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Abschlussprüfung Berlin - Wer weiß die Antwort zur Frage?!

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(@klabautermann)
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Themenstarter
 

Ich hatte diese Woche auch endlich theoretische Abschlussprüfung. War eigentlich gut zu schaffen. Bloß zwei Fragen haben mich ganz schön durcheinander gebracht. Sie hängen beide zusammen, waren aber in unterschiedlichen Themenbereichen gestellt:

1)Welche der folgenden Aussagen (kreuzen Sie zwei an) sind richtig bezüglich der Speisekarten im Gastgewerbe?

a) Es muss eine Speisekarte pro Gast vorhanden sein
b) Es muss eine Speisekarte pro Tisch vorhanden sein
c) Es muss eine Speisekarte für drei bis vier Tische vorhanden sein
d) Es dürfen nur Speisen angeboten werden, die auch auf der
Speisekarte stehen
e) Aus dem Aushang vor dem Lokal müssen alle Speisen ersichtlich sein,
die die Gaststätte anbietet

2) Welche der folgenden Punkte (kreuzen Sie zwei an) sind bei der Gestaltung der Speisekarte unbedingt zu beachten?

a) Aus dem Aushang vor der Gaststätte müssen alle Speisen, die
angeboten werden ersichtlich sein
b) Es müssen Inklusivpreise angegeben werden
c) Speisen und Getränke, die nicht auf der Speisekarte stehen, dürfen
auch nicht angeboten werden
d) Sind bestimmte Speisen nicht mehr in Vorrat, müssen sie von der
Karte gestrichen werden

Kennt sich hier vielleicht irgendjemand mit diesem Thema besonders gut aus, und kann mir die Antworten für beide Aufgaben liefern?
(ich habe getippt auf: 1) c + e
2) a + b
Euch allen ein schönes Wochenende!

 
Veröffentlicht : 24/11/2006 10:35 p.m.
Buffy
(@buffy)
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Ich hätte jetzt getippt:

1. b und d
2. b und c

Aber ganz sicher bin ich mir nicht. Vielleicht kriegen wir ja noch ein paar Meinungen zusammen...

Ich muss leider nach Hause - da wartet noch ein Bett voller Arbeit... 😀

 
Veröffentlicht : 24/11/2006 11:42 p.m.
BenTheMan
(@bentheman)
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1b und 2c hiessen ja, dass ich einem Gast keine Sonderwünsche erfüllen darf.

Gast: Hätten Sie für mein Kind vielleicht ein Schnitzel mit Pommes?
Kellner: Nein! Steht nicht auf der Karte!

Und was ist mit Tagesgerichten, die im Lokal z.B. an eine Tafel geschrieben werden? Stehen strenggenommen nicht auf der Karte.

Und sollte es wirklich gesetzliche (wenn es denn solche sind) Regelungen geben, die die Anzahl der im Lokal verfügbaren Speisekarten bestimmen? Immer diese Bürokraten!

Ein Hotel ohne Concierge ist wie eine Kirche ohne Pfarrer

"Die Goldenen Schlüssel" -- "Union Internationale des clefs d'or"

Meine Bilder auf flickr.com

 
Veröffentlicht : 25/11/2006 1:49 a.m.



Alex
 Alex
(@gastro-alex)
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Mitglied
 

1. Ja, die Vorgaben, wieviel Speisekarten pro Gast gibt es.

2. Die Tagesgerichte auf einer Tafel sind immerhin vergleichbar - und genau darum geht es.

3. Natürlich darfst Du einem Gast Sonderwünsche erfüllen - aber eben nicht anbieten, da dann die Vergleichbarkeit und Preistransparenz (und dabei geht es bei dem ganzen) fehlt.

"Watch, learn and don't eat my cookie!" - Phoebe in Friends S05E14

"Aus Respekt vor dem Arbeitgeber erscheint man eine halbe Stunde vor Arbeitsbeginn, verbeugt sich vor dem Chef und nach Dienstschluss entschuldigt man sich, dass man nun gehen wird, und bedankt sich gleichzeitig, dass man heute arbeiten durfte ..." - Martin Schulz im Rolling Pin 07/2010 - (über das Arbeiten in Japan ...)

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Veröffentlicht : 25/11/2006 3:36 a.m.
BenTheMan
(@bentheman)
Beiträge: 1906
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Das heisst also, dass ich Tagesgerichte immer irgendwo anschreiben muss, so das der Gast diese mit der Preisstruktur in der Karte und untereinander abgleichen kann?
Dann macht das ganze Sinn.

Aber die Vorgabe mit den Speisekarten finde ich trotzdem albern. Wieviele muss es denn geben?

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Veröffentlicht : 25/11/2006 5:08 a.m.
Buffy
(@buffy)
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Noble Member
 

Das heisst also, dass ich Tagesgerichte immer irgendwo anschreiben muss, so das der Gast diese mit der Preisstruktur in der Karte und untereinander abgleichen kann?
Dann macht das ganze Sinn.

Ja, so ist es. Oder warst Du schonmal in einem Restaurant, wo Du die Tagesgerichte nicht irgendwo einsehen konntest.
Aber die Vorgabe mit den Speisekarten finde ich trotzdem albern. Wieviele muss es denn geben?

Das ist ja die große Frage. Ich vermute ja, für jeden Tisch eine...

Ich muss leider nach Hause - da wartet noch ein Bett voller Arbeit... 😀

 
Veröffentlicht : 25/11/2006 2:22 p.m.



Alex
 Alex
(@gastro-alex)
Beiträge: 3501
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Also ich leg das jetzt mal so aus, daß eine pro Tisch reicht.
Die Preisverzeichnisse sind
entweder auf Tischen aufzulegen oder jedem Gast vor Entgegennahme von Bestellungen und auf Verlangen bei Abrechnung vorzulegen oder gut lesbar anzubringen.

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Veröffentlicht : 25/11/2006 4:10 p.m.
(@cosch87)
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also, die gleiche prüfung hab ich auch geschrieben und hab die antworten genau nachgeschlagen.
bei nummer eins: es muss je eine karte für 3-4 tische vorhanden sein
und speisen die nicht auf der karte stehen dürfen auch nicht angeboten werden
bei zwei bin ich mir nicht ganz sicher: da muss man auf jeden fall den inklusivpreis angeben und dann glaub ich, dass d) richtig ist, könnte aber auch c) sein.
ist alles der größte schwachsinn, weil sich da eh kaum einer dran hält, aber ist ja auch nur theoretisch, dich fragt ja keiner in der prüfung, wie das bei dir im betrieb gemacht wird.

Der Gast ist nur solange König, wie er sich auch so benimmt!!

Ich habe leider nur Zwei Arme, hätte ich drei, wäre ich im Zirkus!!

 
Veröffentlicht : 25/11/2006 4:24 p.m.
(@cosch87)
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Also ich leg das jetzt mal so aus, daß eine pro Tisch reicht.
Die Preisverzeichnisse sind
entweder auf Tischen aufzulegen oder jedem Gast vor Entgegennahme von Bestellungen und auf Verlangen bei Abrechnung vorzulegen oder gut lesbar anzubringen.

ja, das ist schon irgendwie richtig, aber dieses gesetz bezieht sich leider nur darauf, dass du dem gast die preise offenlegen musst. wie, bleibt dir selbst überlassen

Der Gast ist nur solange König, wie er sich auch so benimmt!!

Ich habe leider nur Zwei Arme, hätte ich drei, wäre ich im Zirkus!!

 
Veröffentlicht : 25/11/2006 4:26 p.m.



Alex
 Alex
(@gastro-alex)
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bei nummer eins: es muss je eine karte für 3-4 tische vorhanden sein [...]
bei zwei bin ich mir nicht ganz sicher: da muss man auf jeden fall den inklusivpreis angeben und dann glaub ich, dass d) richtig ist, könnte aber auch c) sein.
zu 1) Aber "je" steht nicht in der Frage ... 😉
zu 2) d glaube ich persönlich nicht, aber m.E. muss man den Gast beim Übergeben der Karte auf nicht vorrätige Gerichte aufmerksam machen, also c

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Veröffentlicht : 25/11/2006 5:02 p.m.
(@klabautermann)
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Was ihr bezüglich der Preisklarheit geschrieben habt, klingt auf jeden Fall logisch. Das hieße also, dass ich alles, was ich verkaufen möchte, auch irgendwo schriftlich mit Preis festgehalten haben muss.
Aber was ich mir dann während der Prüfung überlegt habe: Wenn man jetzt z.B. mit Kindern im Restaurant ist, kann man doch sich doch z.B. auch eine Portion Nudeln mit Tomatensauce bestellen, auch wenn es diese in dieser Form nicht auf der Karte geben sollte!?!? Genauso ist es doch auch, wenn ich bei der Bestellung einen Änderungswunsch hinsichtlich der Sättigungs- oder Gemüsebeilage mache! Oder ich bestelle einen frisch gepressten Karottensaft. Das gibt es auch meist nicht auf der Karte, aber jedes Restaurant hat ja wohl Karotten in petto...
Ich versteh es nicht.
Aber bezüglich der ersten Frage: eine karte pro 3-4 Tische ist auf jeden Fall richtig (habe ich inzwischen rausgefunden!)

 
Veröffentlicht : 25/11/2006 10:02 p.m.
Alex
 Alex
(@gastro-alex)
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Wie ich oben schon geschrieben habe: Natürlich darfst Du dem Gast alle Sonderwünsche erfüllen. Nur anbieten darfst Du sie nicht. (Offiziell ;))

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Veröffentlicht : 25/11/2006 10:56 p.m.



BenTheMan
(@bentheman)
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Also nicht offensiv bewerben, sondern nur auf Nachfragen des Gastes reagieren.

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Veröffentlicht : 26/11/2006 5:54 a.m.
(@cosch87)
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richtig! kein schwein hält sich an diese schwachsinnigen gesetze, sonst müsstest du auf deiner speisekarte ja 1000 verschiedene kominationen eines gerichts offiziell anbieten. 😯

Der Gast ist nur solange König, wie er sich auch so benimmt!!

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Veröffentlicht : 27/11/2006 3:48 p.m.
BenTheMan
(@bentheman)
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Nein cosch, du darfst wie gesagt alles für den Gast zubereiten, wenn er danach fragt. Darfst aber - ohne das es ausgehangen oder angeschrieben ist - nicht von dir aus sagen: "Heute habe ich noch XYZ im Haus für XYZ,-€, wäre das was für Sie?"

Sollte der Gast z.B. nach einem Schnitzel fragen, obwohl das nicht auf der Karte steht, dann kannst du ihm - wenn du es da hast - selbstverständlich zubereiten lassen.

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Veröffentlicht : 28/11/2006 2:45 a.m.



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