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HOFA oder studieren?

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(@juliana)
Beiträge: 57
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Themenstarter
 

Hallihallo!
Ich habe im Mai mein ABI und habe nun auch schon eine gute Ausbildungsstelle als Hotelfachfrau ( in einem neuen Hotel, Eröffnung im März).
Dafür habe ich extrem viel investiert.
( ca.80 Bewerbungen, ca.20 Vorstellungsgespräche/Assessmentcenter überall in Deutschland)

Nun bin ich aber auf einmal am zweifeln, ob es wirklich das richtige für mich ist, denn auf einmal kommen mir die negativen Seiten an dem Beruf doch recht schwerwiegend vor.
Sprich Arbeitszeiten, Gehalt, Stress, etc.
Irgendwann möchte ich auch eine Familie gründen.

Jetzt ist mir in den Sinn gekommen, Bildung und Erziehung im Kindesalter zu studieren, da ich gut mit Kindern kann. Ob ich da direkt einen Studienplatz kriege ist fraglich wegen meinem NC und dass ich 6 Wartesemester habe, sodass ich da meine HOFA Ausbildung habe ist auch fraglich.

Welche Jobs kann man mit der Ausbildung machen?

Was würdet ihr mir empfehlen?

 
Veröffentlicht : 18/02/2008 9:01 p.m.
(@juliana)
Beiträge: 57
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Themenstarter
 

ich habegerade den threat von schmu gelesen und der hat mir wieder mut gemacht. 😀
Hatte mittlerweile ein viel zu schlechtes bild von der gastro, wegen den ganzen nörglern....Und die letzten Wochen waren bei meinem Thekenjob auch echt blöd.

Ich werde erst die Ausbildung machen und dann studieren,glaube ich.

Weiß hier jemand, ob ich mich zurückstellen lassen kann,wenn die uni nach 2 jahren wartezeit sagt, ich kann anfangen zu studieren, ich aber noch ein jahr ausbildung vor mir habe?

LG

 
Veröffentlicht : 18/02/2008 9:52 p.m.
(@mayflower)
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Ich frage mich gerade, ob das mit den Wartesemestern überhaupt geht. Kenne das nur von Medizin, dass die "schlechteren" erstmal ne Ausbildung zur Krankenschwester oder so machen und dann hoffen so die Wartezeit zu überbrücken. Wie das jetzt allerdings ist, wenn du die Ausbildung machst, weiß ich nicht.
Allerdings, wenns dich nicht wirklich interessiert, bzw. du jetzt schon mit dem Gedanken spielst, die Ausbildung abzubrechen, wenn du doch nen Studienplatz bekommst, würde ich dir gleich zu was anderem raten.

Angehende Staranwältin, die kurzzeitig der Gastronomie verfallen, aber inzwischen wieder geheilt ist...

 
Veröffentlicht : 19/02/2008 8:41 p.m.



(@juliana)
Beiträge: 57
Trusted Member
Themenstarter
 

Ich spiele nicht mit dem gedanken, die ausbildung abzubrechen. mir machen beide Arbeitsbereiche Spaß.
Wenn ich die Ausbildung anfange,dann bring ich sie auch zuende. deswegen die frage mit der wartezeit, denn ich will eben nicht die ausbildung abbrechen!

 
Veröffentlicht : 19/02/2008 8:57 p.m.
ShocK
(@shock)
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Prominent Member
 

Meines Wissens ist eine "Aufschiebung" nach Wartesemestern, wenn du einen Platz erhalten hast, leider nicht möglich.

- To achieve great things, you must first dream great dreams -

 
Veröffentlicht : 19/02/2008 9:21 p.m.
(@mayflower)
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Oh, dann habe ich das falsch verstanden. Tut mir Leid.
Dann ist das so, wie Shock es gesagt hat. Einmal ne Zusage bekommen, und denen ne Absage erteilt, fängst du wieder bei 0 Wartesemestern an.

Angehende Staranwältin, die kurzzeitig der Gastronomie verfallen, aber inzwischen wieder geheilt ist...

 
Veröffentlicht : 20/02/2008 8:50 p.m.



(@christian)
Beiträge: 26
Eminent Member
 

Das mit den Wartesemestern stimmt so nicht.
Deine Wartesemester sammeln sich sozusagen automatisch vom Zeitpunkt des abiturs an. Ein halbes Jahr ist dann logischerweise ein Wartesemester.
Was du während der Zeit machst und wie oft du dich in der Zeit bei einer Uni bewirbst und die Zusage wieder absagst ist vollkommen egal. Die Wartesemester sammeln sich weiter an. Das einzige was diese Ansammlung "stoppt" ist, wenn du an einer FH oder Uni ein Studium beginnst. Eine Ausbildung verändert nicht die Anzahl der Wartesemester ins negative. Teilweise hast du bei manchen Ausbildungen sogar die Möglichkeit dir zusätzliche Wartesemester anerkennen zu lassen.
Die Ausbildung ist somit absolut keine Zeitvergeudung.
Selbst wenn du während der Ausbildung einen Studienplatz zugwiesen bekommst und du ihn ablehnst hat es keine negativen Auswirkungen.
Jedoch kannst du dir den Platz nicht bis nach der Ausbildung "aufheben" wie beispielsweise wenn du von der Bundeswehr eingezogen werden würdest. Aber du kannst dich nach Abschluss der Ausbildung erneut bewerben.
Ich hoffe ich konnte dir helfen.

Rocco Forte Villa Kennedy

 
Veröffentlicht : 28/02/2008 7:53 a.m.
ShocK
(@shock)
Beiträge: 970
Prominent Member
 

Kann Christians Aussage nach Eigenrecherche so bestätigen. Es zählt die Gesamtzeit nach Erwerb der Hochschulreife, in der man nicht immatrikuliert war, als Wartezeit. Daher dürfte deine Wartesemesteranzahl nicht verfallen.

- To achieve great things, you must first dream great dreams -

 
Veröffentlicht : 28/02/2008 10:49 p.m.



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