Hallo zusammen, wurde von meinem Betrieb übernommen, kann mir jemand diese Vetragsklausel erklären, ob das jetzt heißt, der Vetrag ist befristet, oder verlängert sich nach der Probezeit??
Probezeit / Kündigung / Vertragsdauer
Das Arbeitsverhältnis wird zunächst auf die Dauer von sechs Monaten befristet zur Probe abgeschlossen und endet am 31. August 2008, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Innerhalb der Probezeit kann, entsprechend der gesetzlichen Regelung, jederzeit mit einer Frist von zwei Wochen gekündit werden.
Wird das Arbeitsverhältnis über die vereinbarte Probezeit hinaus fortgesetzt, so gilt es als von vorne herein auf unbestimmte Zeit geschlossen. Es unterliegt nach Ablauf der Probezeit den gesetzlichen Kündigungsfristen. Verlängerungen der Kündigungsfrist aufgrund Betriebszugehörigkeit gelten für beide Vertragsparteien. Die Kündigung vor Beginn des Arbeitsverhältnisses ist unzulässig. [...]
Dank euch!
Der Vertrag ist auf ein halbes Jahr befristet. (Probezeit) Bei einer (stillschweigenden) Verlängerung ändert er sich in einen unbefristeten Vertrag (mit Kündigungsfrist)
Don't let me be misunderstood, Santa Esmeralda
kann gidonpixel nicht zustimmen für mich beträgt die Probezeit zwar auch 6 Monate danach verlängert sich der Vertrag "stillschweigend" endet aber definitiv am 31. August ❗
Ich gehe mal davon aus das der Vertrag ab November geschlossen wurde?!? Dann enden die 6 Monate Probezeit ja bereits im April oder hab ich da was falsch verstanden???
I am what I am
@Luna
Sorry, hab vergessen zu erwähnen, dass der Vertrag, erst ab 1.03.08 läuft.
Greetz
Das wollte ich gerade fragen - ohne Antrittsdatum macht das ganze nämlich keinen Sinn. 😉
Nun dürfte wieder die Auslegung von gidonpixel gelten.
"Watch, learn and don't eat my cookie!" - Phoebe in Friends S05E14
"Aus Respekt vor dem Arbeitgeber erscheint man eine halbe Stunde vor Arbeitsbeginn, verbeugt sich vor dem Chef und nach Dienstschluss entschuldigt man sich, dass man nun gehen wird, und bedankt sich gleichzeitig, dass man heute arbeiten durfte ..." - Martin Schulz im Rolling Pin 07/2010 - (über das Arbeiten in Japan ...)
Wobei das aber auch etwas sinnlos ist. Wieso überhaupt diese Klausel einbauen? Dann doch lieber gleich einen unbefristeten Vertrag mit gleicher Probezeit. Denn ob ich einen befristeten Vertrag auslaufen lasse oder ich am letzten Tag der Probezeit kündige kommt aufs gleiche raus. Sollte der Vertrag verlängert werden, muss ja auch wieder ein neuer her, da selbst eine mündlich vereinbarte Regelung auch in Schriftform festgehalten werden muss.
Im obigen Fall muss eben kein neuer Vertrag her - da der letzte Satz das neue Arbeitsverhältnis begründet. Außerdem ist für ein Arbeitsverhältnis grundsätzlich auch eine mündlich vereinbarte Regelung gültig. Wird halt nur schwierig, etwas zu beweisen.
Obige Klausel hat den Vorteil, dass man den Arbeitnehmer nicht erst extra kündigen muss.
Wobei sie natürlich extrem arbeitnehmerunfreundlich ist. Blacksammy hängt eigentlich bis zum 01.09. in der Luft, was seine berufliche Zukunft angeht. Zudem finde ich eine sechsmonatige Probezeit bei der Übernahme eines Azubis mehr als fraglich. Immerhin arbeitet er dann schon mind. 2,5 Jahre im Betrieb, was soll da noch grossartig "erprobt" werden?!
Blacksammy: Sorge auf jeden Fall dafür, dass Du noch vor Ablauf der Probezeit eine (schriftliche) Verlängerungszusage bekommst - sonst hast Du im schlechtesten Fall am 01.09. keinen Job mehr.
Außerdem könntest Du nochmal die Länge der Probezeit ansprechen, wenn Du Dir mehr Sicherheit verschaffen möchtest. Als Standardklausel für neue Arbeitnehmer ist dies sicherlich noch ok, aber für einen Arbeitnehmer, den man schon mehrere Jahre kennt, spricht das nicht unbedingt (kannst Du ja so argumentieren).
"Watch, learn and don't eat my cookie!" - Phoebe in Friends S05E14
"Aus Respekt vor dem Arbeitgeber erscheint man eine halbe Stunde vor Arbeitsbeginn, verbeugt sich vor dem Chef und nach Dienstschluss entschuldigt man sich, dass man nun gehen wird, und bedankt sich gleichzeitig, dass man heute arbeiten durfte ..." - Martin Schulz im Rolling Pin 07/2010 - (über das Arbeiten in Japan ...)