Ja, bei dem ganzen Fachchinesisch muss man die Sachen anscheinend wirklich beim richtigen Namen nennen. Der Thread hier behandelt dann wohl eher die Belehrung nach dem Infektionsschutzgesetz. Von dem anderen Gesundheitszeugnis war mir noch gar nichts bekannt. Schön zu wissen, dass es das auch noch gibt 😉
Rocco Forte Villa Kennedy
Gibt's ja nicht mehr - das wurde durch die Belehrung nach dem IfSG ersetzt.
"Watch, learn and don't eat my cookie!" - Phoebe in Friends S05E14
"Aus Respekt vor dem Arbeitgeber erscheint man eine halbe Stunde vor Arbeitsbeginn, verbeugt sich vor dem Chef und nach Dienstschluss entschuldigt man sich, dass man nun gehen wird, und bedankt sich gleichzeitig, dass man heute arbeiten durfte ..." - Martin Schulz im Rolling Pin 07/2010 - (über das Arbeiten in Japan ...)
Muss diese Belehrung noch irgendwo dokumentiert werden?
Damit das Mögliche entsteht, muss immer wieder das Unmögliche versucht werden! (Hermann Hesse)
Vom Amt solltest Du eine Bestätigung bekommen. Der Arbeitgeber sichert sich durch Deine Unterschrift ab (ggf. bekommt jeder, der neu eingestellt wird, eine eigene Belehrung).
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"Aus Respekt vor dem Arbeitgeber erscheint man eine halbe Stunde vor Arbeitsbeginn, verbeugt sich vor dem Chef und nach Dienstschluss entschuldigt man sich, dass man nun gehen wird, und bedankt sich gleichzeitig, dass man heute arbeiten durfte ..." - Martin Schulz im Rolling Pin 07/2010 - (über das Arbeiten in Japan ...)
Also ich habe letztes Jahr meine Ausbildung als Hotelfachfrau angefangen. Da ich noch unter 18 bin brauchte ich auch dieses Gesundheitszeugnis. Dies bekommt man beim ganz normalen hausarzt und es hat nichts mit dieser "gesundheitsbelehrung" zu tun, die man beim gesundheitsamt macht. Um dieses gesundheitszeugnis beim arzt zu bekommen, brauchst man aba noch eine bescheinigung, weiß grad nicht genau wie die heißt, aber mir wurde vom arzt gesagt die bekommt man beim gesundheitsamt. Doch das stimmt nicht ich war 2 mal da und die haben keine ahnung oder sagen einem das das dieses belehrung ist. Die Bescheinigung die der arzt aber sehen will, bekommt man im rathaus. so war es bei mir auf jeden fall. Also wie ihr seht ich hatte ne menge stress damit, weil ich keine ahnung hatte. doch ich hoffe ich konnte helfen:) Also bevor man zum arzt geht sollte man sich im rathaus diese bescheinigung holen. erspart ne menge zeit.
Das, was Jugendliche vor der Ausbildung beim (Haus-)Arzt absolvieren, bringt nicht das Gesundheitszeugnis hervor, sondern das ist die gesetzlich vorgeschriebene Erstuntersuchung mit einer entsprechenden Mitteilung/Bescheinigung des Arztes.
Das Gesundheitszeugnis bekam man in grauer Vorzeit als Beschäftigter in der Lebensmittelbranche (lebensmittelverarbeitend) vor Jobantritt beim Gesundheitsamt nach zahlreichen Tests (inkl. Stuhlprobe) und man musste es immer bei sich tragen.
Genau dieses Teil wurde durch die Belehrung nach dem Infektionsschutzgesetz abgelöst.
Und das hat rein gar nichts mit der Erstuntersuchung eines Jugendlichen beim Hausarzt zu tun ... (die ist nämlich im Jugendarbeitsschutzgesetz geregelt und betrifft alle jugendlichen Auszubildenden!
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nochmal ganz kurz zurück zum Gesundheitszeugnis / Infektionsschutzgesetz.. also ich habe eine ältere Bescheinigung aus dem Jahre 2004, habe damals ein Praktikum gemacht. Nun beginne ich im September meine Ausbildung, das Problem ist, dass sich die Angaben widersprechen ! 🙄
Meine Frage ist nun, ob ich mir eine komplett neue Bescheinigung vom Gesungheitsamt holen muss, oder ob eine spätere Belehrung sprich Auffrischung in meinem Betrieb reicht ???
C´est beau la vie 😉
Eigentlich müsste die Auffrischung im Betrieb reichen. Meines Erachtens galt das Gesundheitszeugnis damals "lebenslang", solange nichts passierte. Die Belehrung hat es ja nur ersetzt. Und auch wenn Du zum Praktikum bereits vom Gesundheitsamt belehrt worden bist, hast Du die Erstbelehrung schon.
Welche Angaben widersprechen sich denn?
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