hey leute, ich hätte da mal ein paar fragen, vllt. könnt ihr mir ja helfen.
also, ich arbeite in einem hotel, das 1x im sommer und 1x im winter betriebsferien macht, jeweils in den ferien, was für mich eigentlich total blöd ist, weil ich dann immer in den ferien in urlaub fahren muss und das total teuer ist. außerdem werden bei uns keine feiertage ausgeglichen (wie gestern z.B.). ich habe nie einen vertrag unterschrieben, habe aber eine mündliche vereinbarung eines tarifvertrages mit meinem chef getroffen, denn er hat die monatsasbeitszeit auch auf 169 stunden festgesetzt. kann mir vielleicht mal jemand so einen vertrag schicken, damit ich weiß, was der so alles beinhaltet?
dann würden sich damit auch die anderen fragen erledigen, z.b.höhe des urlaubgeldes oder ob ich überhaupt anspruch habe.
danke schonmal
Der Gast ist nur solange König, wie er sich auch so benimmt!!
Ich habe leider nur Zwei Arme, hätte ich drei, wäre ich im Zirkus!!
Hallo Cosch87,
Was bedeutet "Feiertage werden nicht ausgeglichen"? Du bekommst keinen Guttag aufgeschrieben oder an einem anderen Tag dafür frei?
Und wieso hast Du keinen Arbeitsvertrag? Sorry für die Paragraphenreiterei, aber Dein Arbeitgeber hat Dir die wesentlichen Bestandteile des Vertrages schriftlich und unterschrieben auszuhändigen. Das ist Gesetz und letztendlich auch in Deinem eigenen Interesse. Also sieh zu, dass Du was Schriftliches bekommst!
Der Tarifvertrag wird Dir nichts nützen, wenn Dein Chef kein Mitglied im entsprechenden Arbeitgeberverband ist und der Tarifvertrag nicht für allgemeinverbindlich erklärt worden ist. Wie das in NRW ist, weiß ich leider nicht.
Anspruch auf Urlaubsgeld hast Du m.E. generell nicht. Das ist eine freiwillige Leistung des AG.
Gruß,
Alex
"Watch, learn and don't eat my cookie!" - Phoebe in Friends S05E14
"Aus Respekt vor dem Arbeitgeber erscheint man eine halbe Stunde vor Arbeitsbeginn, verbeugt sich vor dem Chef und nach Dienstschluss entschuldigt man sich, dass man nun gehen wird, und bedankt sich gleichzeitig, dass man heute arbeiten durfte ..." - Martin Schulz im Rolling Pin 07/2010 - (über das Arbeiten in Japan ...)
richtig, ich bekomme keine guttage und auch keinen ausgleich, habe mich mal erkundigt, das sind bei mir 8 feier tage pro jahr, an denen ich arbeiten muss. aber iich spreche morgen mit meinem chef. soweit ich weiß, ist der betrieb mitglied im dehoga und in der gewerkschaft, reicht das? kenne mich mit sowas nicht so besonders aus, weil ich mir da bis jetzt noch keine gedanken machen musste. wie ist das denn mit den urlaubstagen? der gesetzliche mindesturlaub liegt bei 24 tagen, richtig?
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Ich habe leider nur Zwei Arme, hätte ich drei, wäre ich im Zirkus!!
Stimmt, DeHoGa war der Verband, der mir vorhin nicht eingefallen ist. 😉 Und wenn Dein Chef darin Mitglied ist, gilt m.W. auch der jeweilige Tarifvertrag.
Dass Du keinen Ausgleich für Arbeit an einem Feiertag erhältst, verstösst gegen das Gesetz!
Der gesetzliche Mindesturlaub beträgt zwar 24 Tage, aber das sind Werktage - also inkl. Samstag. Umgerechnet auf eine 5-Tage-Woche hast du also Anspruch auf mindestens 20 Arbeitstage.
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"Aus Respekt vor dem Arbeitgeber erscheint man eine halbe Stunde vor Arbeitsbeginn, verbeugt sich vor dem Chef und nach Dienstschluss entschuldigt man sich, dass man nun gehen wird, und bedankt sich gleichzeitig, dass man heute arbeiten durfte ..." - Martin Schulz im Rolling Pin 07/2010 - (über das Arbeiten in Japan ...)
Wende Dich an die Gewerkschaft Nahrung, Genuß, Gaststätten:
Der Manteltarifvertrag und der Entgelttarifvertrag sind allgemeinverbindlich
Allgemeinverbindliche Tarifverträge müssen von den Tarifvertragsparteien zum Selbstkostenpreis abgegeben werden.
Durchführungsverordnung (DVO) zum TVG:
"§ 5 - Ist ein Antrag auf Allgemeinverbindlicherklärung bekannt gemacht worden, so können Arbeitgeber und Arbeitnehmer, die von der Allgemeinverbindlicherklärung betroffen werden würden, von einer der Tarifvertragsparteien eine Abschrift des Tarifvertrages gegen Erstattung der Selbstkosten verlangen. Ist die Allgemeinverbindlicherklärung eines Änderungstarifvertrages beantragt worden, so ist auch eine Abschrift des geänderten Tarifvertrages zu übersenden. Selbstkosten sind die Papier- und Vervielfältigungs- oder Druckkosten sowie das Übersendungsporto.
§ 9 - Arbeitgeber und Arbeitnehmer, für die der Tarifvertrag infolge der Allgemeinverbindlicherkärung (AVE) verbindlich ist, können von einer der Tarifvertragsparteien eine Abschrift des Tarifvertrages gegen Erstattung der Selbstkosten (§ 5 Satz 2 und 3 gilt entsprechend) verlangen."
Der Manteltarif ist unter:
http://www.tarif-line.de/MTV_HOGA_2007.pdf
zu downloaden
Urlaub: 28 Arbeitstage = 5,6 Wochen, da 5-Tagewoche
Urlaubsgeld: 16,36 Euro pro Urlaubstag zusätzlich zum Gehalt
Feiertage müssen binnen 3 Wochen abgefeiert werden oder pro Feiertag mit 1/22 des Monatsgehaltes zzgl. 25 % Feiertagszuschlag
steht alles in dem Manteltarif
Gegen Betriebsferien kannst Du allerdings nicht viel machen.
Alex hat schon auf das Nachweisgesetz hingewiesen, danach hat Dir der Chef binnen 4 Wochen nach Arbeitsaufnahme eine Niederschrift der Arbeitsbedingungen auszuhändigen.
gruss friesenotto
Dieser Beitrag wurde extrem umweltfreundlich aus wiederverwerteten Buchstaben und Wörtern von weggeworfenen e-mails geschrieben und ist deshalb voll digital abbaubar!
danke euch beiden. das hat mir alles sehr geholfen!!! bei meinem alten chef war das nämlich so, dass ich pro monat 2,5 urlaubstage hatte, was dann ja aufs jahr gesehen ja 30 tage sind. mal sehen, ich habe letztens schon eine kleine gehaltserhöhung ausgehandelt und habe eh noch eine ganze menge mit meinem chef zu besprechen und wenn ich einmal dabei bin....
danke vielmals!!!
Der Gast ist nur solange König, wie er sich auch so benimmt!!
Ich habe leider nur Zwei Arme, hätte ich drei, wäre ich im Zirkus!!
...Also für mich hört sich das eher so an als wenn es überhaupt gar keinen Vertrag gibt, und du im Prinzip schwarz arbeitest!!
So würde sich deine Behandlung nämlich am ehesten erklären lassen!
Klär das dringend ab!
DAS ist 5 Sterne!!!
klar, deswegen zahl ich auch steuern und sozialabgaben und bin überall gemeldet. jetzt hör aber auf. mein vater war mal 2 jahre arbeitslos und hat dann auch erstmal ohne arbeitsvertrag gearbeitet, weil er froh war nen job zu haben und nicht quengeln wollte, aber im prinzip läuft außer dieser feiertagsgeschichte bei uns alles so wie es sein soll. ich sag ja, ich werd mal mit ihm sprechen, aber bei uns geht alles mit rechten dingen zu, keine sorge
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Ich habe leider nur Zwei Arme, hätte ich drei, wäre ich im Zirkus!!
Es ist doch auch für dich gut, wenn du einen Vertrag in den Händen hast, sonst könnte er dir ja jederzeit sagen, das du morgen nicht mehr kommen brauchst und könntest nichts dagegen tun.
Und bei mir in der Arbeit ist es auch so, pro Monat kriegen wir 2 Tage Urlaub, insgesamt also 24, die wir individuell einsetzen können und auch Feiertage - wie bei jedem "normalen" Arbeitnehmer - werden genommen, vlt nicht an dem Feiertag, aber als Ausgleich an einem anderen Tag.