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Hotelfachschulen aufnahmevoraussetzungen

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(@cecilia)
Beiträge: 2
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ein liebes hallo erstmal!!

bin hofa azubi im 3. lehrjahr und verfolge die fragen und antworten im forum seit langem gespannt!

hab gleich mal ne neue frage, da sie aber ähnlich ist, dachte ich ich schreib sie mal hier dazu:

ab wann gilt eine ausbildung/lehre als abeschlossen? mit dem berufsschulabschlusszeugnis oder
erst mit der (hier heissts) Lehrabschlussprüfung? ich würde mich nämlich gerne für englischsprachige hotelfachschulen im ausland bewerben, und die verlangen ein 'complete diploma' von der ausbildung bevor man anfängt. (mein berufsschulabschlusszeugnis hätt ich bei beginn, aber die lehrabschlussprüfung könnte ich erst zwei monate später machen)
denkt ihr das abschlusszeugnis reicht?

liebe grüße
cecilia

 
Veröffentlicht : 19/10/2009 5:43 pm
Alex
 Alex
(@gastro-alex)
Beiträge: 3501
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Ein liebes Hallo zurück 🙂

Deine eine Frage sind gleich drei Fragen auf einmal. 😉

Also:
Beendet wird eine Lehre theoretisch mit Ende der Ausbildungszeit. Sollte vorher die Abschlussprüfung bestanden werden, dann zu diesem Zeitpunkt.
Erfolgreich abgeschlossen wird die Lehre aber erst mit erfolgreichem Bestehen der Abschlussprüfung.
Und da die von die präferierte Schule ein 'complete diploma' verlangt, setze ich persönlich auf den Gesellenbrief. Das Berufsschulabschlusszeugnis belegt ja lediglich Deine Noten während des Schulbesuchs und sagt relativ wenig über Deine "berufliche Handlungsfähigkeit" aus.

Gruß,
Alex

"Watch, learn and don't eat my cookie!" - Phoebe in Friends S05E14

"Aus Respekt vor dem Arbeitgeber erscheint man eine halbe Stunde vor Arbeitsbeginn, verbeugt sich vor dem Chef und nach Dienstschluss entschuldigt man sich, dass man nun gehen wird, und bedankt sich gleichzeitig, dass man heute arbeiten durfte ..." - Martin Schulz im Rolling Pin 07/2010 - (über das Arbeiten in Japan ...)

hotelfach.de - Gastro-Community und -Fachwissen

 
Veröffentlicht : 20/10/2009 1:35 am
Andy
 Andy
(@andy)
Beiträge: 1310
Noble Member
 

..."Ich weiss das die HoFa Schule in Hamburg sogar noch Auslandserfahrung als Aufnahmevorraussetzung hat"...

Das stimmt nicht, ich habe mich seinerzeit dort beworben und wurde ohne Auslandserfahrung angenommen.
Bin dann aber lieber nach Lübeck gegangen.

Das war wann?

God gave us two ears and one mouth, and most people haven't taken the hint.

Disclaimer: Alle meine Posts enthalten meine eigene Meinung.

 
Veröffentlicht : 20/10/2009 7:01 am



(@cecilia)
Beiträge: 2
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@alex danke für die schnelle und informative antwort!
🙂

hmm dann werd ich wohl noch weiterschauen müssen...
lg
cecilia

 
Veröffentlicht : 22/10/2009 5:19 pm
Alex
 Alex
(@gastro-alex)
Beiträge: 3501
Mitglied
 

Bewerben kannst Du Dich ja trotzdem - das, was ich anführte, ist auf Deutschland bezogen ...

"Watch, learn and don't eat my cookie!" - Phoebe in Friends S05E14

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Veröffentlicht : 23/10/2009 12:30 am
(@cosch87)
Beiträge: 260
Reputable Member
 

So liebe Leute, melde mich auf diesem Wege mal zurück....war sehr lange nicht mehr hier!

Zum Thema Hotelfachschule kann ich inzwischen auch etwas meinen Senf dazu geben.

Ist es ganz einfach so, dass eine abgeschlossene Berufsausbildung im Gastgewerbe zwingende Vorraussetzung für den Besuch einer Hotelfachschule ist. Ich habe noch von keiner gehört, bei der das anders ist. Abgeschlossen heißt, dass man die Prüfung auf jeden Fall bestanden haben muss, mit welcher Note ist egal. Im Anschluss an die Ausbildung gilt auch ein Jahr Berufserfahrung als Vorraussetzung. Hierbei kann ich allerdings nur für die WIHOGA in Dortmund sprechen, ich weiß nicht, ob das woanders auch so ist oder ob da mehr oder weniger verlangt wird.

Grundsätzlich denke ich aber, dass jeder, der diese Vorraussetzungen mitbringt, eine Chance bekommt, wenn er sich früh genug angemeldet hat, denn zum Teil sind die Plätze der Schulen immer recht zeitnah vergeben und die Warteliste ist lang.

Die WIHOGA erwartet in der Bewerbung zur Schule neben dem AbSCHLUSSzeugnis (nicht AbGANGSzeugnis) auch den "Gesellenbrief" und noch ein paar andere Dokumente, deren Kopien beglaubigt werden müssen. Die Infos dazu findet man aber auch auf den Internetseiten der jeweiligen Schulen.

Ansonsten kann man aber auch bei Bedarf die Schulen direkt ansprechen. Sie stehen einem immer äußerst hilfreich zur Seite.
Liebe Grüße,
Jenny

Der Gast ist nur solange König, wie er sich auch so benimmt!!

Ich habe leider nur Zwei Arme, hätte ich drei, wäre ich im Zirkus!!

 
Veröffentlicht : 07/11/2009 12:04 am



(@nd-flair)
Beiträge: 21
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Themenstarter
 

kurz von mir noch etwas. Abschlusszeugnis + Gesellenbrief usw etc pp stehen auf jeder schulseite als erforderliche unterlagen. durch diverse telefonate habe ich jedoch erfahren das nur das IHK zeugnis relevant ist. sprich die ihk prüfung erfolgreich abgeschlossen reicht als "erfolgreich abgeschlossene ausbildung". natürlich kann es sein das manche schulen bei der vergabe ihrer schulplätze punkte für den gesamten werdegang vergeben und ein abgangszeugnis ein minuspunkt wäre, aber es ändert nichts daran das eine bewerbung theoretisch möglich ist. (meine quellen waren eine hotelfachschule und eine berufsschule betreffend FOS12 (wo eine bewerbung auch nur mit einschlägig abgeschlossener berufsausbildung möglich ist))

Am 05.06.2007 hat das Leiden endlich ein Ende XD

 
Veröffentlicht : 08/12/2009 4:22 pm
(@cosch87)
Beiträge: 260
Reputable Member
 

Ist ja gut und schön und soweit auch richtig, aber würdest du mir dann bitte mal den unterschied zwischen ABSCHLUSS - und ABGANGSzeugnis erklären?!

Bisher bedeutete nämlich ABGANGSzeugnis in meinem Wortschatz = Schule erfolgreich beendet aber Prüfung nicht geschafft

ich kann mir ehrlich gesagt auch nicht vorstellen was es sonst sein sollte

LG,
Jenny

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Ich habe leider nur Zwei Arme, hätte ich drei, wäre ich im Zirkus!!

 
Veröffentlicht : 09/12/2009 8:48 am
(@fico86)
Beiträge: 1
New Member
 

hallo zusammen,

ich misch mich jetzt auch einfach mal ein.

Also soweit ich weiß is ein Abgangszeugnis, ein Schulzeugnis, welches belegt, dass ich die Schule nicht erfolgreich beendet habe und/oder abgebrochen habe.

das Abschlußzeugnis hingegen beurkundet nur den erfolgreichen Abschluß an der Schule.
Hat aber soweit ich weiß nichts mit der Prüfung zu tun.

Über die Prüfung gibt es dann (bei bestehen) den Gehilfenbrief oder auch Lehrbrief genannt.

zum ursprünglichen Thema:

das is von hofa zu Hofa unterschiedlich.
Meistens aber Abschlußzeugnis der Schule, der Berufsschule und den Gehilfenbrief und die Bescheinigung über die Berufspraxis (je nach Schule 1 oder 2 Jahre) wenn man keine Ausbildung im Gastgewerbe gemacht hat reicht auch die einschlägige Berufserfahrung (zw. 5 und 7 Jahren).

Viele Schulen bevorzugen auch Auslandserfahrung, ist aber nicht immer Pflicht.

alle Angaben beziehen sich auf den Zweig: staatlich geprüfter Betriebswirt- Fachrichtung Hotelbetriebswirtschaft und Hotelmanagement.

LG

 
Veröffentlicht : 15/12/2009 4:03 pm



(@nd-flair)
Beiträge: 21
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Themenstarter
 

ja im großen und ganzen hast du recht.

@ Cosch87
abgangszeugnis = schule bestanden
abschlusszeugnis = schule nicht bestanden

hat mit dem ihk brief aber NIX zu tun, da die prüfung unabhängig von der schulischen leistung ist. du kannst ja im prinzip auch nicht sitzenbleiben in der berufsschule.

Am 05.06.2007 hat das Leiden endlich ein Ende XD

 
Veröffentlicht : 12/01/2010 3:31 pm
(@cosch87)
Beiträge: 260
Reputable Member
 

Alles klar, dann habe ich also mit einem schnitt von 1,18 die schule nicht bestanden. gut zu wissen, dann muss ich mich in zukunft also noch ein bisschen mehr anstrengen.

Der Gast ist nur solange König, wie er sich auch so benimmt!!

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Veröffentlicht : 12/01/2010 4:32 pm
(@friesenotto)
Beiträge: 312
Reputable Member
 

Moin, moin, Zusammen!

@nD.Flair
umgekehrt wird ein Schuh draus!
siehe:

http://www.schure.de/22410/bbsvo.htm

Wer ohne Abschluss abgeht bekommt ein Abgangszeugnis.

Wer einen schulischen Bildungsweg abschließt und den entsprechenden Abschluss erwirbt, bekommt ein Abschlusszeugnis.

Auch die Azubis bekommen bei bestandener Prüfung ein Abschlußzeugnis.

gruss

friesenotto

@Cosch87

Selbstverständlich hast Du mit dem Schnitt einen Abschluß!

Dieser Beitrag wurde extrem umweltfreundlich aus wiederverwerteten Buchstaben und Wörtern von weggeworfenen e-mails geschrieben und ist deshalb voll digital abbaubar!

 
Veröffentlicht : 12/01/2010 5:52 pm



(@nd-flair)
Beiträge: 21
Eminent Member
Themenstarter
 

ihr verwirrt mich grade beide 😕
wie kommst du darauf mit nem 1er schnitt nicht die SCHULE bestanden zu haben? geht ja nur mit einer glatten 6 in einem anderen fach.
hab mich jetzt nicht durch die gesetze in niedersachsen durchgelesen, das einzige was mir ins auge stach war das man bei eroflgreichem besuch der schule ein abschlusszeugnis erhält.
das man bei nicht erfolgreichem besucher der schule ein abganszeugnis erhält erwähnte ich auch schonmal. jedoch verstehe ich grade nicht was du mir sagen willst ❓

edit

falls du auf den ihk brief anspielst, der heisst bei mir PRÜFUNGSzeugnis und umgangssprachlich ihk-/gesellenbrief.

editedit

die seite bzw das forum laggt bei mir irgendwie total. ich tippe und sehe nichts und dann nach 2min sehe ich einzeln die buchstaben erscheinen ohne was zu machen^^ (entweder seite oder ich, einer hat ein problem)

Am 05.06.2007 hat das Leiden endlich ein Ende XD

 
Veröffentlicht : 12/01/2010 7:18 pm
JJFlash89
(@jjflash89)
Beiträge: 110
Estimable Member
 

@nD.Flair: ich glaube Cosch87's Aussage war ironisch gemeint, wenn ich mich nicht irre ^^

http://www.kaeuferportal.de/

 
Veröffentlicht : 12/01/2010 7:45 pm
(@cosch87)
Beiträge: 260
Reputable Member
 

@ friesenotto: das weiß ich doch....... 😳 ......Wollte hier nur mit meiner Ironie endlich mal klarmachen, dass ich ausnahmsweise mal 100%-ig wusste, dass ich recht habe.

@ nD.Flair: Das war ja mal sowas von ironisch gemeint......;-)
Das Ding ist nur, dass du die Bedeutung von Abschluss und Abgangszeugnis verwechselt hast

Der Gast ist nur solange König, wie er sich auch so benimmt!!

Ich habe leider nur Zwei Arme, hätte ich drei, wäre ich im Zirkus!!

 
Veröffentlicht : 12/01/2010 7:46 pm



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