Hallo Leute,
ist es eigentilch Strafbar, wenn man Meldescheine länger aufbwahrt als nur bis zum Ende des daraufolgenden Jahres? ?) Hab mich eben darüber mit einer Kollegin unterhalten....freue mich über eure Hilfe!
Dany 🙂
Irgendwie find ich beim Googeln lauter widersprüchliche Aussagen über die Aufbewahrungszeit. Meines Wissens müssen die Meldescheine auf jeden Fall länger aufbewahrt werden. Waren das nicht 5 Jahre ?)
Der Glubb is a Debb!
Wou die Hasen Hoosn und die Hosen Huusn haaßn dou is Franken.
Moin, moin, Zusammen!
§ 19 NMG - Landesrecht Niedersachsen
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(3) Die ausgefüllten Meldescheine sind für die Meldebehörde, die Polizei, die Staatsanwaltschaft und die Verfassungsschutzbehörde zur Einsichtnahme oder Abholung bereitzuhalten. Sie sind vom Tag der Abreise an bis zum Ende des nächsten Jahres aufzubewahren, vor unbefugter Einsichtnahme zu sichern und nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist zu vernichten. Mit Einverständnis des Gastes darf der handschriftlich ausgefüllte Meldeschein bis zu zwei Jahre nach dem Tag der Abreise aufbewahrt werden.
gruss friesenotto
Dieser Beitrag wurde extrem umweltfreundlich aus wiederverwerteten Buchstaben und Wörtern von weggeworfenen e-mails geschrieben und ist deshalb voll digital abbaubar!
Hui, dann haben wir die Meldescheine immer viel zu lange aufegoben damals. Da waren richtige Antiquitäten dabei 😀
Der Glubb is a Debb!
Wou die Hasen Hoosn und die Hosen Huusn haaßn dou is Franken.

