❓ alle Nighties: gibt es einen ofiziellen Nachtzuschlag fuer Nachtarbeit? Heisst: verdient der Nighty mehr als Tagesrezepzionisten bzw. gleichviel wie shiftleader oder nicht??)
Don't let me be misunderstood, Santa Esmeralda
Es gibt ihn m.E. offiziell, wenn er im (Mantel-)tarifvertrag festgelegt ist.
Ich habe damals Nachtzuschlag erhalten, weiß aber nicht auf welcher Basis. Es war eine Pauschale, vermutlich freiwillig, aber genauer weiß ich es leider nicht.
"Watch, learn and don't eat my cookie!" - Phoebe in Friends S05E14
"Aus Respekt vor dem Arbeitgeber erscheint man eine halbe Stunde vor Arbeitsbeginn, verbeugt sich vor dem Chef und nach Dienstschluss entschuldigt man sich, dass man nun gehen wird, und bedankt sich gleichzeitig, dass man heute arbeiten durfte ..." - Martin Schulz im Rolling Pin 07/2010 - (über das Arbeiten in Japan ...)
Hallo!
Da hätte ich auch eine Frage! Hab gerade einen unterschriftsreifen Arbeitsvertrag zum Night Auditor vor mir liegen, bin aber mit den 50€ Sonn-Feiertag und Nachtzuschlag monatlich zum Tarifgehalt gar nicht so zufrieden! Weiss da jemand ob das okay ist? Andere erzählen mir von mindestens 25% mehr von 20-6 Uhr! Ich finds jetzt ehrlich gesagt auch etwas..wenig..
Ist ein tolles Haus etc..aber ich will mich halt trotzdem fair behaldelt wissen..daher..wenn jemand mehr weiss..
Bei diesem "§ 3b estg" der das "regelt", blicke ich nicht so ganz durch..
HI hab das ma gefunden..
- für Nachtarbeit 25%
(Nachtarbeit ist jede Arbeit, die mehr als zwei Stunden der Nachtzeit umfaßt; Nachtzeit ist dabei die Zeit von 22.00 bis 6.00 Uhr)
- für Nachtarbeit in der Zeit von 0.00 bis 4.00 Uhr 40%
(wenn die Nachtarbeit vor 0.00 Uhr aufgenommen wird)
- für Sonntagsarbeit 50%
- für Arbeit an gesetzlichen Feiertagen 125%
(die gesetzlichen Feiertage werden durch am Ort der Arbeitsstätte geltenden Vorschriften bestimmt)
- für Arbeit an Silvester (31. Dezember) ab 14.00 Uhr 125%
- für Arbeit an Heiligabend (24. Dezember) ab 14.00 Uhr 150%
- für Arbeit am 1. & 2. Weihnachtsfeiertag (25./26. Dez.) 150%
- für Arbeit am 01. Mai 150%
Als Sonntagsarbeit und Feiertagsarbeit gilt auch die Arbeit in der Zeit von 0.00 bis 4.00 Uhr des auf den Sonntag oder Feiertag folgenden Tages, wenn die Nachtarbeit vor 0.00 Uhr aufgenommen wird.
Ganz besonders wichtig ist, daß über die tatsächlich geleistete SFN-Arbeit ein Nachweis geführt wird. Ist dies nicht der Fall, entfällt die Steuerfreiheit.
Hoffe das hilft euch weiter
Liebe Grüße
Nun ja..das ist eben dieser "§ 3b estg"! Jetzt ist die Frage..MUSS sich der Arbeitgeber daran halten? Weil..wenn ja..dann müsste er mir ja weeeeeitaus mehr bezahlen..will halt auch nicht gross nachhaken weil sie sonst immer einen anderen haben der den Job auch für weniger macht!
Ich mach ihn ja auch so..ist auch gutes Geld..nur..wenn´s so viel mehr wäre..wir schlagen uns ja immerhin die Nächte um die Ohren..wär´s natürlich weitaus lohnenswerter..hm..
Und nur 50 € mehr verdienen als ein "Tagmensch" der den angenehmeren Job hat..von der Arbeit und vor allem von den Zeiten..
..hält mich ein wenig davon ab den Vertrag morgen loszuschicken..
Öhm, ich glaub, Ihr verwechselt da was ...
Wo hast Du denn das gefunden? Und gilt das auch für die Gastronomie?
In der Gastronomie gibt es naturgemäß Schichtdienst, und als Night-Audit dürfte die Vertragsgrundlage Nachtdienst sein.
Sollten die oben genannten Prozentzahlen also wirklich für die Gastronomie gelten, kann sich kein Hotel mehr leisten Nighties zu beschäftigen ...
Normalerweise wird das über Pauschalbeträge gehandhabt. Das sind die Dir vorliegenden 50 Euro. Meines Erachtens habe ich damals auch nicht viel mehr bekommen.
Und wie Du schon sagst, wenn Du mit dem Vertrag nicht einverstanden bist, gibt es genug, die es sind. Ist traurig, ist aber so. Natürlich schlagen wir uns die Nächte um die Ohren. Aber wenn Du Dich auf den Job bewirbst, doch immerhin freiwillig?! In anderen Branchen sieht das anders aus, deshalb auch würde mich interessieren, woher die o.g. Zahlen kommen. Der Manteltarifvertrag der IG Metall unterscheidet sich nämlich leicht von dem der NGG 😉
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das ist er..und dieser Paragraph steht auch als Zusatzblatt auf meinem Arbeitsvertrag..also gehe ich davon aus das er zutreffend ist..
Dort ist auch von diesen 50€ zu lesen..aber ich muss zugeben..ich werde daraus nicht wirklich schlau!!
Auf der einen Seite hast du Recht das mit dem nicht leisten können, aber erstens..ein solches Hotel wie das in dem ich anfange verkauft einmal die beste Suite für eine Nacht und das Geld ist doppelt drin;)..und zweitens..z.B. eine Freundin von mir sitzt Sonntags in einem Autohaus, passt ein wenig auf und bekommt mal satte 85% mehr an diesem Tag..und ich denke nicht das das Autohaus Müller mehr Umsatz macht als solch ein riesen Hotel. Hm..
Mich würden mal nackte Zahlen anderer Nighty´s interessieren..aber okay..das wäre ein wenig indiskret..
Aber am Ende bekomme ich dort mal satte 40% mehr als hier im Osten..daher geht der Vertrag morgen so oder so unterschrieben raus und ich geniesse endlich ein wenig Lebensqualität 🙂 ..
Okay..jetzt hab ich das Gesetz verstanden..und wen´s interessiert..die Firmen MÜSSEN sich nicht daran halten sondern es wird zwischen AG und AN vereinbart!
Jetzt würde mich nur mal interessieren ob das was ich als Zuschlag bekomme..als maximal 50€ pro Monat..üblich ist, oder ob nicht! Denn wenn andere mir sagen..hey..das ist unüblich, dann werde ich wohl doch nochmal mit denen reden..
Ich mache den Job gerne, aber möchte auch dafür entsprechend entlohnt werden..
Mache das ja nicht nur für 3 Monate sondern gehe davon aus das ein paar Jahre zu machen..
Ja hallo ... das ist genau das, was ich meinte.
Die dort angegebenen Prozentsätze sind keine Vorgaben für Zahlungen, sondern Maximalsätze für die Steuerfreiheit von Nachtzuschlägen!
Immerhin etwas Positives - Deine Zuschläge sind steuerfrei! 😀
edit: Da haben wir zeitgleich das Gesetz definiert 🙂
Meine persönlichen Erfahrungen habe ich Dir schon geschrieben.
Mal abwarten, ob und was andere Nighties hier berichten ...
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"Aus Respekt vor dem Arbeitgeber erscheint man eine halbe Stunde vor Arbeitsbeginn, verbeugt sich vor dem Chef und nach Dienstschluss entschuldigt man sich, dass man nun gehen wird, und bedankt sich gleichzeitig, dass man heute arbeiten durfte ..." - Martin Schulz im Rolling Pin 07/2010 - (über das Arbeiten in Japan ...)
Nun ja..wenn ich die 50 Mücken auch noch versteuern müsste, würde mich das auch nicht ins Armenhaus stürzen 😀 ..aber gut..
Und das die zu versteuernden Sätze so hoch sind, denke ich schon das es mehr sein sollte..ich meine..50 € mehr sind mal..ratter ratter..0,29% Zuschlag die Stunde..
Aber gut..sry das ich damit nerve 😳 ..ziehe für den Job mal ganz woanders hin und da grübelt man eben über alles 😉 !
..ziehe für den Job mal ganz woanders hin ...
Das mach' ich jedes Mal 🙂
Mehr sollte es immer sein, aber wir arbeiten nun mal in der Gastronomie ...
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"Mehr sollte es immer sein, aber wir arbeiten nun mal in der Gastronomie " : heisst das mehr verdienen als die normalen Rezepzionisten oder was meinst Du??? Ich bekomme keinen Nachtzuschlag aber meine Kollegen aus dem Tagesdienst schon wenn sie Nachts arbeiten , da bei Ihnen ein Schichtwechsel vorliegt und bei mir nicht. Heisst: Meine Vertretung (die ich selber regelmaessig neu einschulen muss) verdient mehr als ich und wenn was schief laueft oder was nicht getan wird bleibt es bei mir haengen:!:
Don't let me be misunderstood, Santa Esmeralda
Das heißt, daß die Arbeit in der Gastronomie generell besser bezahlt werden sollte.
In Deinem Fall würde ich mal mit der Direktion sprechen ...
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das hatte ich bei Hotel career gefunden...keine Ahnung...also ich hab auch schon nachtdienst gemacht bin Azubi, un dhab pro nacht insgesamt 60 euro extra bekommen....
60 pro Nacht? Gut..kann sein das es bei Azubis strengere Richtilinien gibt..ziemlich sicher sogar..