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Urlaub zurückzahlen bei Ende des Arbeitsverhältnisses?

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(@melanie82)
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Themenstarter
 

Kennt jemand die Rechtslage, wenn ein Arbeitsverhältnis endet (nach Kündigung vom Betrieb bzw. vom Arbeitnehmer) und der Urlaub schon genommen wurde? Muss man den Urlaub dann zurückbezahlen? Oder ist das Pech für den Betrieb?

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Veröffentlicht : 18/04/2008 7:35 pm
Alex
 Alex
(@gastro-alex)
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Das ist erstmal Pech vom Betrieb. Allerdings solltest Du beim Ausscheiden eine Bescheinigung Deines Arbeitgebers bekommen, auf der Deine genommenen Urlaubstage verzeichnet sind. Diese legst Du beim nächsten Arbeitgeber wieder vor, sodass Dein Jahresurlaub gleich bleibt.

"Watch, learn and don't eat my cookie!" - Phoebe in Friends S05E14

"Aus Respekt vor dem Arbeitgeber erscheint man eine halbe Stunde vor Arbeitsbeginn, verbeugt sich vor dem Chef und nach Dienstschluss entschuldigt man sich, dass man nun gehen wird, und bedankt sich gleichzeitig, dass man heute arbeiten durfte ..." - Martin Schulz im Rolling Pin 07/2010 - (über das Arbeiten in Japan ...)

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Veröffentlicht : 21/04/2008 1:49 am
TheKrümel
(@thekruemel)
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Estimable Member
 

Das wusst ich ja gar nicht, also muss ich beim nächsten Arbeitgeber eine Urlaubsbescheinigung vorlegen, oder seh ich das falsch?

 
Veröffentlicht : 24/04/2008 4:33 pm



Alex
 Alex
(@gastro-alex)
Beiträge: 3501
Mitglied
 

Theoretisch ja.
Praktisch ... 🙄 😆

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"Aus Respekt vor dem Arbeitgeber erscheint man eine halbe Stunde vor Arbeitsbeginn, verbeugt sich vor dem Chef und nach Dienstschluss entschuldigt man sich, dass man nun gehen wird, und bedankt sich gleichzeitig, dass man heute arbeiten durfte ..." - Martin Schulz im Rolling Pin 07/2010 - (über das Arbeiten in Japan ...)

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Veröffentlicht : 24/04/2008 6:01 pm
(@melanie82)
Beiträge: 412
Reputable Member
Themenstarter
 

Hab ich auch noch nie gehört... Wundert mich jetzt, weil wenn mir der eine Arbeitgeber besonders viele Urlaubstage/Jahr gibt, und ich da ein halbes Jahr bin, daran orientiert sich doch der nächste Arbeitgeber nicht? Oder etwa doch?

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Veröffentlicht : 27/04/2008 7:49 pm
 Haze
(@haze)
Beiträge: 738
Honorable Member
 

Sowas hab ich auch noch nie gehört, um ehrlich zu sein, ich kann mich auch nicht erinnern, das das bei meiner Familie oder so mal vorkommen ist. Aber man lernt ja nie aus.. wobei ich es nachvollziehen kann, wenn ich bis Juni in einem Betrieb bin und keinen Tag Urlaub hatte, dann den Betrieb wechsel, dann hatte ich keinen Urlaub und mein neuer Chef wird mir wohl kaum den Urlaub geben, denn ich gern bis Juni gehabt hätte 😀

 
Veröffentlicht : 27/04/2008 7:54 pm



Alex
 Alex
(@gastro-alex)
Beiträge: 3501
Mitglied
 

Wie gesagt, das unterscheidet sich natürlich in Theorie und Praxis.
Vom Gesetz her ist die Doppelbeanspruchung von Urlaub ausgeschlossen. Dafür gibt's die o.g. Bescheinigung.
Aber meistens wird das über die Tarifverträge (also die anteilige Berechnung) bzw. intern geregelt.

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Veröffentlicht : 28/04/2008 3:52 am
 Till
(@till)
Beiträge: 441
Reputable Member
 

Also ich kenne das so das "zuviel" genommener Urlaub einfach mit dem letzten Gehalt verrechnet wird. Wobei oft dann von seiten des Betriebes ein Auge zugedrückt wird. Im umgekehrten Fall wird der Urlaub einfach lohntechnisch "hintendran" gehängt und der Austrittstermin nach hinten verschoben.
Diese Bescheinigung mag es geben ich habe aber noch nie was von ihr gehört.

Hier könnte Ihre Werbung stehen!

 
Veröffentlicht : 06/05/2008 11:48 pm



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