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Kündigung

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(@oxydo)
Beiträge: 8
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Themenstarter
 

Hallo Zusammen!

Bin nach meiner Ausbildung in NRW zur Hotelfachfrau übernommen worden und möchte mir nun eine neue Herausforderung suchen. Allerdings ist der Tarifvertrag nur für Mitglieder der Berufsgenossenschaft einsehbar und in meinem Vertrag steht nach Tarif! Möchte aber ungern im Hotel nachfragen, da es auch nicht akut ist und ich keinen falschen Wind aufkommen lassen möchte!

Wer kann mir helfen???

Liebe Grüsse

oxydo

 
Veröffentlicht : 27/11/2005 2:36 am
BenTheMan
(@bentheman)
Beiträge: 1906
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Hallo oxydo,

du meinst wahrscheinlich, dass der Tarifvertrag nur für Mitglieder der Gewerkschaft einsehbar ist. Die Berufsgenossenschaft hat ja mit den Tarifverträgen nichts zu tun.

Hilfreich wäre es, wenn du uns mitteilen würdest, wie lange du bereits im Beruf bist und als was du nun arbeiten möchtest.

Hast du schon einmal versucht in dem Büro der NGG bei dir im Ort nach einem Tarifvertrag zu fragen? Der ist für Mitglieder meines Wissens nach kostenlos, aber er ist ebenfalls für Nicht-Mitglieder erhältlich, allerdings dann nur gegen ein Entgelt, dessen Höhe ich leider nicht kenne.

Gruß
Ben

Ein Hotel ohne Concierge ist wie eine Kirche ohne Pfarrer

"Die Goldenen Schlüssel" -- "Union Internationale des clefs d'or"

Meine Bilder auf flickr.com

 
Veröffentlicht : 27/11/2005 3:47 am
(@tellertaxi2000)
Beiträge: 4
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gehe doch einfach mal zur Ihk die haben listen ausliegen wie hoch das entgelt ist.
beachten dabei musst du auch wie lange du schon ausgelernt bist

 
Veröffentlicht : 27/11/2005 4:24 pm



Alex
 Alex
(@gastro-alex)
Beiträge: 3501
Mitglied
 

Worum geht's hier eigentlich? Ich werde weder aus dem Titel, noch aus dem Beitrag schlau! 😕

"Watch, learn and don't eat my cookie!" - Phoebe in Friends S05E14

"Aus Respekt vor dem Arbeitgeber erscheint man eine halbe Stunde vor Arbeitsbeginn, verbeugt sich vor dem Chef und nach Dienstschluss entschuldigt man sich, dass man nun gehen wird, und bedankt sich gleichzeitig, dass man heute arbeiten durfte ..." - Martin Schulz im Rolling Pin 07/2010 - (über das Arbeiten in Japan ...)

hotelfach.de - Gastro-Community und -Fachwissen

 
Veröffentlicht : 27/11/2005 7:12 pm
(@ladycooper1)
Beiträge: 8
Active Member
 

Also wenn es um die Kündigungsfrist geht, kann ich dir dazu folgendes sagen:
Manteltarifvertrag:
15.2 Nach einer zweijährigen ununterbrochenene tätigkeit im gleichen Betreib oder beim gleichen Arbeitgeber beträt diese Kündigungsfrist beiderseits 1 Monat zum Ende eines jeden Kalendermonats.
15.3 Nach einer zehnjährigen ununterbrochenen Tätigkeit im gleichen Betrieb oder beim gleichen Arbeitgeber beträgt die Kündigungsfrist 2 Monate zum Ende eines jeden Kalendermonats.
....
nach 15 Jahren sind es 6 Monate
nach 20 Jahren sind es 7 Monate

In deinem Fall also 4 Wochen zum Ende des Monats.

Ich hoffe ich konnte helfen und viel Glück bei deinem neuen Projekt.

 
Veröffentlicht : 11/01/2006 4:53 pm
Buffy
(@buffy)
Beiträge: 1985
Noble Member
 

Ändert sich die Kündigungsfrist nicht auch, wenn man einen bestimmten Rang im Betrieb hat? Sprich je höher der Rang, desto länger die Kündigungsfrist....

Ich muss leider nach Hause - da wartet noch ein Bett voller Arbeit... 😀

 
Veröffentlicht : 11/01/2006 9:29 pm



Alex
 Alex
(@gastro-alex)
Beiträge: 3501
Mitglied
 

Nicht unbedingt. Das, woran Du gerade denkst, sind vertraglich vereinbarte Kündigungsfristen zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber.
Das Hotel ist natürlich bestrebt, möglichst lange vorher von einem möglichen Ausscheiden eines Managers zu erfahren, um sich um die Nachfolge kümmern zu können.
Im Vertrag kann man prinzipiell vereinbaren, was man möchte ...

"Watch, learn and don't eat my cookie!" - Phoebe in Friends S05E14

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Veröffentlicht : 11/01/2006 10:34 pm



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