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Urlaub und Frei

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(@sam1988)
Beiträge: 2
New Member
Themenstarter
 

Hallo alle zusammen,
ich habe eine Frage, eine Kollegin hat mir erzählt, dass ich als Auszubildene zwei Wochenenden im Monat frei haben muss und zwei zusammenhängende Tage in der Woche!
Weiß einer von euch Bescheid,ob das wirklich so ist!?!
Bitte melden, falls!
Grüße

 
Veröffentlicht : 07/09/2008 10:48 am
 Eli
(@eli)
Beiträge: 85
Trusted Member
 

hey,
das Gesetz schreibt vieles vor aber im endefeckt ist es nicht so! Das mit denen 2 Tagen stimmt aber ob die gesplittet werden dürfen weiß ich nicht! Mit denne WE´s dass kann ich dir nicht sagen da wir höchstens alle 2 monate mal ein We haben.

 
Veröffentlicht : 07/09/2008 11:27 am
Ali Baba
(@ali-baba)
Beiträge: 749
Honorable Member
 

Meines Wissens nach gilt das mit den zwei freien WE pro Monat nur für minderjährige Azubis.

Der Glubb is a Debb!
Wou die Hasen Hoosn und die Hosen Huusn haaßn dou is Franken.

 
Veröffentlicht : 07/09/2008 11:31 am



 Eli
(@eli)
Beiträge: 85
Trusted Member
 

ich bin ja prinzipiell auch minderjährig und hab nur alle 2 monate ein we...
aber bei uns is ja auch unterbesetzung

 
Veröffentlicht : 07/09/2008 11:40 am
Ali Baba
(@ali-baba)
Beiträge: 749
Honorable Member
 

Meines Wissens nach müsste es aber so sein und über das Jugendarbeitsschutz geregelt sein. In der Gastro gibt es aber viele "Soll" Bestimmungen und daher recht schwammig. Außerdem sag ichs gern nochmal: "Wo kein Kläger, da kein Richter" 😉

Der Glubb is a Debb!
Wou die Hasen Hoosn und die Hosen Huusn haaßn dou is Franken.

 
Veröffentlicht : 07/09/2008 11:48 am
(@sam1988)
Beiträge: 2
New Member
Themenstarter
 

Also könnt ihr mir im Prinzip nicht weiter helfen!
Die Frage ist was die IHK vorschreibt, und da müssen
sich Betriebe dran halten, und wer es scih gefallen lässt nur
alle zwei monate ein we frei zubekommen, ist selber schuld!

 
Veröffentlicht : 07/09/2008 12:31 pm



Andy
 Andy
(@andy)
Beiträge: 1310
Noble Member
 

Wer nicht damit leben kann, dass er keine 2 freien Wochenenden im Monat hat wohl den falschen Beruf gewählt...

btw, wenn du wissen möchtest was die IHK vorschreibt, dann am besten einfach mal bei der IHK anrufen 😉

God gave us two ears and one mouth, and most people haven't taken the hint.

Disclaimer: Alle meine Posts enthalten meine eigene Meinung.

 
Veröffentlicht : 07/09/2008 12:40 pm
Alex
 Alex
(@gastro-alex)
Beiträge: 3501
Mitglied
 

Ali Baba schrieb es ja schon: Das, was Deine Kollegin Dir erzählte, gilt nur für minderjährige Azubis.
Die IHK schreibt da nichts vor - das wird im Jugendarbeitsschutzgesetz (für Minderjährige) und im Arbeitszeitgesetz (für Volljährige) geregelt. Da Du schon 20 bist, gilt für Dich letzteres - und damit keine Einschränkung bezüglich Arbeit an Wochenenden oder eine Mindestzahl selbiger, die Du frei haben musst.

"Watch, learn and don't eat my cookie!" - Phoebe in Friends S05E14

"Aus Respekt vor dem Arbeitgeber erscheint man eine halbe Stunde vor Arbeitsbeginn, verbeugt sich vor dem Chef und nach Dienstschluss entschuldigt man sich, dass man nun gehen wird, und bedankt sich gleichzeitig, dass man heute arbeiten durfte ..." - Martin Schulz im Rolling Pin 07/2010 - (über das Arbeiten in Japan ...)

hotelfach.de - Gastro-Community und -Fachwissen

 
Veröffentlicht : 08/09/2008 12:15 am
 Eli
(@eli)
Beiträge: 85
Trusted Member
 

wieso soll ich mich beklagen ich arbeite gerne auch wenn halt mal mehrere wes draufgehen so ist es halt in der Gastronomie!

 
Veröffentlicht : 08/09/2008 4:59 pm



Ali Baba
(@ali-baba)
Beiträge: 749
Honorable Member
 

wieso soll ich mich beklagen ich arbeite gerne auch wenn halt mal mehrere wes draufgehen so ist es halt in der Gastronomie!

Bei Dir sollte es aber nicht so sein. Leider werden diese Bestimmungen aber in der Gastro häufig mit Füßen getreten. Wenn Dir das nichts ausmacht ehrt Dich das zwar, aber es machts nicht besser. Du wisr noch früh genug volljährig und musst Leistung bringen 😉

Der Glubb is a Debb!
Wou die Hasen Hoosn und die Hosen Huusn haaßn dou is Franken.

 
Veröffentlicht : 08/09/2008 5:23 pm



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