Also, in meinem Lehrbetrieb gibt es den Arbeitsvertrag nicht. Die Festangestellten arbeiten auch seit über 20 Jahren im Hotel, haben aber noch keinen formgerechten Vertrag in der Hand. Worauf ich auch mal meine Lehrerin dadrauf angesprochen habe....
Ich habe bis heute eine mündl. Zusage. Doch meine Ausbilderin will mir den Vertrag vorbereiten (hat sie gesagt) sobald ich diesen Monat die Praktische bestanden habe... Natürlich werde ich mir das zuhause mal durchlesen und nicht einfach so unterschreiben...
Kann ich denn etwas dagegen unternehmen, falls sie auch nach der (hoffentlich) bestandenen Prüfung einen formgerchten Vertrag ablehnen würde???
°°Das Leben ist ein scheiß Spiel...aber die Grafik ist verdammt geil!!°°
Hallo,
hier mal ein Auszug von Dr. Otto von abc-recht.de:
"Auch mündliche Arbeitsverträge sind wirksam - zum Mindestinhalt von Arbeitsverträgen
In kleineren Unternehmen ist es auch heute noch üblich, die Arbeitsbedingungen mündlich zu besprechen und den Arbeitsvertrag mündlich abzuschließen. Auch ein mündlich abgeschlossener Arbeitsvertrag ist ein gültiger Arbeitsvertrag. Bei Meinungsverschiedenheiten haben es aber Arbeitnehmer und Arbeitgeber schwer, zu beweisen, was tatsächlich vereinbart worden ist. Um diesen Schwierigkeiten zu begegnen, hat der Gesetzgeber jeden Arbeitgeber verpflichtet, die Arbeitsbedingungen innerhalb eines Monats nach dem vereinbarten Beginn des Arbeitsverhältnisses schriftlich zu bestätigen (§ 2 Nachweisgesetz), wenn kein schriftlicher Arbeitsvertrag abgeschlossen wurde.
Der Mindestinhalt der Niederschrift der Arbeitsbedingungen ist gesetzlich geregelt. Diesen Mindestinhalt muss auch ein schriftlicher Arbeitsvertrag haben. Hat er diesen nicht, muss der Arbeitgeber zusätzlich eine Niederschrift der Arbeitsbedingungen aushändigen.
Anhand der folgenden Übersicht können Sie prüfen, ob Ihr Arbeitsvertrag oder die Ihnen ausgehändigte Niederschrift den gesetzlichen Anforderungen entspricht. Ist dies nicht der Fall, sollten Sie Ihren Arbeitgeber unter Hinweis auf das Nachweisgesetz um entsprechende Änderung bitten.
Mindestinhalt Arbeitsvertrag/Niederschrift:
Name und Anschrift des Arbeitgebers;
Name und Anschrift des Arbeitnehmers;
Zeitpunkt des Beginns des Arbeitsverhältnisses;
bei einem befristeten Arbeitsverhältnis die vorhersehbare Dauer, also das Ende der Befristung;
Arbeitsort;
Bezeichnung oder allgemeine Beschreibung der vom Arbeitnehmer zu leistenden Tätigkeit;
Zusammensetzung und Höhe des Arbeitsentgelts, einschließlich der Zuschläge, Zulagen, Prämien und Sonderzahlungen sowie anderer Entgeltsbestandteile;
Fälligkeit des Arbeitsentgelts und seiner sonstigen Bestandteile;
vereinbarte Arbeitszeit;
Dauer des jährlichen Erholungsurlaubs;
Kündigungsfrist;
Hinweis auf Tarifverträge oder Betriebsvereinbarungen, die auf das Arbeitsverhältnis Anwendung finden.
Ändern sich die Vertragsbedingungen, muss der Arbeitgeber dies spätestens einen Monat nach Eintritt der Änderungen schriftlich mitteilen. Diese Verpflichtung entfällt bei einer Änderung gesetzlicher Vorschriften, von Tarifverträgen oder Betriebsvereinbarungen."
Bei weiteren Fragen o.ä. kannst mir immer gerne ne PM schicken. Vielleicht hilft dir das weiter :super:
I learned
I am learning
I will learn
Hallo, leider muss ich das mit dem Vertrag erstmal auf Eis legen da ich leider meine prakt.Prüfung nicht bestanden habe. Sobald ich es in der Tasche habe, werde ich in meinem Betrieb das Thema "Arbeitsvertrag" wieder ansprechen.
Dankeschön für die Info
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Ich wurde jetzt doch noch von meinem Lehbetrieb übernommen und meine Ausbilderin(unsere FOM) hat mir heute gesagt, dass sei den Vertrag in den nächsten Tagen fertig machen wird. (Obwohl ich seit dem 12.01. nach der bestandenen Prüfung 😀 wieder in meinem Lehrbetrieb als Teilzeitkraft arbeite).
Auf einigen Internet-Seiten habe ich auch gelesen, dass wenn der Azubi in seinem Lehrbetrieb einfach nach der bestandenen Prüfung "weiterarbeitet", dass er automatisch einen Arbeitsplatz und damit einen unbefristeten Arbeitsvertrag hat.
Das wäre ja dann auf mich zutreffend. Vielleicht weiß das unsere FOM einfach nicht?? 😀 😀 Wäre ja eigentlich auch zu meinen Gunsten 🙂 Oder?
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Hallo ich hätte da eine Frage,
unsere FOM wird den Vertrag für mich (nochimmer) fertig machen. Aber was für ein Vertrag würde ich dann denn jetzt bekommen? Eine als befristet (wenn das da so steht) oder eine als unbefristet, da ich seit einem Monat ohne einen Vertrag weitergearbeitet habe.
Was ist dann richtig?
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Richtig ist, dass was ihr "verhandelt". Verträge schließt man in beiderseitigem Einvernehmen ab.
Auf welcher Basis arbeitest Du denn Teilzeit?
Wenn Du nach Bestehen Deiner Prüfung weiterbeschäftigst wurdest, bist Du unbefristet beschäftigt.
Wenn Du einen anderslautenden Vertrag abschließt, dann gilt wohl dieser (beides ohne Gewähr).
"Watch, learn and don't eat my cookie!" - Phoebe in Friends S05E14
"Aus Respekt vor dem Arbeitgeber erscheint man eine halbe Stunde vor Arbeitsbeginn, verbeugt sich vor dem Chef und nach Dienstschluss entschuldigt man sich, dass man nun gehen wird, und bedankt sich gleichzeitig, dass man heute arbeiten durfte ..." - Martin Schulz im Rolling Pin 07/2010 - (über das Arbeiten in Japan ...)
Hallo Ayla88,
siehe §24 BBiG
§ 24 Weiterarbeit
Werden Auszubildende im Anschluss an das Berufsausbildungsverhältnis beschäftigt, ohne dass hierüber ausdrücklich etwas vereinbart worden ist, so gilt ein Arbeitsverhältnis auf unbestimmte Zeit als begründet.
Wenn du jetzt einen anders lautenden Vertrag abschließt, ist dieser die Grundlage deines Beschäftigungsverhältnisses.
"Ohne Vertrag" bist du ja nicht wirklich. Du hast halt nur nichts schriftlich. Alle andere Punkte müssten dann analog aus Betriebsvereinbarung / Tarifvertrag o.ä. angewendet werden.
Da Du im Moment quasi ein unbefristetes Arbeitsverhältnis hast, kann Dir auch kein befristetes mehr angeboten werden bzw. ist es nichtig - im Moment hast Du ein unbefristetes Arbeitsverhältnis, egal, was Dir angeboten wird (oder was Du unterschreibst) - immernoch ohne Gewähr.
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"Aus Respekt vor dem Arbeitgeber erscheint man eine halbe Stunde vor Arbeitsbeginn, verbeugt sich vor dem Chef und nach Dienstschluss entschuldigt man sich, dass man nun gehen wird, und bedankt sich gleichzeitig, dass man heute arbeiten durfte ..." - Martin Schulz im Rolling Pin 07/2010 - (über das Arbeiten in Japan ...)
Hallo,
vielen Dank erstmal für die ganzen Info's.
Ich weiß jetzt schonmal meine Stundenzahl,dies beträgt 108 Stunden /Monat als Teilzeitkraft.
Sie meinte, mit der Zeit würde sie mir meine Stundenzahl erhöhen, doch für's erste bleibt es dabei.
@ Alex: lt. deiner Aussage bin und bleibe ich eine unbefristete Teilzeitkraft, egal was ich in der nächsten Zeit unterschreiben sollte.
Doch Doc_debil hat was anderes geschrieben. Das irritiert mich jetzt irgendwie.
Also (sry, ich hab Doc_debil's Aussage irgendwie nihct verstanden) und wenn unsere FOM mir in den nächsten Tagen einen befristeten Vertrag vorlegen würde, wäre ich dann ab dem Zeitpunkt dann DOCH NOCH eine BEFRISTETE KRAFT? Eigentlich schon. Weil ich das ja dann so akzeptiere und unterschriebe. Oder?
Ich bitte noch um eine kleine Hilfe. Dankeschön.
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Warum arbeitest du eig direkt nach der Ausbildung als teilzeitkraft? Nur mal so rein interessenhalber...;)
De facto hast du im Moment ein unbefristetes Arbeitsverhältnis und dies kann nicht in ein befristetes umgewandelt werden.
Wenn du es unterschreibst, denke ich, wird es befristet, kann ja sein, dass es dein eigener Wunsch war. Wobei ich es ehrlich gesagt auch nicht ganz Blicke. Und darum sollte man auch nicht einfach alles mal unterschreiben und sich auf das rechtliche Halbwissen einiger weniger verlassen.
Seamos realistos y hagamos lo imposible. URUGUAY, EL PAIS DE MI CORAZON Y EL MEJOR LUGAR DEL MUNDO!
Warum arbeitest du eig direkt nach der Ausbildung als teilzeitkraft? Nur mal so rein interessenhalber...;)
De facto hast du im Moment ein unbefristetes Arbeitsverhältnis und dies kann nicht in ein befristetes umgewandelt werden.
Wenn du es unterschreibst, denke ich, wird es befristet, kann ja sein, dass es dein eigener Wunsch war. Wobei ich es ehrlich gesagt auch nicht ganz Blicke. Und darum sollte man auch nicht einfach alles mal unterschreiben und sich auf das rechtliche Halbwissen einiger weniger verlassen.
Hallo Mone88,
danke, jetzt habe ich es verstanden.
Zu deiner ersten Frage:
Als eine Vollzeitkraft wäre ich für mein Lehrbetrieb (Hotel Garni) zu teuer, ich würde hier nie 1.800,- Brutto verdienen. Unsere FOM ist die einzige die so viel verdient. 👿
Ich hab mir gedacht, da ich ja eh noch meinen Führerschein machen muss, bleieb cih fürs Erste hier und ich stehe nicht ohne einen Arbeitsplatz da.
Danach fange ich wieder mit den Bewerbungen am Empfang an.
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Auch ohne schriftlichen Arbeitsvertrag wird ein Arbeitsvertrag "durch schlüssiges Handeln" geschlossen.
Will heißen:
Der alte Arbeitsvertrag der Ausbildung erlischt mit Bestehen der Prüfung.
Setzt du nun deine Tätigkeit im Betrieb fort und dein Ausbilder / Chef hat davon Kenntnis, wird ein neuer Arbeitsvertrag durch schlüssiges Handeln abgeschlossen.
Da du nun Teilzeit dort arbeitest und scheinbar alle damit einverstanden sind, ist es das was du hast.
Ein unbefristeten Teilzeitarbeitsvertrag 🙂
Wenn dir das reicht, bitte schön 🙂