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Das ist der Diskussionsthread zur neuen Umsatzsteuer auf Beherbungsleistungen.
HIER ist der Ursprungspost in den "Neuigkeiten"
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Ach ja kleiner Nachtrag: Das ich den MwSt- Anteil der Logis seperat ausweisen muß ist klar aber auch die den Logisanteil selber?
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Für viele beginnt damit doch erst das Chaos. Frühstück wird weiter mit 19% berechnet, also alles raus aus der Rechnung und und und.... Für viele Großen Häuser bestimt kein Problem, aber für die kleinen Pensionen und Motel und Hostel ist damit ein enormer Mehraufwand verbunden. So richtig durchdacht ist das ganze überhaupt nicht oder nur halbherzig umgesetzt. Ein Schnellschuss für meine Begriffe. Siehe Rauchverbot! Da rudern auch alle zurück und 2013 alle wieder nach vorne, wenn es nach der EU geht. Ich hätte es lieber gesehen, das man alles auf 7% reduziert. Eine einheitliche Reglung wäre gut gewesen.
Und eins noch. Was die Arbeitgeber bei Umfragen sagen ( von wegen Investitionen und mehr Geld für die Angestellten) muß nicht stimmen. Würde es aber sehr begrüßen wenn die Leute in der Branche endlich mehr verdienen.
Ich schreibe hier mal weiter und gebe meine Infos wie ich sie mir zusammen geklaubt habe mal ins reine und auf hochdeutsch:
Ab dem 31.12.2009 (weil die Nacht vom 31.12 auf den 01.01. ins Jahr 2010 gehört) ist die Logis mit 7 % MwSt zu besteuern und seperat aus zuweisen.
Ferner muß für den Gast auf den ersten Blick sicherbar sein welche Beträge mit 7 % welche mit 19 % besterut sind.
Das bedeutet es ist NICHT in Ordnung zu schreiben Logis 100,00 €.... Frühstück 30,00 € sondern muß entweder heißen: Logis 7% MwSt..... Frühstück 19% Mwst.
Alternativ bietet sich das Metro oder Ösi Model an: Logis a...100,00 €... Frühstück b... 30,00 €....Kurtaxe c 3,00 €....a = 7% MwSt b = 19% MwSt... usw.
To be continued
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Also, ich bin total gegen diese ganzen Steuersenkungen. Sämtliche Haushalte - sei es Bund, Länder oder Kommunen, stecken kurz vor dem Ruin und was macht die Bundesregierung? Steuersenkungen auf Pump!
Es ist finanzpolitisch absolut unverantwortlich, derartige Maßnahmen zu ergreifen.
Und ich glaube nicht, dass auch nur ein Hotelier die Preise für Logis senken wird, die zusätzlichen 12% Ersparnis werden in seine Tasche fließen.
Würden diese 12% entweder tatsächlich an den Verbraucher abgegeben oder würden zumindest diese Einsparnisse an die Mitarbeiter abgegeben werden, sowie bei einer anderen Bundeshaushaltslage sähe das ganz anders aus.
HoFa-Anfänger
Nicht realisierbar aber mein Vorschlag: 6% für Gehaltserhöhung, 3% für Weiterbildung und 3% für notwendige Investitionen. Das wäre gerecht!!!!
Ich sehe das einwenig anders:
Ja es ist ein Aufwand, ja es wird vermehrt Diskussionen mit Gästen bzgl. des Zimmer /Arrangementpreise geben, ja es wird definitiv in der nächsten Zeit böse Gespräche mit TUI, REWE, Siemens und Konsorten geben....
ABER:
Es ist eine Steuerentlastung für die ohnehin schon gebeutelten Hotels. Ich habe knapp 100 Zimmer ich rechne mir Mehrerlöse von ca 100.00€ aus. Mehrerlöse mit denen ich nach 2009 eine Chance habe die "0 wegzukriegen, Geld das es mir erlaubt zusätzliche MA's einzustellen oder Fortbildungen zu finanzieren, Geld mit dem ich meinen SPA-Bereich modernisieren kann usw...
Zum Thema nicht finazierbar: Ich bin der festen Überzeugung das min. 80% "Steuerausfälle" vom Hotel wieder ausgegeben werden- also der Arbeitsplatzsicherung von Handwerkern o.ä. dient die dadurch eben nicht arbeitslos werden und somit nicht Arbeitslosengeld beantragen müssen.
Was würde denn passieren wenn die 12% im Logisbereich an die Gäste komplett weitergegeben werden würden? Mehr Übernachtungen? Da glaube ich nicht wirklich dran. Ich hätte also den gleichen Nettoumsatz, also nicht mehr Geld für Investitionen und der Staat würde auch weniger bekommen!
Ob die Rechnung aufgeht kann im moment wahrscheinlich keiner sagen können - Ich finde aber den Ansatz gut!
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Das die Steuersenkung vom Bund icht Risikolos ist, wurde von der Regierung auch nicht abgestritten. Nur irgendetwas muß passieren um die Wirtschaft wieder in Gang zu bekommen. Das heißt einfaches Geld unter die Leute bringen und "hoffen dass das Geld nicht auf Sparbüchern sondern im Handel, Hotel oder bei mir landet 8) .
Hoteliers die zu knappsen hatten, grade in der nähe von EU Nachbaren gibt die Steuersenkung eine neue Perspektive.
Ach so noch was.
Forscht doch mal nach. Als die Maut für LKW´s erhoben wurde. Wurden nicht von den Zulieferen promt wenn nicht schon vorher stumpf die Preise erhöht. Wen hat das den gestört.
Was haben den die Hotels von der Abwrackprämie gehabt. Aha 😯
Gut das Ritz Carlton in Wolfsburg hatte bestimmt ne gute Auslastung.
Warum also nicht das Geld fürs Hotel und seine Ma´s einnehmen?
Moin, moin, Zusammen!
Und einen guten Rutsch gehabt zu haben.
@Till und mvwein
Wie kommt Ihr auf das schmale Brett mit den 19 % für Frühstück? Mich würden mal die Quellen interessieren.
Meine Quelle ist u.a. http://www.rda.de/html/print.php?sid=3150
Über die Verteilung der 12 %(in Wirklichkeit nur 9,41 % vom Brutto) war der Streit auf dieser Seite vorherzusehen.
Schon seit den 50er Jahren können die Ferienhoteliers erforderliche Preisanpassungen am Markt nicht durchsetzen, da die direkten Mitbewerber den Kostenvorteil der geringeren Mehrwertsteuer hatten. Die Globalisierung war für die Hotellerie schon damals ein Thema. Macht zum Beispiel jemand auf Mallorca Urlaub, so ist heute die Fahrt aus der Innenstadt zum Flughafen teurer als der Flug, die Gäste die in Deutschland Urlaub machen, werden, im Gegensatz zu den Flugtouristen, mit Mineralöl-, Öko- und Mehrwertsteuer abgezockt(Auch wenn sie mit der Bahn fahren). 2007 und später haben z.B. die Unternehmer die Umsatzsteuererhöhung von 16 auf 19% nicht an den Gast weitergeben können, auch die gestiegenen Energiekosten blieben beim Unternehmer kleben. Von Sozialversicherungskosten, LKW-Maut und anderen Kostenerhöhungen ganz zu schweigen. Daher sind die Betriebsergebnisse vieler Hotelbetriebe bei der „Null“, ob rot oder schwarz ist egal.
Erst einmal muss die „Null“ weg, d.h. der Unternehmer muss eine angemessene Verzinsung des eingesetzten Kapital und einen angemessenen Unternehmerlohn bekommen, damit er Rücklagen bilden kann und nicht bei jeder noch so kleinen Kostenerhöhung in die roten Zahlen rutscht; weiter kann er dann auch in den Betrieb investieren.
Verteilt werden kann, was dann noch übrig bleibt!
Unternehmerlohn: 65.000,-- € abzgl. ca. 20.000,-- Einkommensteuer, 40 % = 26.000,-- € Sozialabgaben bleiben 20.000,-- € netto also ca 1.600,-- Euro netto pro Monat
Verzinsung des eingesetzten Kapitals: 1,5 % p.a. von ca. 1.000.000,-- € = 15.000,-- €
Bleiben bei Tills Beispiel noch 20.000,-- € zur Verteilung an die ca. 30 AN = ca. 56,-- € incl. aller Lohnnebenkosten pro Monat und AN 😥
Grandios oder?
Gruss
friesenotto
Dieser Beitrag wurde extrem umweltfreundlich aus wiederverwerteten Buchstaben und Wörtern von weggeworfenen e-mails geschrieben und ist deshalb voll digital abbaubar!
Meine Quellen sind zum einen Micros Fidelio (auf der Doku zur Umstellung auf 7%)
zum anderen der von der DeHoga und dem BHG am 23.12.2009 herrausgegebene Newsletter. Ich bin im Moment leider zuhause und habe die Mitgliedsnummer nicht da, werd ich aber später noch reinstellen.
Fakt:
Der reduzierte MwSt-Satz ist außschließlich die reine Beherbergungsleistung anzuwenden.
Die Finanzämter haben im Moment noch keine Richtlinie zur MwSt Reduzierung herrausgegeben d.h. es ist noch offen wie bei klassischen Arrangements verfahren werden kann (ob eine Aufsplittung in Logis und Rest notwendig ist).
@friesenotto: Deine Quelle ist von Ende November...
Nachtrag: Der BHG Newsletter ist jetzt eingefügt
Noch ein Nachttrag:
Wenn eindeutig Bruttopreise (in diesem Fall mal nicht kommisionsfähige Raten sondern Raten inkl MwSt) vereinbart wurde gilt der unter Punkt 7 angesprochene §29 UStG nicht! Siehe auch http://www.gesetze.2me.net/ustr/ustr0064.htm
Und die Interpretation
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Weil ich es selber überlesen habe:
Neue Posts zum Thema 7% MwSt im Neuigkeitenbereicht http://www.hotelfach.de/forum/post43180.html#p43180
@Alex/ Admin
Könnt Ihr nicht einstellen das auch neue Posts in diesem Bereich auf der Startseite angezeigt werden?
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Moin, moin, Till!
Du hast Recht! 😡
Ich hatte den Koaltionsentwurf auf der Seite Bundestag.de gelesen, dass der Auschussentwurf beschlossen wurde, hatte ich erst heute im DIP gelesen.
Ich werde also die includierten F&B- Anteile im Wert auf Materialpreis + 5 Cent senken und die includierten Heilmittel im Wert auf die Privatpreislistenpreise anheben, da 0 % Ust. Bisher musste ich diese mit 19 % versteuern, kann jetzt aber die Werte normal ansetzen. 😀 😡
gruss
friesenotto
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Jupp das mit den F&B Anteilen hatte ich auch vor, aber denke mal das spätestens am 11. Januar die Finanzämter da einen Riegel vorschieben und eventuell sogar einen Höchstwareneinsatz festlegen.... zu traune würde ich es ihnen zumindest.
Ich mein es wäre geil - im Frühstück den Zielwareneinsatz auf 100% festlegen: Pro Gast 2 Tassen Kaffee, 2 Brötchen... da bleib ich sogar unter den 4,80€ die man in seiner Steuererklärung ansetzen kann...
Es bleibt spannend. Darf ich bei Arrangements die Logis inkludieren (bei Kurhotels durften bisher auch Med. Anwendungen 7% MwSt mit anderen Leistungen mit 19% zusammengefasst werden)
Wann ist ein Arrangement ein Arrangement?
Was ist mit bisher kostenfreien Leistungen wie Internetzugang/Wellnessbereich o.ä.? Muß ich mir da einen Preis ausdenken oder kann ich das weiterhin als Goodie geben?
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Moin, moin, Till!
Beispiel:
alt:
Einzelzimmer brutto 70,-- Euro netto 58,82 Ust 11,18
neu:
Einzelzimmer brutto 70,-- Euro netto 64,96 Ust 5,04
Frühstück : 4,80 Euro netto 4,03 Ust 0,77
Logis: 65,20 Euro netto 60,93 Ust 4,27
Da das BMF den absetzbaren Betrag für ein Frühstück auf 4,80 Euro brutto festgelegt hat, ist dieser Betrag vom FA nicht zu reklamieren, da der Höchstbetrag schließlich vom Ministerium festgelegt ist. Es ist also absolut legitim, wenn wir die Inclusivpreise mit den Werten des Bundesfinanzministeriums umsatzsteueroptimieren.
Nach Rückfrage bei meinem Steuerberater, einem befreundetem Betriebsprüfer vom FA und einer Steuerberaterin, die vorher Betriebsprüferin beim FA und Dozentin für Umsatzsteuerrecht an der Steuerfachhochschule des Landesfinanzministeriums in Rinteln war, habe ich von allen dreien die Auskunft bekommen, dass das Frühstück und auch die anderen includierten Leistungen dem umsatzsteuerlichem Schicksal der Hauptleistung folgen, also mit 7 % zu versteuern sind. Sie erwarten in naher Zukunft die ersten Klagen vor den Finanzgerichten. 😮
Jetzt ist die Frage, wie man den Kram verbucht.
Alternative A:
Man folgt dem ehernen Grundsatz, dass die Nebenleistung der Hauptleistung folgt, dann wird alles mit 7 % gerechnet. Wobei die F&B-Leistungspreise niedrig sein sollten und man die Ust für F&B auf ein eigenen Ust-Satz verbucht. Im schlimmsten Fall hat der Betriebsprüfer bei der Umsatzsteuerprüfung was gefunden und man kann sich dann streiten. Man sollte dann das Geld liegen haben.
Rechnet sich, wenn man die laufenden Konten in den Miesen hat, da man bei der Zahlung der Ust den Betrag mit 6 % p.a. verzinsen muss.
Alternative B:
Man rechnet Logis mit 7 % und F&B mit 19 % Ust, hält sich aber durch Widersprüche die Steuerbescheide offen, damit man wenn die 7 % doch kommen die Differenz zurückfordern kann.
Rechnet sich, wo bekommt man 6 % Zinsen, außer beim Finanzamt!
Die med. Leistung bei einem Kurhotel folgen bisher der Hauptleistung, mussten mit 19 % versteuert werden. Wenn dies jetzt nicht mehr gilt, dann werden sie nicht mit der Umsatzsteuer versteuert.
Benefits sind kostenlose Leistungen, Umsatzsteuer von 0,-- Euro Umsatz = 0,-- Euro, is doch klar!
Du berechnest ja auch keine Ust für den Apfel oder den Bonbon, der auf dem FD den Gästen kostenlos angeboten wird.
Gruss
friesenotto
PS: die Drei erwarten vor April keine Umsatzsteuerrichtlinien oder Durchführungsanweisungen
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Hilf mir mal kurz auf die Sprünge: Umsatzsteuer wird monatlich oder jährlich abgerechnet?
Bei den Klagen wäre das natürlich eine super elegante Lösung: Regierung boxt durch das es "nur" die Reduzierung auf Logis gibt und den Rest der Forderung wird eingeklagt...^^
Hoffen wir mal das das klappt...
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