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Ausbildereignung - AdA - AEVO - Ausbilderschein

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Alex
 Alex
(@gastro-alex)
Beiträge: 3501
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Themenstarter
 

Da ich vor kurzem meine Ausbildereignung erlangt hab und es Fragen nach dem Inhalt und Ablauf gab, hier ein paar Infos:

AdA (Ausbildung der Ausbilder) - Lehrgänge werden von verschiedenen Anbietern offeriert. Man kann die Lehrgänge direkt an der örtlichen IHK, über diverse Seminaranbieter oder einen Fernkurs machen.

Inhalte sind:

  • rechtliche Grundlagen und Vorschriften (z.B. Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG), Berufsbildungsgesetz (BBiG), Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG), Arbeitszeitgesetz (ArbZG))

  • Grundlagen der Ausbildung (Schulsysteme, Ablauf, Aufgaben d. Ausbilder, Beurteilungen)

  • pädagogische Grundlagen ((Lehr-)Methodik, Pädagogik, Didaktik)
  • Auf letzteres wird derzeit besonderen Wert gelegt.

    Die Abschlußprüfung beinhaltet einen schriftlichen und einen praktischen Teil und wird vor der IHK abgelegt.

    Die schriftliche Prüfung dauert 150 Minuten und enthält 10 -12 Situationsvorgaben mit jeweils 4-6 Fragen, so daß man auf insgesamt ca. 56 Aufgaben kommt. Diese werden im Multiple-Choice-Verfahren beantwortet, wobei das "Alles-oder-Nichts"-Prinzip gilt. D.h. wenn 3 Aussagen verlangt werden und man hat 2 davon richtig und eine falsch, wird die gesamte Aufgabe als falsch bewertet. Zum Bestehen benötigt man mind. 50%.

    Bei der praktischen Prüfung macht man entweder eine praktische Unterweisung oder eine Präsentation. Dieser Teil dauert 15 Minuten. Bei der praktischen Unterweisung erarbeitet man mit einem Azubi ein Lernziel, während man bei der Präsentation allein ein didaktisch-methodisches Konzept vorstellt, das mehrere Lernziele enthält.
    Zu beidem muß man eine schriftliche Ausarbeitung abgeben.
    Danach wird man noch in einem 15-minütigem Gespräch zu der Unterweisung/Präsentation befragt.
    Beide Teile werden gleichwertig bewertet und auch hier braucht man mind. 50% zum Bestehen.

    Diese Lehrgänge sind je nach Anbieter recht teuer, von daher empfiehlt es sich, den Arbeitgeber nach einer Beteiligung/Unterstützung zu fragen. Denn auch er kann durch einen geschulten Ausbilder im Haus nur gewinnen.

    Ich hoffe, ich konnte wieder ein wenig weiterhelfen. Bei Fragen einfach posten!

    Alex

    "Watch, learn and don't eat my cookie!" - Phoebe in Friends S05E14

    "Aus Respekt vor dem Arbeitgeber erscheint man eine halbe Stunde vor Arbeitsbeginn, verbeugt sich vor dem Chef und nach Dienstschluss entschuldigt man sich, dass man nun gehen wird, und bedankt sich gleichzeitig, dass man heute arbeiten durfte ..." - Martin Schulz im Rolling Pin 07/2010 - (über das Arbeiten in Japan ...)

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    Veröffentlicht : 15/07/2004 5:15 pm
    sakura
    (@sakura)
    Beiträge: 908
    Prominent Member
     

    Vielen lieben Dank, Alex - ich habe das Lesen dieses mir gewidmedeten Threads sehr genossen. 😉
    Das ist aber ganz schön anspruchsvoll, Du meine Güte! Hast Du sehr viel dafür gelernt?

    Moe: "Damit kannst du einen Ochsen in 40 Sekunden blitzfrittieren."
    Homer: "In 40 Sekunden?! Ich will ihn JETZT!"

     
    Veröffentlicht : 15/07/2004 9:51 pm
    Buffy
    (@buffy)
    Beiträge: 1985
    Noble Member
     

    Danke für die ausführliche Info, Alex. 😀

    Wie lange genau geht so ein Kurs?

    Ich muss leider nach Hause - da wartet noch ein Bett voller Arbeit... 😀

     
    Veröffentlicht : 15/07/2004 10:18 pm



    Alex
     Alex
    (@gastro-alex)
    Beiträge: 3501
    Mitglied
    Themenstarter
     

    @sakura: Bitte, bitte 🙂 ... ehrlich gesagt habe ich fast gar nicht gelernt.
    Vielleicht hatte ich deshalb vorher auch so eine Panik. Allerdings hat sich die später als unbegründet herausgestellt. *puuh*

    @Buffy: Das ist je nach Anbieter unterschiedlich. Ich hab meinen Kurs an der IHK gemacht, der dauerte ohne Prüfung 13 Tage á 9 Unterrichtsstunden über einen guten Monat verteilt.

    P.S.: Das da oben war mein 200. Beitrag 😆

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    Veröffentlicht : 16/07/2004 12:32 am
    (@rote-zora)
    Beiträge: 20
    Eminent Member
     

    Hallihallo,
    ich starte in 2 Wochen mit meinem Ausbilder und hab keine Ahnung auf was ich mich da eingelassen habe. Da ich das Ganze berufsbegleitend mache habe ich auch nicht besonders viel Zeit zum lernen. Mein Chef hat mir jetzt seine Unterlagen für den Lehrgang gegeben(ganz schön trocken! 😯 ); die sind aber aus den achziger Jahren. Hat sich da viel geändert?
    Was ist in der praktischen besser: Unterweisung oder Präsentation? ❓ ❓ ❓

     
    Veröffentlicht : 19/08/2005 4:39 am
    Alex
     Alex
    (@gastro-alex)
    Beiträge: 3501
    Mitglied
    Themenstarter
     

    Hi Rote Zora,

    ob sich da viel geändert hat, weiß ich nicht, da ich die Unterlagen aus den 80ern nicht kenne ;-), aber großartig lernen mußt Du nicht. Natürlich solltest Du während der Prüfung das eine oder andere wissen, aber erstens wird das oft wiederholt und zweitens kennt man vieles aus der Praxis.
    Für einen Ausbilder im Gastgewerbe würde ich die Unterweisung empfehlen: Erstens ist das ein praktischer Beruf und zweitens machst Du Unterweisungen sowieso fast jeden Tag im Betrieb. Nur halt nicht bewusst unter didaktischen Gesichtspunkten. Außerdem gibt es eine große Auswahl an Themen: ein Koch in meinem Lehrgang hat das Filetieren einer Orange unterwiesen. Mein Thema war Eindecken eines Dreigang-Menüs und dabei bin ich schon in arge Zeitschwierigkeiten gekommen. Für die Unterweisung hat man 15 Minuten und die sind schneller vorbei, als man denkt - auch wenn man das vorher nicht denkt ...
    Wenn Dir Präsentationen mehr liegen, kannst Du natürlich auch das machen, aber dort ein Thema für Gastro-Azubis zu finden ist schon schwerer, da die präsentierte "Lerninhaltübermittlung" (hab grad keine Ahnung, wie ich das sonst nennen soll) über 1, vielleicht auch 2 Tage geht.

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    Veröffentlicht : 20/08/2005 2:17 am



    (@rote-zora)
    Beiträge: 20
    Eminent Member
     

    Hi Alex,
    erstmal vielen Dank für Deine Info! 😀 Ich denke auch, daß mir eine Unterweisung leichter fallen würde. Mach ich ja eigentlich jeden Tag...nur über das Thema muß ich mir noch Gedanken machen.
    Weißt Du vielleicht, ob man als Hofa auch Refas ausbilden darf ❓

     
    Veröffentlicht : 22/08/2005 4:40 pm
    Alex
     Alex
    (@gastro-alex)
    Beiträge: 3501
    Mitglied
    Themenstarter
     

    Ausbilden in diesem Sinne eigentlich nicht. Aber natürlich kannst Du Refas in Dingen unterweisen, die in beiden Ausbildungen relevant sind. Für die Antwort auf Deine Frage muß ich aber meinen ersten Satz verbessern: Aufgrund des Lehrstellenmangels wurde ein Gesetz bzw. eine Verordnung zeitlich ausgesetzt und ein Betrieb kann zur Zeit auch ohne einen geprüften Ausbilder ausbilden.
    Eine genaue Antwort auf Deine Frage ist also schwierig. Prinzipiell darfst Du Refas ausbilden bzw. unterweisen, aber in einen Prüfungsausschuß für Refas wirst Du wohl nicht so schnell kommen.
    Beantwortet das irgendwie Deine Frage?

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    Veröffentlicht : 22/08/2005 8:09 pm
    (@rote-zora)
    Beiträge: 20
    Eminent Member
     

    Ja, ich glaube schon, dankeschön.
    Ich arbeite im Moment in einem Restaurant und mein Chef ist bisher der Einzige, der den Ausbilder gemacht hat. Der ist aber Koch und kann daher eigentlich keine Refas ausbilden. Es scheint aber nach einer gewissen Berufserfahrung trotzdem möglich zu sein.
    Im Prinzip habe ich ja auch alles gelernt, was eine Refa wissen muß(nur mit dem filetieren habe ich´s nicht so 😳 ).

     
    Veröffentlicht : 23/08/2005 4:30 am



    Alex
     Alex
    (@gastro-alex)
    Beiträge: 3501
    Mitglied
    Themenstarter
     

    Stimmt, um in einem Beruf ausbilden zu können bzw. als Voraussetzung für den Ausbilderlehrgang reicht auch, den Beruf mindestens zwei Jahre ausgeübt zu haben. Sorry, für die Unklarheit.

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    Veröffentlicht : 24/08/2005 1:59 am
    (@rote-zora)
    Beiträge: 20
    Eminent Member
     

    Unklarheit ❓ ❓ ❓
    Danke für Deine Hilfe! Jetzt kann ich beruhigt den Ausbilder machen und weiß, daß es nicht "umsonst" ist. Wäre ja total blöd gewesen, wenn ich garnicht das Recht hätte unseren neuen Lehrling(Refa) auszubilden....
    😉

     
    Veröffentlicht : 26/08/2005 2:06 am
    (@egal002001)
    Beiträge: 16
    Active Member
     

    erstmal danke das du dir soviel mühe gemacht hast das alles hier so gut zu erklären ich glaube das man den ada schein erst mit 25 machen darf ist das wahr??

    und du hast geschrieben das man wenn man 2 jahre ausgelernt ist auch den azubis etwas beibringen darf hab ich das richtig verstanden?

     
    Veröffentlicht : 06/09/2005 8:33 pm



    (@rote-zora)
    Beiträge: 20
    Eminent Member
     

    Hi egal002001,
    Mindestalter für den Ausbilder ist eigentlich 24 Jahre. Wenn Du allerdings genug Berufserfahrung hast, kannst Du das schon früher machen. Dafür brauchst Du auch keine 2 Jahre Berufserfahrung, denke ich. In meinem Kurs sind auf jeden Fall Mädels, die ihre Ausbildung gerade erst beendet haben und noch keine 24 Jahre alt sind(Vorstellungsrunde 😉 ).
    Ich hatte heute übrigens meinen ersten Schultag ❗
    Liebe Grüße

     
    Veröffentlicht : 07/09/2005 1:22 am
    sakura
    (@sakura)
    Beiträge: 908
    Prominent Member
     

    Und, war´s interessant?

    Moe: "Damit kannst du einen Ochsen in 40 Sekunden blitzfrittieren."
    Homer: "In 40 Sekunden?! Ich will ihn JETZT!"

     
    Veröffentlicht : 07/09/2005 11:20 am
    (@rote-zora)
    Beiträge: 20
    Eminent Member
     

    Naja, wir haben erstmal einen Berg von Unterlagen bekommen und dann die übliche Vorstellungsrunde hinter uns gebracht. 😳 Viel ist gestern noch nicht passiert. Aber der Berg macht mir schon etwas Sorgen. Muß ich das Alles an der Prüfung wissen? 😕

     
    Veröffentlicht : 07/09/2005 5:05 pm



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