Hii
Meine Freundin hat mir gestern erzählt, das sie 3 Tage Urlaub abgezogen bekommen hat weil sie ihr Berichte nicht vorlegen konnte, quasi für jeden Monat einen, Sie musste aber immer arbeiten und hatte keine Zeit,
jetzt ist meine Frage ob das überhaupt zulässig ist? Das darf der doch nicht oder?????
Das das erlaubt ist wage ich zu bezweifeln...
Allerdings ist das Fuehren des Berichtsheftes genauso ein Bestandteil des Ausbildungsvertrag wie das man zur Arbeit geht oder das der Betrieb puenktlich das Gehalt zahlt.
Mein Rat: Fragen ob 3 Tage nicht vielleicht etwas ueberzogen ist und eine Nachtschicht einlegen und die schXXXX 12 Seiten schnell schreiben und nicht wieder vergessen...
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ähm sollte das berichtsheft nicht ursprünglich während der arbeitszeit geschrieben werden???
Das wäre das erstemal das ich davon höre... 😕
Ich muss leider nach Hause - da wartet noch ein Bett voller Arbeit... 😀
Also Urlaubsabzug für nicht geschriebene Berichtshefte (die sich eh niemand richtig durchliest) finde ich übertrieben und bin der Meinung, dass das nicht Rechtmäßig ist. Er kann ja gern die Arbeitszeit, unter Rücksichtnahme auf die gesetzlichen Bestimmungen für Auszubildende, verlängern, aber das wäre auch schon alles, was er machen dürfte.
Ich denke, dass die Lehrer der Berufsschule auch noch mehr dazu sagen könnten. Also einfach mal die fragen.
... und dann kommt meine Abreibung, und ich werde Anarchist,
der begreift, daß die Rechtschreibung die Wissenschaft der Esel ist.
Ein Freigeist, ein großer Denker, ein Erfinder, ein Poet,
ein zukünftiger Weltenlenker beugt sich nicht dem Alphabet ...
Soweit ich weiß kann der Vorgesetzte es erlauben, dass das Berichtsheft während der Arbeitszeit geschrieben wird.
Aber 3 Tage Urlaubsabzug ist besser als die Abmahnung die ich damals fürs nicht abgeben kassiert habe. Aber ich muss zugeben, dass ich danach auch immer pünktlich abgegeben habe.
Sie musste aber immer arbeiten und hatte keine Zeit
Wobei die Ausrede auch nicht gerade die beste ist. Je nach Bericht dauert das Schreiben zwischen 10 Minuten am Tag oder 2-3 Stunden pro Woche. Und die hat man immer, egal wieviel Arbeit ist!
Urlaubsabzug als Strafe ist m.E. rechtswidrig. Der Azubi hat das Berichtsheft zu führen, das gehört zu seinen Pflichten in der Ausbildung. Von daher ist eine Abmahnung bei Nichterfüllung zulässig, aber der Urlaub darf wegen sowas nicht angefasst werden.
Ich schließe mich Till an: Die Berichte so schnell wie möglich nachschreiben, dem AG vorlegen und nochmal über die Sache reden.
"Watch, learn and don't eat my cookie!" - Phoebe in Friends S05E14
"Aus Respekt vor dem Arbeitgeber erscheint man eine halbe Stunde vor Arbeitsbeginn, verbeugt sich vor dem Chef und nach Dienstschluss entschuldigt man sich, dass man nun gehen wird, und bedankt sich gleichzeitig, dass man heute arbeiten durfte ..." - Martin Schulz im Rolling Pin 07/2010 - (über das Arbeiten in Japan ...)
Von daher ist eine Abmahnung bei Nichterfüllung zulässig, aber der Urlaub darf wegen sowas nicht angefasst werden.
Wobei die Frage offenbleibt, womit man besser dasteht. Eine Abmahnung bleibt in der Personalakte und kann - wenn ich mich nicht täusche - auch bei Nachfrage eines künftigen Arbeitgebers, diesem mitgeteilt werden. Der Urlaubsabzug bleibt quasi intern. Sie kann natürlich dem Arbeitgeber vorschlagen, den Urlaub zu halten und dafür eine Abmahnung in Kauf zu nehmen, so ihr das lieber ist.
Allerdings denke ich auch, wenn die Berichte so schnell wie möglich - und ein bisschen Zeit ist immer - nachgereicht werden, kann man das ganze vielleicht nochmals diskutieren. Dazu müssten die Berichte aber wirklich innerhalb kürzester Zeit geschrieben werden.
Wenn allerdings von Seiten des Betriebes im Vorfeld das Fehlen der Berichte bereits bemängelt hat und auf die Notwendigkeit des Schreibens hingewiesen hat, wird es wohl schwerer, den Betrieb umzustimmen.
Ein Hotel ohne Concierge ist wie eine Kirche ohne Pfarrer
"Die Goldenen Schlüssel" -- "Union Internationale des clefs d'or"
Werden Abmahnungen nicht nach 1 oder 2 Jahren aus der Personalakte getilgt ? Ich glaube nicht, dass ein zukünftiger Arbeitgeber einblick in die Personalakte haben darf. Aber klar das die Abmahnung ins Abschlusszeugnis mit einfließt.
Ok. ich hab mich jetzt mal durchgegoogelt.
Als Arbeitnehmer hat man das Recht, das Abmahnungen, sofern der Grund für diese hinfällig geworden ist (z.B. langfristige Verhaltensänderung), aus der Personalakte getilgt werden.
Im Arbeitszeugnis dürfen Abmahnungen nicht erwähnt werden.
Interessant ist allerdings folgendes:
Kann mein neuer Arbeitgeber meinen alten Chef anrufen und sich nach mir erkundigen?
Grundsätzlich ja. Ein Arbeitgeber kann sich Auskünfte über seine Mitarbeiter einholen, auch beim alten Chef. Werden dabei aber Inhalte preisgegeben, die nicht im Zeugnis stehen, dann kann das für den Arbeitnehmer die Folge haben, dass er die Stelle nicht bekommt, oder vielleicht sogar schon in der Probezeit gekündigt wird.
In keinem Fall dürfen Auskünfte gegeben werden, die das Persönlichkeitsrecht des Arbeitnehmers verletzen. Über den Inhalt des Gespräches muss der Arbeitgeber auf Nachfrage Auskunft erteilen.
Der alte Arbeitgeber haftet auf Schadensersatz, wenn die Auskunft falsch oder unzulässig war.
Da sich Abmahnungen auf die Tätigkeit des sich bewerbenden beziehen, fallen sie m.E. nicht unter das Persönlichkeitsrecht und dürfen also weitergegeben werden. Wie oben bereits erwähnt ist eine Erwähnung im Arbeitszeugnis allerdings unzulässig.
Daher wäre in unserem Fall, die Abmahnung vielleicht gar nicht die schlechteste Wahl.
Man möge mich korrigieren, so ich denn irren sollte.
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@ Alex: Bitte im oberen Beitrag das Zitat richten. Kann den Beitrag nicht mehr editieren.
Danke
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Die Abmahnung wäre aber nur dann gerechtfertig, wenn vorher das Fehlen des Berichtsheftes angemahnt (nicht abgemahnt) wurde.
Folgende Gründe rechtfertigen eine Abmahnung:
-unentschuldigtes Fehlen
-trotz Aufforderung keine Abgabe des Berichtheftes
-zu späte Abgabe einer Krankmeldung
-Unpünktlichkeit
Ich werde hier heute Nacht noch zum Arbeitsrecht-Experten.
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Erstens glaube ich nicht, daß Personalchefs bei Azubis so erpicht darauf sind, das Arbeitszeugnis mit Abmahnungen (erst recht nicht wegen dem Berichtsheft) zu versauen.
Zweitens gibt's in den viel erwähnten Zeugniscodes auch ein, zwei die einen Rückruf des neuen Arbeitgebers beim ehemaligen ermutigen sollen. 😉
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Stimme dir in der Praxis durchaus zu, Alex.
Wollte nur die theoretischen Grundlagen dafür geben. Man kann ja nie wissen. 😉
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Guten morgen. Ich bin auch eine von denen, die ihr Berichtsheft nie pünktlich abgeben. Mir wurden auch schon Abmahnungen angedroht. Zum Glück ist es nur bei ner Drohung geblieben. Also schreib ich mein Berichtsheft immer in der Berufsschule. Da hat man doch am meisten Zeit, oder????????
Das mit Urlaub abziehen, finde ich nicht fair!