Hallo...
Ich bin Hotelfach Azubi im 3. Lehrjahr und habe erfahren das einem laut Tarifvertrag (Weser-Ems/ Niedersachsen) Urlaubsgeld zusteht!
Meine Frage wäre nun: Gilt der Tarifvertrag für mich auch, obwohl mein Betrieb nicht im DEHOGA o.ä. ist? Also, habe ich trotzdem anspruch auf Urlaubsgeld? Weil Azubis werden ja eh nach dem Tarifvertrag bezahlt, oder sehe ich das falsch???
Ich hoffe mir kann jemand helfen 🙂
Mfg
Moin, moin, Romy186!
Wenn Dein Betrieb nicht auf einer der ostfriesischen Inseln liegt, steht Dir Urlaubsgeld zu, da der einschlägige Tarifvertrag allgemeinverbindlich ist.
Hotel- und Gaststättengewerbe, Niedersachsen (mit Ausnahme des ehemaligen
Verwaltungsbezirks Oldenburg und der ostfriesischen Nordseeinseln)
- Mantel-TV vom 28.6.2000, allgemeinverbindlich ab 28.12.2000:
2. Auszubildende über 18 Jahre erhalten unabhängig von der Betriebszugehörigkeit Urlaubsgeld für jeden Urlaubstag
2000 ab 2001
DM 17,00 18,00
Jugendliche und Auszubildende unter 18 Jahre erhalten unabhängig von der Betriebszugehörigkeit Urlaubsgeld für jeden Urlaubstag
2000 ab 2001
DM 15,00 16,00
- Entgelt-TV vom 17.05.2010, mit Ausnahmen allgemeinverbindlich ab 01.12.2011
Hotel- und Gaststättengewerbe, ehemaliger niedersächsischer Verwaltungsbezirk
Oldenburg (mit Ausnahme der Nordseeinsel Wangerooge)
- Mantel-TV vom 27.7.2000, allgemeinverbindlich ab 1.8.2000
gruss
friesenotto
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das is ja interessant. Aber hier in Bayern is das wohl etwas anders..
Dachte,dass sei betriebsabhängig?? Mhm, wo finde ich raus, ob mir Urlaubsgeld zusteht?
Im Personalbüro. 😉
"Watch, learn and don't eat my cookie!" - Phoebe in Friends S05E14
"Aus Respekt vor dem Arbeitgeber erscheint man eine halbe Stunde vor Arbeitsbeginn, verbeugt sich vor dem Chef und nach Dienstschluss entschuldigt man sich, dass man nun gehen wird, und bedankt sich gleichzeitig, dass man heute arbeiten durfte ..." - Martin Schulz im Rolling Pin 07/2010 - (über das Arbeiten in Japan ...)
😆 Im Personalbüro ist keine schlechte Idee^^. Das die dir da im zweifwelsfall die Wahrheit sagen würde ich stark bezweifeln. Am besten rufst du deine Gewerkschaft an die werden dir das auf jeden Fall wahrheitsgemäß offenbaren.