Kann man zu einem G...
 
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Kann man zu einem Gast sagen: ... ?

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(@restaurantfachfrau25)
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Es tut mir leid, aber Sie bekommen nix mehr zu trinken (Alkohlisches Getränke)?

 
Veröffentlicht : 10/05/2011 2:06 am
(@melanie82)
Beiträge: 412
Reputable Member
 

Kann man nicht nur, MUSS man sogar ab nem gewissen Pegel!

"Kein Ausschank von Alkohol an sichtlich betrunkene"

Wir sind dafür verantwortlich, wenn einer nicht mehr heil daheim ankommt und wir ihm den Alkohol ausgeschenkt haben, der ihm den Heimweg "erschwert" hat...

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Veröffentlicht : 10/05/2011 2:29 am
(@mone88)
Beiträge: 551
Honorable Member
 

Hier der Gesetzestext zum Thema:

Allgemeine Maßnahmen gegen Alkoholmissbrauch, § 112 der Gewerbeordnung

(5) Die Gastgewerbetreibenden sind verpflichtet, Personen, die durch Trunkenheit, durch ihr sonstiges Verhalten oder ihren Zustand die Ruhe und Ordnung im Betrieb stören, keine alkoholischen Getränke mehr auszuschenken.

Bitte immer bei Betrunkenen auf genügend Sicherheitsabstand achten, bei Pöbeleien SOFORT die Security holen, denn leider kann man oft alkoholisierte Gäste schlecht einschätzen und der Schutz der eigenen Gesundheit hat IMMER Vorrang!!

Seamos realistos y hagamos lo imposible. URUGUAY, EL PAIS DE MI CORAZON Y EL MEJOR LUGAR DEL MUNDO!

 
Veröffentlicht : 10/05/2011 12:17 pm



(@melanie82)
Beiträge: 412
Reputable Member
 

Dabei fällt mir gerade der Fall ein, der neulich bei uns an der Schule aufkam:
Ein Familienvater, der in der Gastwirtschaft als "trinkgewohnt und trinkfest" bekannt ist, stürzt auf dem Heimweg in einen Fluss und ertrinkt. Die Ehefrau mit 2 minderjährigen Kindern verklagt den Gastwirt auf Wittwen- und Waisenrente.
Das Oberlandesgericht hat der Ehefrau rechtgegeben, der Gastwirt muss zahlen. Da kommt dann auch die Fürsorgepflicht zu tragen. Auch, wenn der Gast nicht erkennbar geh-unfähig war, aber die Trinkfestigkeit war bekannt...

Jetzt hab ich auch die gesetzliche Grundlage zu meiner Aussage: §20 Ziffer 2 GastG sagt:

http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/gastg/gesamt.pdf
"In Ausübung eines Gewerbes ist er verboten, in Ausübung eines Gewerbes alkoholische Getränke an erkennbar Betrunkene zu verabreichen"
Wer gegen diese Vorschriften verstößt (vorsätzlich oder fahrlässig), begeht eine Ordnungswidrigkeit (§28 Absatz 1 Ziffer 9 GastG)
und muss mit einer Geldstrafe von bis zu 5000€ rechnen (§28 Absatz 3 GastG)

Schon hart eigentlich, oder? Als Gastwirt stehen wir schon mit einem Fuß im Gefängnis, weil wir auch Kindermädchen sind...

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Veröffentlicht : 10/05/2011 2:54 pm
(@melanie82)
Beiträge: 412
Reputable Member
 

Wer noch tiefer sich damit beschäftigen will, für den werf ich das Wort "Garantenstellung" noch in den Raum 😀
Das ist die Pflicht, für einen anderen als Beschützer zu fungieren.
http://notfallmedizin.de/download/gesetze.pdf

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Veröffentlicht : 10/05/2011 3:14 pm
(@restaurantfachfrau25)
Beiträge: 127
Estimable Member
Themenstarter
 

Danke für die viele Informationen!

Denn ich hab zwei solche Fälle bei mir auf Arbeit!
Wo ich den ein Druck hab das Sie vorher schon wo anderes was getrunken haben.
Und da hab ich mich mit meinen Kolleginnen abgesprochen das wir den nicht mehr als 3 Bier (0,5l) geben.

Denn der eine hab mich letzten blöde angemacht.
Da waren noch andere Gäste mit im Restaurant.
Und die fragen mich dann ob ich das über hab machen darf jemanden das trinken zu verbieten!

Schöne Grüße
Restaurantfachfrau25

 
Veröffentlicht : 10/05/2011 8:36 pm



(@melanie82)
Beiträge: 412
Reputable Member
 

So eine Situation ist immer schwierig... Das oben, das ist die Theorie. Aber in der Praxis? Wie leicht kann man erkennen, dass der Gast jetzt genug hat? Ist er einfach nur angeheitert, oder kriegt er wirklich schon langsam ein Problem? Und jeder Mensch ist anders, der eine verträgt locker mal 10 Bier und ihm geht's danach noch recht gut, der andere sollte nach dreien besser schon aufhören.

Feinde macht man sich da bestimmt... Wenn wir aber mal nicht vom schlimmsten ausgehen wollen, dass der Gast nicht mehr heil heim findet: Man muss ja auch ein wenig auf den Ruf des Hauses achten. Und da muss man dann auch abwägen, was einem lieber ist: 1 grölender Bier-Stammgast weniger (weil er nichts mehr kriegt) oder 10 Speisegäste, die im ganzen Freundeskreis erzählen: Da brauchst nicht mehr hingehen, da geht's zu wie in der Bahnhofskneipe

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Veröffentlicht : 10/05/2011 9:21 pm
(@cappu)
Beiträge: 71
Trusted Member
 

Also ich hab viele Jahre in Discotheken, Kneipen und Restaurants gearbeitet und muss sagen: Manchmal gehts nicht anders. Der Ton macht hier die Musik, man muss bisschen einfühlsam sein. Z.b. ein Taxi anbieten, oder ein Wasser aufs Haus - wirkt manchmal Wunder 😉
Prinzipiell hat man schon ne Verantwortung dem Gast gegenüber, in Discotheken etc. ganz klar - irgendwann is Schluss - in Restaurants / Hotels naütrlich schwieriger, aber auch hier muss man zur Not durchgreifen.

 
Veröffentlicht : 17/05/2011 1:16 am

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