Da mich die Antwort auf diese Frage immer noch beschäftigt, habe ich mal gegoogelt....
Meine Annahme war immer: egal, ob Berufsunfall oder Unfall in der Freizeit zuerst zahlt immer 6 Wochen der Betrieb das komplette Gehalt. War es ein Unfall im Betrieb, zahlt aber der 7. Woche die BG, bei Unfall in der Freizeit zahlt ab der 7. Woche die Krankenkasse....War nun aber auch bisschen verunsichert, weil es hier im Forum ja auch noch andere nette Theorien gibt ; )....
Nun also was ich im Internet gefunden habe:
"Hallo, Herr A hat einen Arbeitsunfall und ist zunächst arbeitsunfähig.
Wer zahlt sein Gehalt an ihn? Der Arbeitgeber? Oder die BG?
Was geschieht nach 6 Wochen, wenn Herr A immer noch krank ist? Zahlt nun die Krankenkasse Krankengeld oder die BG das Gehalt ... oder?"
Die zwei darauffolgenden Antworten:
1. Insofern er dort bereits seit 4 Wochen tätig ist: Ja der Arbeitgeber.
Was geschieht nach 6 Wochen, wenn Herr A immer noch krank ist?
-Dann steht ihm Verletztengeld von der BG zu. http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_7/ (ab § 45)
2. Hallo! Zunächst zahlt der Arbeitgeber 6 Wochen lang den Lohn fort, wie bei einer Krankheit auch.
Die BG zahl nicht das Gehalt, die BG zahlt Verletztengeld. Die Krankenkasse macht gar nichts, wenn ein Arbeitsunfall vorliegt, weil dafür ja die Unfallversicherung da ist, schon gar nicht zahlt sie Krankengeld.
Die BG zahlt Verletztengeld allerhöchstens für 78 Wochen und die Höhe beläuft sich auf 80 % des Regelentgelts.
Mh, hoffen wir mal, die Aussagen stimmen so, dann wäre es also die BG...Jetzt kann ich das Thema abhaken ; ).....
In der zweiten Arbeitswoche beim neuen Arbeitgeber stürzt Frau Novak während der Arbeit von der Leiter, muss ins Krankenhaus und ist nun schon zehn Wochen arbeitsunfähig. Prüfen Sie, von welchem Sozialversicherungsträger sie ab der 7. Woche eine Leistung erhält!
1. Von der Haftpflichtversicherung des Betriebes
2. Von der Berufsgenossenschaft
3. Direkt von der Krankenkasse
4. Von der Rentenversicherung
5. Von der Pflegeversicherung
also ich habe antwort 2 genommen und bin mir sehr sicher, die Leistung die gemeint war ist glaub ich das Gehalt. Da zahlt es bei einem Arbeitsunfall 6 Wochen der Arbeitgeber und danach die Berufsgenossenschaft. Wäre es kein Arbeitsunfall gewesen, würde es die Krankenkasse ab der 7 Woche übernehmen.
lg, 😉
was habt ihr bei der frage: was gehört nicht in den Manteltarifvertrag?
Weihnachtsgeld oder Azubivergütung???
lt. google:Manteltarifverträge enthalten nicht die konkrete Vergütungshöhe. (also auch nicht bei Azubis?)
Allerdings darf der AG doch selbst entscheiden,ob er Weihnachtsgeld zahlt,oder? Oder nur die Betriebe, die keinen Betriebsrat haben???
Oder hab ich in der Frage überlesen,dass man 2 antworten ankreuzen soll???
also ich hab Weihnachtsgeld angekreutzt, weil mir bisher nur bekannt ist das es freiwillig vom AG ist und er mitlerweile nicht dazu verpflichtet ist
MFG
Es gibt nichts was es nicht gibt!!!
&
Jeder ist ersetzbar!!!
hab auch das weihnachtsgeld, glaube aber das es falsch ist...
I am what I am
hm...knifflig knifflig... vllt hat die IHK da ja was falsch gemacht. soll ja schonmal vorgekomm sein.
hab auch mal nach der frage gegoogelt: Wann man spätestens das gehalt bekommt:
-Ohne vertragliche Absprachen ist die Vergütung spätestens am letzten Werktag des Monats fällig.
also am 31.8, oder???
bei der frage mit der lohnfortzahlung weiß ich ganz sicher, das es die berufsgenossenschaft ist
bei der sache mit dem gehalt, ist es laut ihk der 30. august, die hab ich auch falsch bin vom 01.09. ausgegangen
I am what I am
hat den auch schon jemand von euch den schriftlichen teil der praktischen prüfung hinter sich???
I am what I am
warum der 30.8?
weil man immer nur von 30 Tagen pro Monat ausgeht (wie zb. auch bei der zinsrechnung???)?
also bei der ihk steht nur das es am letzten tag des monats fällig ist... in der aufgabe steht wann es spätestens erfolgen muß...also können wir es uns wieder aussuchen was richtig und was falsch ist, ist wohl auch eine sache wie man das jetzt auslegt
I am what I am
@ Amenity,
kaum noch erinnern ist gut! hast doch einiges da runtergeschrieben, aber zitat: "Das mit den Prospekten wenn 3000 gedruckt werden da kam glaube ich 3870 oder sowas raus", da musste mann noch die 19% Mwst abziehen, meine ich
nope es war einfach nur 1,24(glaub ich weiss die genaue zal nimmer)*2000
da a)die preise verstehen sich zzgl 19% mwst
und b)man nur die nettokosten ermitteln sollte (also ohne mehrwersteuer)
das selbe war bei der aufgabe mit den speisen da war nach dem brutto gefragt also musst da die mwst nicht abgezogen werden (hatte da auch 211,8 oder so raus also gerundet 212)
Am 05.06.2007 hat das Leiden endlich ein Ende XD
Kann die Frau gekündigt werde die Schwanger war und das nicht wusste
- nein kann sie nicht Kündigungsschutz
hm bist du dir da sicher?da war als antwortmöglichkeit noch
-Ja kann sie,da sie eine mögliche Schwangerschaft im Vorstellungsgespräch verneint hat
was ich hab.Das wäre ja dann arglistige Täuschung,wenn ich mich nicht total irre.Sie hat sich den Arbeitsplatz unter falschem Vorwand erschwindelt.daher wäre ja der ganze arbeitsvertrag anfechtbar und somit ungültig(oder ich liege grade total falsch^^)
ups sry 4 doppelpost bin grad neben der spur,weil ich glaube vielleicht doch die 50% geschafft zu haben XD
Am 05.06.2007 hat das Leiden endlich ein Ende XD
Die IHK macht mit sicherheit leider keinen fehler *gG*
So sehr ich mir das bei sowi auch wünsche *gg*
Wer sich nicht wehrt,
endet am Herd
da bin ich ja mal gespannt,welches datum die da haben wollten.
zu den prospekten, warum x2000? war der gesamtpreis darunter auch der preis für 3000 prospekte??
naja, hab die eh falsch.
hatten mal einen prüfbogen zum lernen, in der die IHK im nachhinein ne frage gestrichen hatte, weil die erst dann gemerkt haben, dass sie die zweideutig gestellt haben.
zur schwangeren: sie wusste nicht das sie schwanger ist.