Hallo zusammen,
meine Freundin arbeitet als Hotelfachfrau in einem mittelgroßen Hotel. Sie hat da Arbeitszeiten, die bei mir, der in einer anderen Branche arbeitet, überhaupt nicht denkbar wären. Ich habe den Eindruck, dass es in ihrem Hotel bzgl. der Zeiten nicht ganz mit rechten Dingen zugeht.
Kann mir bitte jemand, der sich da auskennt, schreiben, ob die folgenden Arbeitszeiten "normal" sind und ob das so erlaubt ist:
Montag bis Sonntag, sieben Tage am Stück jeweils 10.00 bis 20.00 Uhr
Montag frei
Dienstag bis Montag, sieben Tage am Stück jeweils 18.00 bis 06.00 Uhr
Dienstag frei
Mittwoch bis Dienstag, sieben Tage am Stück jeweils 12.00 bis 22.00 Uhr
Wie es danach mit ihrem Schichtplan weitergeht, kann ich nicht sagen.
Über eine unverbindliche Einschätzung würde ich mich sehr freuen. Vielen Dank!
das sind heftige Zeiten, finde ich.
Merkwürdige Aufzählung, ist das richtig so:
Montag bis Sonntag, sieben Tage am Stück jeweils 10.00 bis 20.00 Uhr und Montag frei? Also von Dienstag bis Sonntag etc
Die Zeiten die Du angibst sind in mehreren Beziehungen nicht zulässig.
Es werden unter anderem zulässige Gesamtarbeitszeiten verletzt sowie gesetzliche ruhezeiten nicht eingehalten.
Sollte das Hotel in dem Deine Freundin arbeitet jedoch ein Saisonbetrieb sein kann es ausnahmen geben.
Dies kannst Du allerdings mit einer recht einfachen goolgesuche selbst klären.
PS Einige Angaben über den Vertrag Deiner Freundin würden bei der Einschätzung helfen.
vertragliche Wochen/Monatsstunden, Art des Vertrages, Entlohnung(wg Mindestlohnerrechnung) usw.
Beim Saisonbetrieb ist es möglich, wie Burghotel sagt, dass längere Arbeitszeiten erlaubt sind. Die genaue Formulierung lautet wie folgt:
Für Saisonbetrieb kann die Aufsichtsbehörde (i.d.R. Gewerbeaufsichtsamt, Amt für Arbeitsschutz) längere tägliche Arbeitszeiten bewilligen, wenn die Verlängerung der Arbeitszeit über acht Stunden werktäglich durch eine entsprechende Verkürzung der Arbeitszeit zu anderen Zeiten ausgeglichen wird (§ 15 Abs. 1 Nr. 2 ArbZG). -- c) Befristung: Diese sind erleichtert möglich. Denn die Befristung eines Arbeitsverhältnisses nur für die Saison ist regelmäßig sachlich gerechtfertigt.
Das ist die einzig logische Erklärung. Alles andere wäre meiner Meinung nach zumindest schwierig, im Zweifelsfall sogar illegal.