Kann mir jemand sagen wie die rechtliche Lage bei folgendem Sachverhalt aussieht?
Wenn ein Gast am nächsten Morgen geweckt werden möchte, dann tragen wir dessen Zimmernummer und dessen Namen in eine Liste bei der entsprechenden Uhrzeit ein. Was ist wenn der Gast am nächsten Morgen nicht geweckt wird, weil falsche Zimmernummer, nicht lesbar, gar nichts aufgeschrieben wurde, etc. und er dadurch einen wichtigen Termin verpasst? Kann er von dem Hotel Schadensersatz verlangen? Oder ist das so geregelt, dass der Gast selber daran Schuld ist, schließlich kann er sich ja einen Wecker stellen?!
Kann Dir zwar keine rechtlich verbindliche Antwort geben, aber ich hab schon von verschiedenen Gerichtsurteilen gelesen. In der Urteilsbegründung war immer die Rede davon, dass der Gast sich selbstständig ums Wecken kümmern muss (Handy, Wecker, etc.) und sich nicht ausschließlich auf den Weckruf des Hotels verlassen kann.
Es gab aber auch einige wenige Urteile, in denen dem Hotel eine Mitschuld gegeben wurde.
In wie weit die Hotels natürlich Kulanz walten lassen um de Gast zu halten... 😀
Der Glubb is a Debb!
Wou die Hasen Hoosn und die Hosen Huusn haaßn dou is Franken.
