei Beherbergung mehrerer Gäste in einem Zimmer haftet der Gastwirt jedem einzelnem Gast bis zum Höchstbetrag; dies gilt auch bei Aufnahme einer Familie, unabhängig von der Person des Vertragsschließendem. Maximal aber bis zu dem 100fachen der Zimmerpreises( BGH 63,65)
Z.B. Familienzimmerpreis 150,-- Euro jedem der 4 Familienmitglieder entsteht ein Schaden von mehr als 3500 Euro, dann haftet der Wirt mit 14000,-- Euro gesamt
für Geld, Wertpapiere und Kostbarkeiten tritt an die Stelle von 3 500 Euro der Betrag von 800 Euro.
D. h. für die geklaute Rolex haftet der Wirt nur mit 800 Euro. Wenn Mann und Frau jeweils eine Rolex haben dann für jede Rolex 800,-- Euro

@ Reni

Der von Dir konstruierte Fall ist strittig, da dem Gast ein evtl. erhebliches Mitverschulden anzulasten ist, da er seinen Mantel nicht gesichert hat(z.B. auf das Zimmer gebracht hat). § 254 BGB, i. V. m. BGH 32,149;63,73)

gruss

friesenotto

Dieser Beitrag wurde extrem umweltfreundlich aus wiederverwerteten Buchstaben und Wörtern von weggeworfenen e-mails geschrieben und ist deshalb voll digital abbaubar!

 
Veröffentlicht : 15/02/2011 8:30 pm
 Reni
(@reni)
Beiträge: 95
Trusted Member
 

Danke, friesenotto, für den Hinweis. Jetzt ist mir auch klar, warum in vergangenen Prüfungen immer stand, dass die Gegenstände aus dem verschlossenen Zimmer gestohlen wurden.

 
Veröffentlicht : 17/02/2011 8:36 pm




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